Stapelbare Produktausgabeeinrichtung |
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申请号 | EP12167665.4 | 申请日 | 2012-05-11 | 公开(公告)号 | EP2550901B1 | 公开(公告)日 | 2014-07-02 |
申请人 | DIRK A. BRÜGMANN KUNSTSTOFF-VERARBEITUNG GMBH & CO; | 发明人 | Brügmann, Lars; | ||||
摘要 | |||||||
权利要求 | |||||||
说明书全文 | Die vorliegende Erfindung betrifft eine stapelbare Produktausgabeeinrichtung zur Aufnahme mindestens einer Produktreihe mit hintereinander anordenbaren Produkten gemäß Patentanspruch 1. Zur Aufbewahrung eines Vorrats von Produkten einschließlich Produktpackung und zum Präsentieren der Packungen gegenüber Kunden, insbesondere in Selbstbedienungsgeschäften sind häufig, insbesondere bei teuren Produkten, zumindest weitgehend geschlossene Produktausgabeeinrichtungen vorgesehen, durch welche einerseits eine Produktpräsentation in ansprechender Weise möglich sein soll, andererseits aber ein Diebstahl großer Mengen verhindert werden soll. Auf der anderen Seite sollen die Auffüllzyklen reduziert werden, indem eine große Anzahl von Produkten in der Produktausgabeeinrichtung aufnehmbar sind. Bei solchen, zumindest überwiegend geschlossenen Produktausgabeeinrichtungen wie aus Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Produktausgabeeinrichtung vorzusehen, deren Handhabung, insbesondere bei der Entnahme der Produkte, möglichst einfach, gleichzeitig aber auch sicher gestaltet ist und die Platz sparend in bestehende Regalsysteme integrierbar ausgebildet ist. Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. In den Rahmen der Erfindung fallen auch sämtliche Kombinationen aus zumindest zwei von in der Beschreibung, den Ansprüchen und/oder den Figuren angegebenen Merkmalen. Bei angegebenen Wertebereichen sollen auch innerhalb der genannten Grenzen liegende Werte als Grenzwerte offenbart gelten und in beliebiger Kombination beanspruchbar sein. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Produktausgabeeinrichtung stapelbar auszubilden, wobei die Produktausgabeeinrichtung weitgehend geschlossen ist, abgesehen von einer schließbaren Tür und einer Entnahmeöffnung, die auch bei Stapelung der Produktausgabeeinrichtung zur sequenziellen Ausgabe jeweils des vordersten Produkts jeder Produktreihe zugänglich ist. Mit Produkten sind insbesondere verpackte Produkte gemeint. Geschlossene Produktausgabeeinrichtungen sind insbesondere für Produkte mit einem hohen Verkaufswert und kleinen Außenabmessungen, insbesondere Rasierklinken, Druckertinte für Tintenstrahldrucker etc. geeignet und bestimmt. Dadurch dass die erfindungsgemäße Produktausgabeeinrichtung stapelbar ausgebildet ist, lassen sich eine Vielzahl von Produktausgabeeinrichtungen auf wesentlich weniger Regalvolumen unterbringen. Indem die Tür der Produktausgabeeinrichtung an einer Vorderkante des Bodens schwenkbar angebracht ist, wird das Befüllen der Produktausgabeeinrichtung auch bei mehreren übereinander gestapelten Produktausgabeeinrichtungen auf einfache Weise ermöglicht. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Tür in der geschlossenen Position, insbesondere durch ein Schloss, verriegelbar ausgebildet ist. Hierdurch kann die Entnahme einer Vielzahl von Produktverpackungen in kurzer Zeit erschwert beziehungsweise verhindert werden. Gemäß einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass die Tür in geschlossener Position bezogen auf eine Orthogonale O1 zur Auflagefläche der Produktreihe nach vorne um einen Winkel W1 größer 5 Grad, insbesondere größer 10 Grad, angewinkelt ist. Der Winkel W1 ist insbesondere kleiner als 90 Grad, vorzugsweise kleiner als 45 Grad. Durch die Anwinklung der Tür gegenüber der Auflagefläche werden mehrere Funktionen erfüllt, nämlich eine besonders einfache Zugänglichkeit der Entnahmeöffnung sowie die Möglichkeit einer horizontalen Anordnung der Produktausgabeeinrichtung