Bausatz für die Herstellung von Zargen für Korpusse

申请号 EP81100475.3 申请日 1981-01-23 公开(公告)号 EP0033490B1 公开(公告)日 1984-02-01
申请人 Weyel KG; 发明人 Winn, Klaus; Engelbach, Klaus-Ludwig; Schnirch, Leo;
摘要
权利要求 1. Bausatz für die Herstellung von Zargen (1) für Korpusse, insbesondere für Korpusse von Vitrinen und Schaukästen, mit Grundprofilen (7), Erweiterungsprofilen (8) und Verbindungsprofilen (9), wobei die Erweiterungsprofile (8) an beiden einander gegenüberliegenden Längsrändern spiegelbildlich zueinander ausgebildete Verbindungsränder (17', 17") aufweisen und die Verbindungsprofile (9) formschlüssig in die Verbindungsränder (17', 17") der Erweiterungsprofile (8) eingreifen, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundprofile (7) und Erweiterungsprofile (8), die an ihrer vorderen Sichtseite eine geschlossene Fläche und an ihrer Rückseite einen Verbindungsrand (17, 17', 17") aufweisen und zwischen den jeweils aneinander angrenzenden Verbindungsrändern (17, 17', 17") an der Innenseite der Zarge ein Zwischenraum besteht, der von einem quer zur Längsrichtung des Zwischenraumes einschiebbaren Verbindungsprofil (9) überbrückbar ist, wobei die Verbindungsprofile (9) eine ebene Außenfläche (46) aufweisen, die bei zusammengefügten Profilen (7, 8, 9) in der gleichen Ebene liegt wie die Innenfläche der durch das Verbindungsprofil (9) miteinander verbundenen Profile (7, 8), sowie eine Nut (45), die an den Verbindungsrändern (17, 17', 17") angeordnete Verbindungsschenkel (21) umgreift, die rechtwinklig zur Außenfläche (18) der Zargen angeordnet sind und aneinander anliegen.2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsschenkel (21) an ihren Innenseiten Rastleisten (24) aufweisen, die bei eingesetztem Verbindungsprofil (9) von Rastleisten (32a) am Verbindungsprofil (9) umgriffen sind.3. Bausatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (9) Randflansche (33a) aufweisen, an denen sich Verklammerungsleisten (33b) befinden, die mit Nuten (29) an den Verbindungsrändern (17, 17', 17") in Eingriff bringbar sind.4. Bausatz nach einem der Ansprüche 2 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (45) im Verbindungsprofil (9) von derart elastisch auseinanderbiegbaren Wänden (32) begrenzt ist, daß beim Quereinschieben der Verbindungsprofile (9) deren Rastleisten (32a) über die Rastleisten (24) an den Verbindungsrändern (17, 17', 17") schnappen.5. Bausatz nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an den Innenseiten der Wände (32) des Verbindungsprofils (9) weitere Leisten (32b) angeordnet sind, die bei eingesetztem Verbindungsprofil (9) an den Randbereichen der Verbindungsschenkel (21) seitlich an diesen anliegen.6. Bausatz nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den bei zusammengefügten Profilen (7, 8) einander zugewendeten Seiten der Verbindungsschenkel (21) Rillen (22, 23) angeordnet sind, die sich zu einem Kanal ergänzen und daß der Bausatz auch elastische Dichtschnüre (42) umfaßt, die beim Verbinden der Profile (7, 8) elastisch zusammendrückbar sind.7. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bausatz auch Rückwand-Halteprofile (10) umfaßt, die in die Verbindungsränder (17, 17', 17") einsteckbar sind und einen Schenkel (34) zum Übergreifen einer Rückwand (11) aufweisen.8. Bausatz nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand-Halteprofile (10) eine Rastleiste (35g) aufweisen und an den Verbindungsrändern (17, 17', 17") damit zusammenwirkende Hinterschneidungen (27a) angeordnet sind.9. Bausatz nach einem der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückwand-Halteprofil (10) mindestens eine, vorzugsweise zwei Dichtlippen (35a, 35b) aufweist, die im montierten Zustand aufgrund ihrer elastischen Kräfte die Rastleisten (35g, 27a) im Eingriff miteinander halten.10. Bausatz nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückwand-Halteprofil (10) eine Nut (36) aufweist, in die bei montiertem Zustand das Ende der Verbindungsschenkel (21) des zugeordneten Verbindungsrandes (17,17', 17") umgreift.11. Bausatz nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich der Nut (36) eine Anlauffläche (35e) zum Zusammenwirken mit dem Rand des Verbindungsschenkels (21) angeordnet ist.12. Bausatz nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (34) an seinem freien Ende als elastische Dichtlippe (34a) ausgebildet ist.13. Bausatz nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückwand (11) vorgesehen ist, die rechtwinklige Randabkantungen (40) aufweist, die in eine Vertiefung an den Verbindungsrändern einsteckbar sind.14. Bausatz nach Anspruch 13 und einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippen (35a, 35b) bei montierter Rückwand (11) an den Außenseiten der Randabkantungen (40) anliegen.15. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Grundprofilen (7) und den Erweiterungsprofilen (8) Schraubkanäle (46) angeordnet sind.16. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den vorderen Sichtseiten der Grundprofile (7) Falze (15) für den Eingriff einer Tür oder sonstigen Wand (16) angeordnet sind.17. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundprofile (7) und die Erweiterungsprofile (8) stranggepreßte Hohlprofile sind, vorzugsweise aus Aluminium.18. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (9) und die Rückwand-Halteprofile (10) Strangpreßprofile sind, wobei die Verbindungsprofile (9) vorzugsweise aus Aluminium und die Rückwand-Halteprofile (10) vorzugsweise aus Kunststoff bestehen.19. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen (18, 37) der Grundprofile (7) und der Erweiterungsprofile (8) gleich breit (Breite b) sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf einen Bausatz für die Herstellung von Zargen für Korpusse, insbesondere für Korpusse von Vitrinen und Schaukästen, mit Grundprofilen, Erweiterungsprofilen und Verbindungsprofilen, wobei die Erweiterungsprofile an beiden einander gegenüberliegenden Längsrändern spiegelbildlich zueinander ausgebildete Verbindungsränder aufweisen und die Verbindungsprofile formschlüssig in die Verbindungsränder der Erweiterungsprofile eingreifen.

