Bausatz für die Herstellung von Zargen für Korpusse

申请号 EP81100475.3 申请日 1981-01-23 公开(公告)号 EP0033490A1 公开(公告)日 1981-08-12
申请人 Weyel KG; 发明人 Winn, Klaus; Engelbach, Klaus-Ludwig; Schnirch, Leo;
摘要 Der Bausatz für die Herstellung von Zargen verschiedener Breite enthält drei verschiedene Profile, nämlich Grund- ! profile (7), Erweiterungsprofile (8) und Verbindungsprofile (9). Je nach gewünschter Breite wird die Zarge nur aus Grundprofilen (7) oder aus Grundprofilen (7) und Erweiterungsprofilen (8) zusammengesetzt. Wenn die Zarge breiter ist als ein Grundprofil, stehen sich spiegelbildich ausgebildete Verbindungsränder (17', 17") gegenüber, die mittels der Verbindungsprofile (9) zusammengehalten werden. Diese Verbindungsprofile (9) werden von der Innenseite der Zarge her aufgesteckt und sind von der Außenseite der Zarge her nicht sichtbar. Die Schenkel der Verbindungsprofile (9) können unter elastischer Verformung etwas auseinandergedrückt werden.
Die Zeichnung zeigt eine Zargenwand im Schnitt, die ein Erweiterungsprofil (8) und zwei Grundprofile (7) aufweist, die durch Verbindungsprofile (9) zusammengehalten sind. Bei einer schmäleren Zarge könnte eine Wand aus zwei Grundprofilen (7) gebildet werden, die durch ein Verbindungsprofil (9) zusammengehalten sind. Bei einer schmalsten Zarge besteht jede Wand aus nur einem Grundprofil (7). Bei einer besonders breiten Zarge könnte jede Wand auch mehr als zwei Erweiterungsprofile enthalten.
权利要求 1. Bausatz für die Herstellung von Zargen für Korpusse, insbesondere für Korpusse von Vitrinen und Schaukästen, mit Grundprofilen und Erweiterungsprofilen, wobei die Grundprofile an ihrer vorderen Sichtseite eine geschlossene Sichtfläche und an ihrer Rückseite einen profilierten Verbindungsrand aufweisen, während die Erweiterungsprofile ebenfalls einen profilierten Verbindungsrand aufweisen, der an den Verbindungsrand der Grundprofile anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Erweiterungsprofile (8) an beiden einander gegenüberliegenden Längsrändern spiegelbildlich zueinander ausgebildete Verbindungsränder (17', 17") aufweisen, die gleich ausgebildet sind wie die Verbindungsränder (17) an den Grundprofilen (7) und daß der Bausatz auch Verbindungsprofile (9) umfaßt, die zwischen zwei aneinander anschließende Verbindungsränder (17, 17', 17") einsetzbar sind und im eingesetzten Zustand die zu den aneinander anschließenden Verbindungsrändern (17, 17', 17") gehörenden Profile (7, 8) miteinander verklammern. t2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungprofile (9) quer zur Profillängsrichtung einschiebbar sind.3. Bausatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (9) nur an der Innenseite der Zarge sichtbar sind, während die Verbindungsränder (17, 17', 17") an der Außenseite der Zarge unmittelbar aneinander anschließen.4. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsränder (17, 17', 17") Verbindungsschenkel (21) aufweisen, die rechtwinklig zur Zargenwand stehen und die bei aneinander angefügten Grundprofilen (7) und/oder Erweiterungsprofilen (8) aneinander anliegen und bei eingesetztem Verbindungsprofil (9) von einer Nut (45) am Verbindungsprofil (9) umfaßt sind.5. Bausatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsschenkel (21) an ihren Innenseiten Rastleisten (24) aufweisen, die bei eingesetztem Verbindungsprofil (9) von Rastleisten (32a) am Verbindungsprofil (9) umgriffen sind.6. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (9) Randflansche (33a) aufweisen, an denen sich Verklammerungsleisten (33b) befinden, die mit Nuten (29) an den Verbindungsrändern (17, 17', 17") in Eingriff bringbar sind.7. Bausatz nach einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut (45) im Verbindungsprofil (9) von derart elastisch auseinanderbiegbaren Wänden (32) begrenzt ist, daß bei dem Quereinschieben der Verbindungsprofile (9) deren Rastleisten (32a) über die Rastleisten (24) an den Verbindungsrändern (17, 17', 17") eingeschnappt werden können.8. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (9) an der Innenseite der Zarge eine ebene Wand (46) aufweisen, die bei zusammengefügten Profilen (7, 8, 9) in der gleichen Ebene liegt wie die Innenflächen (20, 38) der durch das Verbindungsprofil (9) miteinander verbundenen Profile (7, 8).9. Bausatz nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß an den Innenseiten der Nutwände (32) des Verbindungsprofiles (9) außer den Rastleisten (32a) weitere Leisten (32b) angeordnet sind, die bei eingesetztem Verbindungsprofil (9) an den Randbereichen der Verbindungsschenkel (21) seitlich an diesen anliegen. ,10. Bausatz nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an den bei zusammengefügten Profilen (7, 8) einander zugewendeten Seiten der Verbindungsschenkel (21) Rillen (22, 23) angeordnet sind, die sich zu einem Kanal ergänzen und daß der Bausatz auch elastische Dichtschüre (42) umfaßt, die bei aneinander angeschlossenen Profilen (7, 8) elastisch zusammengedrückt sind.11. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bausatz auch Rückwand-Halteprofile (10) umfaßt, die in die Verbindungsränder (17, 17', 17") einsteckbar sind und die einen übergreifschenkel (34) zum übergreifen einer Rückwand (11) aufweisen.12. Bausatz nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand-Halteprofile (10) eine Rastleiste (35g) aufweisen und an den Verbindungsrändern (17, 17', 17") damit zusammenwirkende Hinterschneidungen (27a) angeordnet sind.13. Bausatz nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückwand-Halteprofil (10) mindestens eine, vorzugsweise zwei Dichtlippen (35a, 35b) aufweist, die im montierten Zustand aufgrund ihrer elastischen Kräfte die Rastleisten (35g, 27a) im Eingriff miteinander halten.14. Bausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückwand-Halteprofil (10) eine Nut (36) aufweist, in die bei montiertem Zustand das Ende des Verbindungsschenkels (21) des zugeordneten Verbindungsrandes (17, 17', 17") eingreift.15. Bausatz nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich der Nut (36) eine Anlauffläche (35e) zum Zusammenwirken mit dem Rand des Verbindungsschenkels (21) angeordnet ist.16. Bausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der übergreifschenkel (34) an seinem freien Rand als elastische Dichtlippe (34a) ausgebildet ist.17. Bausatz nach einem der Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß er auch eine Rückwand (11) umfaßt, die rechtwinklige Randabkantungen (40) aufweist, die in eine Vertiefung an den Verbindungsrändern einsteckbar sind.18. Bausatz nach Anspruch 17 und einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtlippen (35a, 35b) nach Anspruch 13 bei montierter Rückwand (11) an den Außenseiten der Randabkantungen (40) anliegen.19. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Grundprofilen (7) und den Erweiterungsprofilen (8) Schraubkanäle (46) angeordnet sind, vorzugsweise an den Verbindungsrändern (17, 17', 17").20. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den vorderen Sichtseiten der Grundprofile (7) Falze (15) für den Eingriff einer Tür oder sonstigen Wand (16) angeordnet ist.21. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundprofile (7) und die Erweiterungsprofile (8) stranggepreßte Hohlprofile sind, vorzugsweise aus Aluminium.22. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (9) und die Rückwand-Halteprofile (10) Strangpreßprofile sind, wobei die Ver- bindungsprofile (9) vorzugsweise aus Aluminium und die Rückwand-Halteprofile (10) vorzugsweise aus Kunststoff bestehen.23. Bausatz nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenflächen (18, 37) der Grundprofile (7) und der Erweiterungsprofile (8) gleich breit (Breite b) sind.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf einen Bausatz für die Herstellung von Zargen für Korpusse, insbesondere für Korpusse von Vitrinen und Schaukästen, mit Grundprofilen und Erweiterungsprofilen, wobei die Grundprofile an ihrer vorderen Sichtseite eine geschlossene Sichtfläche und an ihrer Rückseite einen profilierten Verbindungsrand aufweisen, während die Erweiterungsprofile ebenfalls einen profilierten Verbindungsrand aufweisen, der an den Verbindungsrand der Grundprofile anschließbar ist.