an einem Regal, so dass die Produktausgabeeinrichtungen an Standardregalen über entsprechende Regalfixiermittel anordenbar sind. Dabei ist es außerdem vorteilhaft, wenn gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung die Tür in geschlossener Position bezogen auf eine Orthogonale O2 zum Boden nach vorne um einen Winkel W2 größer 5 Grad, insbesondere größer 10 Grad angewinkelt ist, wobei insbesondere der Winkel W1 größer W2 ist. In Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist gemäß einer Ausführungsform vorgesehen, dass die, insbesondere mit Fördermitteln zur, insbesondere selbsttätigen, Förderung der Produkte der Produktreihe in einer Förderrichtung F in Richtung der Tür versehene, Auflagefläche als Rampe mit einer Rampensteigung R größer 3 Grad, insbesondere größer 5 Grad in Förderrichtung F, insbesondere bezogen auf den Boden, ausgebildet ist, wobei insbesondere W1 - W2 = R gilt. Auf diese Weise lassen sich die Produkte, ohne zu verkanten oder in der Produktausgabeeinrichtung umzufallen, in Richtung der Tür schieben, wobei durch die Anwinklung der Tür in Relation zur Rampe das vorderste Produkt zur Tür hin gekippt werden kann, so dass über die Entnahmeöffnung nur das vorderste Produkt zugänglich ist und die weiteren Produkte der Produktreihe nicht zugänglich sind. Eine optimale Stapelung der Produktausgabeeinrichtung wird ermöglicht, indem eine Stapelfläche des Deckels mit einer Stapelfläche des Bodens korrespondierend, insbesondere gleiche Abmessungen aufweisend, ausgebildet ist, wobei die Produktausgabeeinrichtungen derart ausgebildet sind, dass bei Stapelung gleicher Produktausgabeeinrichtungen alle Entnahmeöffnungen zur Entnahme der Produkte zugänglich bleiben. Soweit eine Länge LD des Deckels mit einer Länge LB des Bodens in der Förderrichtung F im Wesentlichen übereinstimmt, bleibt bei einer Stapelung von einer Vielzahl von Produktausgabeeinrichtungen eine einheitliche und fluchtende Anordnung der Türen beziehungsweise Vorderkanten der Produktausgabeeinrichtungen erhalten. Die Länge LD und die Länge LB sind jeweils von einer Regalfixierung bis zu einer Vorderkante des Deckels beziehungsweise des Bodens definiert. Mit Vorteil ist in einer weiteren Ausführungsform vorgesehen, dass die Entnahmeöffnung so ausgebildet ist, dass jeweils nur ein einzelnes, nämlich das vorderste Produkt der Produktreihe entnehmbar ist, insbesondere durch Kippen des vordersten Produkts an einem vorderen Ende der Rampe zur Tür hin. Durch diese Maßnahme wird auf einfachste Art und Weise eine sichere Entnahme der Produkte ermöglicht. Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnungen. Diese zeigen in:
In den Figuren sind gleiche Bauteile oder Bauteile mit der gleichen Funktion mit den gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet. Die Im Aufnahmeraum 8 sind eine Vielzahl von Produkten 3, 3' in Produktreihen 2 anordenbar, wobei für jede Produktreihe 2 zur Förderung der Produkte 3, 3' in Richtung der jeweiligen Tür 7, 7', 7" Fördermittel 13 vorgesehen sind. Die Fördermittel 13 können durch einen mit einer Feder 14 belasteten Pusher 15 gebildet sein. Der Pusher 15 ist entlang einer in einer Auflagefläche 11 zur Auflage der Produkte 3, 3' vorgesehenen Führungsnut 16 gleitend geführt. Zur Verlangsamung der Förderung der Produkte in Förderrichtung F können in vorteilhafter Ausführungsform (nicht dargestellte) Verlangsamungsmittel vorgesehen sein, die entgegen der durch die Feder 14 auf den Pusher 15 wirkenden Federkraft wirkend ausgebildet sind. Mehrere gleiche Produktausgabeeinrichtungen 1 sind übereinander stapelbar, wobei der Boden 5 mit seiner die gesamte untere Oberfläche des Bodens 5 bildenden Stapelfläche 5s auf einer Stapelfläche 6s eines Deckels 6 einer weiteren Produktausgabeeinrichtung 1 stapelbar ist. Die Stapelflächen 