Bei vielen Bauprogrammen werden in ihrer Grundkonstruktion gleiche Korpusse verschiedener Tiefe benötigt. Dies gilt beispielsweise für Schaukästen. So werden neben sehr flachen Schaukästen, die z. B. zur Aufnahme einer Anschlagtafel für Schriftstücke und dergleichen flache Gegenstände dienen, auch Schaukästen mit größerer Tiefe benötigt, z. B. Schaukästen für die Ausstellung von dreidimensionalen Gegenständen größerer Abmessungen. Je nach auszustellenden Gegenständen ist die gewünschte Tiefe verschieden. An einer Wand zu befestigende Schaukästen werden nur an einer Seite verglast, während frei aufzustellende Schaukästen in der Regel beidseits verglast werden.

Um eine wirtschaftliche Herstellung von Kästen mit verschiedenen Abmessungen zu ermöglichen, ist man bestrebt, möglichst gleiche Bauteile für alle Ausführungen verwenden zu können.

Bei einem bekannten Bausatz der eingangs genannten Art, der für Schränke, Regale oder dergleichen bestimmt ist (DE-U-7 404 838) schließen die Erweiterungsprofile an ihren beiden Außenseiten unmittelbar aneinander an. Die Verbindungsprofile können deshalb nur in Längsrichtung der Profile eingeschoben werden. Dies hat den Nachteil, daß es nicht möglich ist, komplette Rahmen miteinander zu verbinden. Die äußeren Profile des bekannten Bausatzes müssen an ihren freien Rändern mit Abdeckleisten versehen werden, um eine dort vorhandene Nut abzudecken.

