MÖBEL AUS GLAS

申请号 EP01903697.9 申请日 2001-02-05 公开(公告)号 EP1255475A2 公开(公告)日 2002-11-13
申请人 GLASWERKE ARNOLD GmbH & Co. KG; 发明人 FERRADA, Bettina, Deij;
摘要 A piece of furniture (10) has two upright, glass side walls (11, 12) which are set apart from each other, a compartment base (22) and supports (25) for holding the compartment base (22). According to the invention, the compartment base supports consist of glass knobs (25) which are moulded, melted or stuck onto the side walls (11, 12). This ensures that the compartment bases of a piece of furniture of this type can be adjusted despite its being made essentially entirely from glass.
权利要求
Schutzansprüche
1. Möbel (10), mit zwei im Abstand angeordneten aufrechten Seitenwänden (11, 12) aus Glas, mit einem Fachboden (22) und mit Haltern (25) zum Aufnehmen des Fachbodens (22) , dadurch gekennzeichnet, dass die Fachbodenhalter durch an den Seitenwänden (11, 12) angeformte oder angeschmolzene oder angeklebte Noppen (25) aus Glas oder durch an den Seitenwänden (11, 12) angeklebte Noppen aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, gebildet sind.
2. Möbel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Noppen (25) halbkugelförmig sind.
3. Möbel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Noppen (25) in regelmäßiger Anordnung vorgesehen sind.
4. Möbel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Noppen (25) in quadratischer Anordnung vorgesehen sind.
5. Möbel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasnoppen
(25) farbig ausgestaltet sind.
6. Möbel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fachboden
(22) an einer Kante eine rechtwinklig abstehende schmale Halteleiste (31) besitzt.
7. Möbel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an zwei gegenüberliegenden parallelen Kanten zwei entgegengesetzt gerichtete rechtwinklig abstehende Halteleisten (31, 32) angeklebt sind.
8. Möbel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (11, 12) mit einer Deckwand (14) und einem Boden (15) verklebt sind.
9. Möbel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (15) an seiner Unterseite mit einem Fuß (33) aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, verklebt ist.
10. Möbel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückwand
(13) mit Noppen (25) versehen ist.
11. Möbel nach den Ansprüchen 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (13) mit den Seitenwänden (11, 12) und der Deckwand (14) und dem Boden (15) verklebt ist.
12. Möbel nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine mit glatten Oberflächen versehene Schwenktür (16) vorgesehen ist .
13. Möbel nach den Ansprüchen 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenktür (16) an Deckwand
(14) und Boden (15) angelenkt ist.
14. Möbel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fachboden aus Glas oder Metall, vorzugsweise Edelstahl, ist.
说明书全文

Titel: Möbel aus Glas

Beschreibung

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Möbel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Bekannt sind beispielsweise Glasvitrinen, die mit Holzleisten eingefasst sind, wobei die Holzleisten Bohrungen zur Aufnahme der Halter für die Fachböden aus Glas besitzen.

Bekannt sind auch Glasvitrinen, bei denen die einzelnen Glaswände durch Metallbeschläge zusammengehalten sind und die Glasfachböden unveränderbar über Metallbeschläge mit den Seitenwänden verbunden sind. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Möbel der eingangs genannten Art zu schaffen, das, obwohl es im Wesentlichen vollständig aus Glas aufgebaut ist, eine Verstellbarkeit der Fachböden zulässt.

Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Möbel der genannten Art die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.

Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist ein Möbel geschaffen, das ausschließlich oder nahezu vollkommen aus Glas besteht und bei dem die Fachböden, wie bei Holzschränken üblich, höheneinstellbar eingebracht werden können. Die Fachböden bestehen dabei vorzugsweise ebenfalls aus Glas; es ist aber auch denkbar, sie beispielsweise aus Edelstahl oder Holz zu fertigen. Auch die Noppen können aus Edelstahl gefertigt sein.

Die Noppen können unterschiedliche Formen aufweisen. Gemäß einer bevorzugten Ausführung nach Anspruch 2 sind die Glas- oder Edelstahlnoppen halbkugelförmig, was eine einfache Herstellung gewährleistet und eine vorteilhafte Handhabung beim klebenden Aufbringen auf die Glaswände zur Folge hat .

Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung sind die Glasnoppen in regelmäßiger Anordnung (Anspruch 3) und in bevorzugter Weise in quadratischer Anordnung (Anspruch 4) vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass einerseits eine Vielzahl von Auflagepunkten vorgegeben ist, was bei einem spröden Material, wie Glas, von Vorteil ist. Andererseits ist es durch die quadratische Anordnung möglich, Fachböden auch schräg, vorzugsweise unter 45° auf die Noppen auflegend unterzubringen. In weiterer Ausgestaltung können die Glasnoppen farbig sein (Anspruch 5) .

Für eine einfache Halterung von schräg eingebrachten Fachböden ist es zweckmäßig, die Merkmale gemäß Anspruch 6 und/oder 7 vorzusehen.

Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Möbels ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 8 bis 14.

Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeipieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:

Fig. 1 in schematischer Ansicht ein Möbel in Form einer Glasvitrine gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung, Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II der Fig. 1,

Fig. 3 in vergrößerter Darstellung einen Ausschnitt gemäß Kreis III der Fig. 2,

Fig. 4 in vergrößerter Darstellung einen Ausschnitt gemäß Kreis IV der Fig. 1, und

Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie VV der Fig. 4.