5s, 6s jeder Produktausgabeeinrichtung 1 sind korrespondierend zueinander und entlang einer Orthogonalen O2 fluchtend zueinander angeordnet. Insbesondere stimmen in Förderrichtung F Längen LD des Deckels 6 und LB des Bodens 5 im Wesentlichen - allenfalls abgesehen von Kantenabrundungen - überein. Der Deckel 6 ist durch quer zur Förderrichtung verlaufende Verstärkungselemente 19, 19' verstärkt, damit die Stabilität auch bei Stapelung mehrerer Produktausgabeeinrichtungen gewährleistet ist. Mit Vorteil sind die Verstärkungselemente 19, 19' im hinteren Bereich des Aufnahmeraums angeordnet, da hier wegen der schrägen Anordnung der Auflagefläche 11 Platz vorhanden ist. In montiertem Zustand der Produktausgabeeinrichtung 1 an einem Regal über die Regalfixiermittel 12 weisen eine Vorderkante 5v des Bodens 5 und eine Vorderkante 6v des Deckels 6 einen im Wesentlichen identischen Abstand zum Regal auf. Die Vorderkanten 5v, 6v mehrerer übereinander gestapelter Produktausgabeeinrichtungen 1 bilden somit eine gemeinsame Warenpräsentationsfläche, wobei die Türen 7, 7', 7" in geschlossenem Zustand und die von der Vorderkante 5v bis zu den Türen 7, 7', 7" verlaufende Entnahmeöffnung 9 von der Warenpräsentationsfläche hervorstehen. Durch einen schrägen Verlauf der Türen 7, 7', 7" gegenüber der Warenpräsentationsfläche von der Entnahmeöffnung 9 bis zur Vorderkante 5v des Bodens 5 wird einerseits ein ästhetisch ansprechendes Bild und eine einfache Zugänglichkeit im Griffbereich des Kunden für die Entnahme des vordersten Produkts 3' aus jeder Produktreihe 2 sowie ein einfaches Auffüllen entleerter Produktreihen 2 durch Öffnen der korrespondierenden, verschließbaren Tür 7, 7', 7" ermöglicht. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Türen 7, 7', 7" zumindest teilweise transparent ausgebildet sind, damit die Produkte 3' durch diese hindurch zumindest teilweise, vorzugsweise vollständig, erkennbar sind. Die Türen 7, 7', 7" sind zum Öffnen/Schließen an der Vorderkante 6v durch ein Schwenklager 17 an dem Boden 5 angelenkt. In geschlossenem Zustand sind die Türen 7, 7', 7" bezogen auf eine Orthogonale O2 zu dem Boden 5 beziehungsweise der Stapelfläche 5s um einen Winkel W2 größer 5 Grad, im Ausführungsbeispiel 15 Grad, angewinkelt. Der Winkel W2 ist zusammen mit einer Höhe der Produktausgabeeinrichtung für eine Breite B der Entnahmeöffnung 9 verantwortlich. Je größer der Winkel W2 und/oder je höher die Produktausgabeeinrichtung, umso größer ist die Breite B der Entnahmeöffnung 9. Bei einer Entnahme des vordersten Produktes 3' einer Produktreihe 2 über die Entnahmeöffnung 9 erfolgt ein Nachschieben der gesamten Produktreihe 2 durch die Fördermittel 13 in der Förderrichtung F. Hierdurch wird das nunmehr vorderste Produkt 3' über ein vorderes Ende 11e der Auflagefläche 11 hinweg geschoben und nach vorne gekippt, bis das nunmehr vorderste Produkt 3' an einer L-förmigen Entnahmehalterung 18 anliegt. Die L-förmige Entnahmehalterung weist eine orthogonal zu einer Entnahmerichtung E verlaufende Bodenfläche 18b und eine hierzu angewinkelte, insbesondere parallel zur Entnahmerichtung E verlaufende Anschlagfläche 18a auf, wobei als Anschlagfläche alternativ die Türen 7, 7', 7" selbst dienen können. Die Auflagefläche 11 ist als Rampe mit einer Rampensteigung R größer 3 Grad, hier 8 Grad, in Förderrichtung F vorgesehen. Hierdurch wird ein stärkerer Kippwinkel des vordersten Produkts 3' gegenüber den übrigen Produkten 3 der Produktreihe 2 erreicht, so dass nur das vorderste Produkt 3' durch die Entnahmeöffnung 9 entnommen werden kann. In Bezug auf eine Orthogonale O1 zur Auflagefläche 11 ergibt sich somit ein Winkel W1 der geschlossenen Tür 7, 7', 7", der größer als der Winkel W2 ist, im vorliegenden Fall um 23 Grad, also R + W2.
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