Aus der US-A-3 391 481 ist auch eine Zargenkonstruktion bekannt, bei der Außenprofile mit einem Mittelprofil dadurch verbunden werden, daß die Profile in ihrer Längsrichtung ineinander geschoben werden. Verbindungsprofile zur Herstellung dieser Verbindung sind nicht vorhanden. Das Mittelprofil hat einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt und muß mit einer Abdeckung versehen werden, um eine durchgehende Außenfläche der Zarge zu erhalten. Eine direkte Verbindung der Außenprofile miteinander ist nicht möglich. Außenprofile und Mittelprofile sind also nur zusammen verwendbar. Wenn die bekannte Zarge verbreitert werden soll, müssen Zusatzprofile verwendet werden, die weder dem Mittelprofil noch den Außenprofilen gleichen und die wiederum nur durch Ineinanderschieben in Profillängsrichtung mit den angrenzenden Profilen verbunden werden können.

Aus der FR-A-2283346 ist eine nietlose Blechverbindung bekannt, die aus drei Teilen besteht, nämlich zwei Klemmprofilen zum Festklemmen der zu verbindenden Teile und einem Verbindungsprofil, das die Klemmprofile zusammenhält. Die Klemmprofile haben elastische Klemmschenkel, die die Bleche gegen einen starren Schenkel pressen und die weit über die Blechebene vorragen. Das Verbindungsprofil seinerseits ragt über die Klemmprofile vor. Diese Profilkombination ist nicht für die Herstellung von Zargen verschiedener Tiefe brauchbar, da einmal die Profile nicht geeignet sind, Bestandteile von Zargenwänden zu bilden und zum anderen keine Erweiterungsprofile vorhanden sind, die es gestatten würden, die Bautiefe frei zu wählen.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bausatz der eingangs genannten Art so auszubilden, daß die Verbindungsprofile auch quer zu ihrer Längsrichtung aufgeschoben werden können, wobei beide Seiten der Zargenwand eben sein sollen.

Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Grundprofile und Erweiterungsprofile, die an ihrer vorderen Sichtseite eine geschlossene Fläche und an ihrer Rückseite einen Verbindungsrand aufweisen und zwischen den jeweils aneinander angrenzenden Verbindungsrändern an der Innenseite der Zarge ein Zwischenraum besteht, der von einem quer zur Längsrichtung des Zwischenraumes einschiebbaren Verbindungsprofil überbrückbar ist, wobei die Verbindungsprofile eine ebene Außenfläche aufweisen, die bei zusammengefügten Profilen in der gleichen Ebene liegt wie die Innenfläche der durch das Verbindungsprofil miteinander verbundenen Profile sowie eine Nut, die an den Verbindungsrändern angeordnete Verbindungsschenkel umgreift, die rechtwinklig zur Außenfläche der Zargen angeordnet sind und aneinander anliegen.

Diese Ausbildung der Verbindung zwischen zwei benachbarten Profilen ermöglicht es, zunächst komplette Rahmen herzustellen, diese Rahmen aneinanderzulegen und dann die Rahmen durch Queraufschieben von Verbindungsprofilen miteinander zu verbinden. Dank der ebenen Wände an den Verbindungsprofilen wird auch dort, wo vor dem Einsetzen der Verbindungsprofile Spalte vorhanden waren, eine ebene Wandfläche erreicht. Das Vorhandensein von Grundprofilen mit Sichtflächen ermöglicht die Herstellung von Zargen ohne Zuhilfenahme von Erweiterungsprofilen oder Verbindungsprofilen. Es ist eine Eigenart von Strangpreßprofilen, daß die Herstellungstoleranzen nicht allzu eng sein dürfen, da andernfalls die Standzeit des Werkzeuges zu kurz wäre. Mit zunehmender Abnutzung des Werkzeuges werden die Profilwände dicker. Auch hinsichtlich der Geradheit müssen gewisse Toleranzen in Kauf genommen werden. Dem trägt die Art der Verbindung beim Anmeldungsgegenstand Rechnung, da ein Verbindungsprofil mit auseinanderdrückbaren Schenkeln auch größere Abweichungen vom Sollmaß überbrücken kann.