Das in der Zeichnung dargestellte Möbel aus Glas besitzt die Form einer aufrecht stehenden Glasvitrine 10 mit in der Höhe länglicher und kubischer Form. Wenn auch die Grundfläche beim dargestellten Ausführungsbeispiel rechteckförmig ist, versteht es sich, dass diese auch andere Formen, bspw. eine Halbkreisform, aufweisen kann. Entsprechendes gilt für die Höhen- , Breiten- und Tiefenmaße .

Die Glasvitrine 10 besitzt zwei aufrechte parallele Seitenwände 11 und 12 und eine Rückwand 13, die miteinander und mit einer Deckwand 14 und einem Boden 15 verklebt sind. Die vorgenannten Wände 11 bis 14 und der Boden 15 sind aus Glas und an ihren Längskanten miteinander verklebt. Die Glasvitrine 10 besitzt außerdem eine Tür 16 aus Glas, die mittels Beschlägen 17 und 18 aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, an der Deckwand 14 und am Boden 15 angelenkt ist und die mit einem mittigen Griff 19 und einem unteren Schloss 20, jeweils aus Metall, versehen ist. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind in die Glasvitrine 10 drei Zwischenböden 22 höhenverstellbar eingelegt.

Während die Deckwand 14, der Boden 15 und die Tür 16 mit glatten Glasoberflächen versehen sind, sind die beiden Seitenwände 11, 12 und die Rückwand 13 zwar mit einer glatten Außenfläche 23, jedoch mit einer mit Glasnoppen 25 bestückten Innenfläche 24 versehen. Die Glasnoppen 25, die in gleichmäßiger Anordnung über die Innenfläche 24 der Wände 11, 12 und 13 angeordnet sind, dienen als Halter, auf die ein Fach- bzw. Zwischenboden 22 aufgelegt werden kann. Die Glasnoppen 25 besitzen die Form einer Halbkugel und sind mit ihrer ebenen Kreisfläche 26 auf die Innenfläche 24 der Wände 11, 12 und 13 aufgeklebt. Die von der Innenfläche 24 der Wände 11 bis 13 vorstehende Halbkugelfläche 27 dient als Auflage für die Zwischenböden 22. In nicht dargestellter Weise ist es auch möglich, die Glasnoppen an die Glasoberflächen anzuschmelzen oder bei der Herstellung der Glasplatten anzuformen (Gußglasherstellung) .

Gemäß der zeichnerischen Darstellung sind die Glasnoppen 25 in regelmäßiger quadratischer Anordnung sowohl in der Breite als auch in der Höhe der jeweiligen Wand 11 bis 13 vorgesehen. Damit kann ein Zwischenboden 22 in beliebiger Höhenlage horizontal auf die betreffende horizontal fluchtende Gruppe von Glasnoppen 25 angeordnet werden.

Wie in Fig. 2 strichpunktiert dargestellt, ist es auch möglich, einen Zwischenboden 22' in schräger, vorzugsweise 45° -Anordnung zwischen die beiden Seitenwände 11 und 12 auf die betreffende Reihe von Glasnoppen 25 aufzulegen. Zum Halten eines derartigen Zwischenbodens 22' besitzt dieser eine schmale, vorzugsweise rechtwinklig angeordnete Leiste 31, die sich hinter die betreffenden Glasnoppen 25 legt und somit den Zwischenboden 22' hält. Für eine schräge Ablage auf den Zwischenboden 22' kann der Leiste 31 gegenüberliegend eine weitere Leiste 32 vorgesehen sein, die ebenfalls rechtwinklig an den Zwischenboden 22, jedoch in die andere Richtung, angesetzt ist. Zumindest die Leiste 31 ist so schmal, dass sie zwischen zwei unter 45° parallele Linien von Glasnoppen 25 eingefädelt werden kann.

Der Zwischenboden 22 und der Zwischenboden 22' bestehen ebenfalls aus Glas, das mit glatten Oberflächen versehen ist, wobei die Leisten 31 und 32 angeklebt sind. Es ist aber auch möglich, den Zwischenboden 22 und/oder 22', wie die Beschläge 17, 18, den Griff 14 und das Schloss 20 aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, herzustellen. In diesem Falle ist der Metall -Zwischenboden 27, 22' zur Bildung der Leiste 31 und/oder der Leiste 32 abgekantet.

Die Glasvitrine 10 steht auf vier Füßen 33, die aus Edelstahl hergestellt sind, eine Kegelstumpfform aufweisen und an die Unterseite des Bodens 15 angeklebt sind.

Gemäß einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Noppen unregelmäßig angeordnet . Außerdem können die Noppen sowohl bei regelmäßiger als auch bei unregelmäßiger Anordnung gleich- oder verschiedenfarbig, ggf. nach Art eines Mosaiks, ausgebildet sein.

Gemäß einem weiteren, nicht dargestellten

Ausführungsbeispiel sind die Halbkugel-Noppen aus Metall, vorzugsweise Edelstahl, hergestellt und auf die betreffenden Glasflächen geklebt.

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