Mit einem erfindungsgemäßen Bausatz können sowohl sehr schmale Zargen, z. B. für flache Schaukästen, als auch Zargen mit einer mehrfachen Tiefe, z. B. für beidseitig zu verglasende tiefe Schaukästen, hergestellt werden. Die schmalste Zarge erhält man, wenn nur Grundprofile verwendet werden. Die schmalste Zarge, die für beidseitige Verglasung geeignet ist, erhält man, wenn man zwei Grundprofile mittels des Verbindungsprofils miteinander verbindet. Eine Zarge gleicher Tiefe erhält man, wenn ein Grundprofil mit einem Erweiterungsprofil verbunden wird. Bei größeren Zargentiefen werden in jedem Fall Erweiterungsprofile verwendet, wobei dank der spiegelbildlichen Ausbildung der Verbindungsränder beliebig viele Erweiterungsprofile eingefügt werden können.

Einen besonders sicheren Halt der Verbindungsprofile erreicht man mit Rastleisten, wie sie im Anspruch 2 genannt sind. Eine zusätzliche Verklammerung wird durch Randflansche an den Verbindungsprofilen gemäß Anspruch 3 erreicht. Die Quereinschiebung von Verbindungsprofilen trotz der Existenz von Rastleisten gemäß Anspruch 7 ist möglich, wenn die Verbindungsprofile entsprechend weit elastisch auseinanderbiegbare Wände aufweisen.

Mit einer Weiterbildung gemäß Anspruch 5 erreicht man ein besonders festes Zusammendrücken der Verbindungsschenkel an den Verbindungsrändern. Durch Anordnung von Dichtungen zwischen den Verbindungsschenkeln (Anspruch 6) kann die Zarge an den Verbindungsstellen der Profile flüssigkeitsdicht abgeschlossen werden, was besonders von Interesse ist, wenn der herzustellende Gegenstand, z. B. ein Schaukasten, im Freien aufgestellt werden soll.

In den Ansprüchen 7 bis 12 sind Merkmale für ein Rückwand-Halteprofil angegeben, das als Ergänzung des Bausatzes dienen kann. Ein solches Rückwand-Halteprofil wird z. B. verwendet, wenn nur einseitig zu verglasende Schaukästen hergestellt werden sollen. Mit Hilfe solcher Rückwand-Halteprofile können Rückwände rasch und zuverlässig und dicht befestigt werden. Auch solche Rückwand-Halteprofile können Rastleisten (Anspruch 8) aufweisen. Durch an die Rückwand-Halteprofile angeformte Dichtlippen (Anspruch 9) erhält man einen dichten rückseitigen Abschluß eines Kastens. Durch eine zusätzliche Nut gemäß Anspruch 10 wird ein zusätzlicher Halt und eine zusätzliche Abdichtung erreicht. Anlaufflächen seitlich der Nut gemäß Anspruch 11 erleichtern das Eindrükken der Rückwand-Halteprofile. Dichtlippen am Übergreifschenkel gemäß Anspruch 12 bringen eine weitere Sicherheit gegen Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub.

Eine Rückwand gemäß Anspruch 13 hat eine einfache Gestalt, die eine leichte Herstellung der Rückwand und einen leichten Einbau gestattet. Durch eine Dichtungsanordnung gemäß Anspruch 14wird eine sichere Abdichtung erzielt.

Schraubkanäle gemäß Anspruch 15 sind vorteilhaft für die Herstellung von Eckverbindungen, an denen die Zargenwände miteinander verbunden werden. Verbindungsschrauben können in diese Schraubkanäle eingeschraubt werden.

Gemäß Anspruch 16 sind vorteilhafterweise an den vorderen Sichtseiten der Grundprofile Falze für den Eingriff einer Tür oder sonstigen Wand angeordnet.

Die Profile sind (Anspruch 17) vorteilhafterweise stranggepreßte Hohlprofile, wenngleich die Anwendung des Erfindungsgedankens hierauf nicht beschränkt ist. Auch die anderen Profile (Verbindungsprofile und Rückwandprofile) können gemäß Anspruch 17 Strangpreßprofile sein. Als Material für die Verbindungsprofile ist ebenso wie für die Grundprofile und die Erweiterungsprofile Aluminium geeignet, während die Rückwand-Halteprofile vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt werden. Die Angabe dieser Materialien ist für die Erfindung nicht wesentlich, jedoch kann als allgemeine Regel angegeben werden, daß die Grundprofile und die Erweiterungsprofile vorteilhafterweise aus einem Werkstoff bestehen, der einen hohen Elastizitätsmodul hat, so daß diese Profile steif sind, während das Rückwand-Halteprofil wegen seiner zusätzlichen Dichtfunktion vorteilhafterweise aus einem elastisch nachgiebigen Werkstoff gefertigt wird. Für das Verbindungsprofil ist ebenfalls aus Festigkeitsgründen eine relativ große Steifigkeit erwünscht, weshalb ein entsprechender Werkstoff verwendet wird.

Die Außenflächen der Grundprofile und der Erweiterungsprofile sind vorteilhafterweise gleich breit (Anspruch 19). Dies ist in ästhetischer Hinsicht vorteilhaft, da die Außenfläche der Zarge optisch stets aus gleichbreiten Streifen zusammengesetzt ist.

Der erfindungsgemäße Bausatz wird anhand der Zeichnung weiterhin erläutert. Es zeigt

  • Fig. 1 eine Vorderansicht eines Schaukastens, dessen Zarge aus dem erfindungsgemäßen Bausatz gebildet ist,
  • Fig. bis 4 Seitenansichten von drei Zargen verschiedener Breite,
  • Fig. 5 bis 7 Querschnitte entsprechend der Linie A-B in Fig. 1 in einem gegenüber Fig. 1 stark vergrößerten Maßstab, wobei Fig. den Querschnitt durch eine Zargenwand aus zwei Grundprofilen, Fig. 6 den Querschnitt durch eine Zargenwand aus einem Grundprofil und Fig. 7 eine Zargenwand aus zwei Grundprofilen und einem Erweiterungsprofil darstellt.

Der Schaukasten nach Fig. 1 hat eine insgesamt mit 1 bezeichnete Zarge. Diese Zarge ist aus zwei langen Zargenwänden 2, 3 und zwei kurzen Zargenwänden 4, 5 zusammengesetzt. Die Zargenwände sind durch Eckstücke 6 miteinander verbunden. Die Zargenwände können verschieden ausgebildet sein und verschiedene Tiefen aufweisen, wobei nur wenige Bauteile für die Bildung der verschiedenen Zargen nötig sind. Diese Bauteile werden nachfolgend anhand der Fig. 5 bis 7 erläutert.

Zu dem in der Zeichnung dargestellten speziellen Bausatz gehören Grundprofile 7, Erweiterungsprofile 8, Verbindungsprofile 9, Rückwand-Halteprofile 10 und eine Rückwand 11. Diese Teile und ihr Zusammenwirken sollen nachfolgend beschrieben werden.

Die Grundprofile werden am Beispiel des in Fig.5 links erscheinenden Grundprofils beschrieben. Es handelt sich um stranggepreßte Hohlprofile mit geschlossenen Kammern 12 und 13. Die Grundprofile haben eine insgesamt mit 14 bezeichnete vordere Sichtseite, die sich an der Stirnseite der Zarge befindet, an der eine Tür oder eine Glaswand angebracht werden soll. An dieser vorderen Sichtseite befindet sich ein Falz 15, dessen Tiefe t so groß ist, daß darin eine Tür 16 (in Fig. gestrichelt dargestellt) oder eine andere (feste) Wand Platzfindet. Die gegenüberliegende, insgesamt mit 17 bezeichnete Längsseite ist als Verbindungsrand ausgebildet. Die äußere Seitenfläche 18 ist eben ausgebildet und hat eine Breite b. An sich sind die Fig. bis 7 Darstellungen im Maßstab 1 : 1, jedoch sind zur Platzersparnis Teile aus den Profilen ausgeschnitten; die Ausbruchstellen sind durch strichpunktierte Linien 19 angedeutet. Die Breite b kann z. B. 130 mm sein. Auch die Innenfläche 20 ist eben ausgebildet.

Am Verbindungsrand 17 befindet sich ein Verbindungsschenkel 21, der an seiner Außenseite zwei Rillen 22 und 23 aufweist. An der Innenseite befindet sich eine Rastleiste 24 mit einer schrägen Anlauffläche 24a. An der Stirnseite hat der Verbindungsschenkel eine schräge Endfläche 25.

Parallel zu dem Verbindungsschenkel 21 verläuft eine insgesamt 26 bezeichnete Profilwand. Diese Profilwand hat drei Abschnitte 26a, 26b und 26c. Die Abschnitte 26a und 26c sind unter sich parallel und verlaufen rechtwinklig zu den Flächen 18 und 20. Der Abschnitt 26b verläuft unter einem Winkel von 45° hierzu. An der Außenseite dieser Wand befindet sich ein Ansatz 27, der einen nach außen offenen Schraubkanal 28 umschließt.

An dem Rand der Wand 20, die dem Verbindungsrand 17 benachbart ist, befindet sich eine Nut 29. Die Endfläche 30 der äußeren Nutbegrenzungswand ist gegenüber der Außenfläche der Wand 20 etwas zurückgesetzt.

Nachfolgend wird anhand der Fig. 6 die Beschaffenheit der Verbindungsprofile 9 beschrieben. Die Verbindungsprofile 9 sind symmetrisch zu der in Fig. 6 durch die strichpunktierte Linie 31 angedeuteten Längsmittelebene. Beiderseits dieser Längsmittelebene sind Wände 32 angeordnet, die elastisch auseinandergebogen werden können. Die Wände 32 sind über einen Steg 33 miteinander verbunden. Die Wände 32 und der Steg 33 bilden zusammen eine Nut 45. Der Steg 33 ist über die Wände 32 hinaus verlängert und bildet dort Randflansche 33a. Jeder dieser Randflansche hat eine Verklammerungsleiste 33b, die zu den Wänden 32 parallel ist.

Die Wände 32 haben an ihren Enden Rastleisten 32a, die gegenüber den Wandinnenflächen nach innen vorspringen. An den Innenflächen der Wände 32 befinden sich auch vorspringende weitere Leisten 32b. Die Außenfläche 46 des Verbindungsprofils ist eben.

Das Rückwand-Halteprofil 10 hat einen Querschnitt von winkelförmiger Grundform mit Schenkeln 34 und 35. Der Schenkel 34 hat an seinem Ende eine Dichtlippe 34a. An dem Schenkel 35 befinden sich zwei Dichtlippen 35a und 35b, die an der Innenseite des Schenkels 35 angeordnet sind und in Richtung des SchenKels 34 weisen.

An der Rückseite des Schenkels 35 befindet sich eine Nut 36, die von Wänden 35c und 35d begrenzt ist. Die Wand 35d hat eine schräge Anlauffläche 35e, während die Wand 35c eine ebenfalls schräge Anlagefläche 35f aufweist. Am Rand des Schenkels 35 ist eine Rastleiste 35g angeformt.

Die Erweiterungsprofile 8 haben an jedem ihrer Ränder einen Verbindungsrand, der gleich ausgebildet ist wie der Verbindungsrand 17, der am Beispiel des in Fig. 5 links dargestellten Grundprofils beschrieben wurde. Zur Unterscheidung von den Verbindungsrändern 17 an den Grundprofilen sind die Verbindungsränder an den Erweiterungsprofilen 8 mit 17' und 17" bezeichnet. Wie man an den beiden Erweiterungsprofilen nach den Fig. 6 und 7 erkennen kann, sind die Verbindungsränder 17' und 17" symmetrisch zu einer Längsmittelebene ausgebildet, die rechtwinklig zu den Außenflächen 37 und 38 der Erweiterungsprofile steht. Die Verbindungsränder 17' und 17" sind demgemäß ebenfalls spiegelbildlich zueinander. Auch die Erweiterungsprofile 8 haben die Breite b, was in Fig. 7 eingezeichnet ist. Auch für Fig. 7 gilt, daß die natürlichen Breiten durch Herausschneiden von Teilen an strichpunktierten Linien 19 reduziert sind.

Die Rückwand 11 hat eine große ebene Fläche 39 und rechtwinklig dazu stehende Randabkantungen 40, die über rechtwinklige Abbiegungen 41 in die ebene Fläche 39 übergehen.

Die Rückwand 11 wird im allgemeinen aus einem Metallblech, vorzugsweise einem verzinkten Stahlblech, hergestellt. Die Grundprofile 7, die Erweiterungsprofile 8 und die Verbindungsprofile 9 können vorteilhaft als Aluminium-Strangpreßprofile ausgebildet werden. Das Rückwand-Halteprofil 10, das verhältnismäßig nachgiebig sein muß, besteht vorzugsweise aus Kunststoff.

Die Profile wirken wie folgt zusammen.

Es können sowohl Grundprofile aneinander angeschlossen werden (Fig.5) als auch Grundprofile mit Erweiterungsprofilen verbunden werden (Fig. 6, 7), als auch Erweiterungsprofile aneinander angeschlossen werden. Die Verbindungskonstruktion ist in allen Fällen gleich beschaffen, da bei jedem Verbindungsfall Verbindungsränder spiegelbildlich zueinander stehen und durch ein Verbindungsprofil 9 miteinander verbunden werden. Die Beschaffenheit dieser Verbindung soll nachfolgend anhand der Fig. 5 betrachtet werden.

Bei Herstellung der Verbindung werden die Verbindungsschenkel 21 aneinander angelegt, wobei in eine oder beide der Rillen 22, 23, die sich zu einem Kanal ergänzen, Dichtschnüre 42 aus elastischem Material eingelegt werden können. Das Verbindungsprofil kann quer zu seiner Längsrichtung aufgeschoben werden, wobei die Wände 32 etwas auseinandergespreizt werden, was durch die Anlaufflächen 24a erleichtert wird. Im voll eingeschobenen Zustand rasten die Rastleisten 32a hinter die Rastleisten 24 an den Verbindungsschenkeln 21. In dieser eingerasteten Stellung liegen die Leisten 32b an den Enden der Verbindungsschenkel 21 an. Die Verklammerungsleisten 33b der Verbindungsprofile greifen in die Nuten 29 ein.

Durch diese Verbindung werden die aneinander anzuschließenden Profile, z. B. zwei Grundprofile 7, fest und dicht miteinander verbunden. Die Verbindungsprofile 9 halten die zu verbindenden Profile an drei Stellen fest, nämlich einmal am Randflansch durch Eingriff der Verklammerungsleisten 33b in die Nuten 29, zum zweiten durch Anlage der Leisten 32b an den Verbindungsschenkeln und zum dritten durch den Eingriff der Rastleisten 32a in die Rastleisten 24. Durch diesen letzteren Eingriff werden die Verbindungsprofile gegen Herausziehen gesichert. Eine Demontage ist dennoch möglich, indem die Verbindungsprofile in ihrer Längsrichtung herausgezogen werden.

Die ebenen Innenflächen 20, 38 von Grundprofilen und Erweiterungsprofilen und die Außenfläche 46 am Verbindungsprofil liegen bei zusammengefügten Profilen in einer Ebene. Die Endflansche an den Profilen 7, 8 sind um die Wanddicke des Steges 33 des Verbindungsprofils 9 zurückgesetzt, um dies zu erreichen.

Eine Rückwand 11 wird nach Fertigstellung der Zarge aufgesetzt, d. h. nachdem Zargenwände gewünschter Form und Breite zusammengesetzt und diese durch Eckstücke 6 miteinander verbunden sind. Hierbei werden die Randabkantungen 40 so eingeschoben, daß sie an der Außenseite der Grundwand der Nut 29 anliegen. Der Rand 40a stützt sich bei voll eingeschobener Rückwand am Abschnitt 26c der Profilwand 26 ab. Danach wird das Rückwand-Halteprofil 10 aufgeschoben. In der voll aufgeschobenen Stellung rastet die Rastleiste 35g hinter eine Rastkante 27a, die durch den Ansatz 27 gebildet wird. Gleichzeitig rastet das Ende des Verbindungsschenkels 21 in die Nut 36. Hierbei wurde, erleichtert durch die Anlauffläche 35e, der Schenkel 34 zunächst (in Fig. 6) ein wenig nach oben gedrückt. Die schrägen Endflächen 25 des Verbindungsschenkels und 35f des Rückwand-Halteprofils liegen in der voll eingeschobenen Stellung des Rückwand-Halteprofils aneinander an. Die Dichtlippe 34a liegt elastisch an der Fläche 39 der Rückwand an, während die Dichtlippen 35a und 35b elastisch an die Randabkantung 40 angedrückt sind.

Fig. 2 zeigt die Seitenansicht von Zargen entsprechend den Fig. 5 und 6. Da die Grundprofile und die Verbindungsprofile beide gleiche Breiten b haben, sehen beide Zargen von der Seite her gleich aus. Die Zargen nach Fig. 7 hat eine Seitenansicht gemäß Fig. 3. Fig. 4 zeigt eine Zarge, deren Wände aus jeweils vier wandbildenden Profilen 7 und 8 zusammengesetzt sind. Mindestens einer der äußeren Profile ist ein Grundprofil, während die innenliegenden Profile Erweiterungsprofile sind. Jede Zargenwand kann auch aus noch mehr als vier wandbildenden Profilen zusammengesetzt sein.

Fig. 5 zeigt den Querschnitt einer Zargenwand für einen Schaukasten, der von beiden Seiten her betrachtet werden kann.

Demgemäß sind an beiden Seiten Türen 16 angeordnet. Anstelle einer der Türen kann auch eine verglaste Wand angeordnet sein. Fig. 6 zeigt einen Schaukasten, der nur von einer Seite her betrachtet werden soll, weshalb eine undurchsichtige Rückwand 11 vorgesehen ist, während an der Vorderseite eine verglaste Tür 16 angeordnet ist. Fig. zeigt einen Schaukasten, der wieder von beiden Seiten her betrachtet werden soll, weshalb an beiden Seiten verglaste Wände vorgesehen sind. An Sichtseiten, die mit verglasten Wänden oder Türen zu versehen sind, werden immer Grundprofile verwendet, da diese einen Falz 15 für die Aufnahme einer solchen Wand oder Tür aufweisen.

Eine Zargenwand kann auch aus nur einem Grundprofil bestehen. Dies kommt beispielsweise in Betracht für Schaukästen, die lediglich eine Aushangtafel enthalten. In diesem Fall ist der Kasten hinten durch eine Rückwand abgeschlossen, während vorne eine Tür 16 angeordnet ist.

QQ群二维码
意见反馈