Bei vielen Bauprogrammen werden in ihrer Grundkonstruktion gleiche Korpusse verschiedener Tiefe benötigt. Dies gilt beispielsweise für Schaukästen. So werden neben sehr flachen Schaukästen, die z.B. zur Aufnahme einer Anschlagtafel für Schriftstücke und dergleichen flache Gegenstände dienen, auch Schaukästen mit größerer Tiefe benötigt, z.B. Schaukästen für die Ausstellung von dreidimensionalen Gegeriständen größerer Abmessungen. Je nach auszustellenden Gegenständen ist die gewünschte Tiefe verschieden. An einer Wand zu befestigende Schaukästen werden nur an einer Seite verglast, während frei aufzustellende Schaukästen in der Regel beidseits verglast werden.

Um eine wirtschaftliche Herstellung von Kästen mit verschiedenen Abmessungen zu ermöglichen, ist man bestrebt, möglichst gleiche Bauteile für alle Ausführungen verwenden zu können. Bei einem bekannten Bausatz der eingangs genannten Art sind die Erweiterungsprofile unmittelbar mit den Grundprofilen verbunden. Die Profile werden durch Ineinanderschieben in ihrer Längsrichtung miteinander verbunden. Das bekannte System ist wenig universell, da nur Schaukästen mit zwei verschiedenen Zargentiefen hergestellt werden können.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bausatz der eingangs genannten Art so auszubilden, daß Zargen mit mehr als zwei verschiedenen Tiefen hergestellt werden können, wobei wahlweise nur eine Seite der Zarge oder beide Zargenseiten als Sichtseiten ausgebildet werden können sollen.

Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Erweiterungsprofile an beiden einander gegenüberliegenden Längsrändern spiegelbildlich zueinander ausgebildete Verbindungsränder aufweisen und daß der Bausatz auch Verbindungsprofile umfaßt, die zwischen zwei aneinander anschließende Verbindungsränder einsetzbar sind und im eingesetzten Zustand die zu den aneinander anschließenden Verbindungsrändern gehörenden Profile miteinander verklammern.

Mit einem solchen Bausatz können sowohl sehr schmale Zargen, z.B. für flache Schaukästen, als auch Zargen mit einer mehrfachen Tiefe, z.B. für beidseitig zu verglasende tiefe Schaukästen, hergestellt werden. Die schmalste Zarge erhält man, wenn nur Grundprofile verwendet werden. Die schmalste Zarge, die für beid-seitige Verglasung geeignet ist, erhält man, wenn man zwei Grundprofile mittels des Verbindungsprofiles miteinander verbindet. Eine Zarge gleicher Tiefe erhält man, wenn ein Grundprofil mit einem Erweiterungsprofil verbunden wird. Bei größeren Zargentiefen werden in jedem Fall Erweiterungsprofile verwendet, wobei dank der spiegelbildlichen Ausbildung der Verbindungsränder beliebig viele Erweiterungsprofile eingefügt werden können.

Quer einschiebbare Verbindungsprofile gemäß Anspruch 2 erleichtern die Montage. Unter die Erfindung fallen jedoch auch Profile, die durch Zusammenschieben in Längsrichtung miteinander verbunden werden. Bei quer einschiebbaren Profilen ist es von Vorteil, wenn diese von der Innenseite der Zarge her eingeschoben werden (Anspruch 3). Bei längseinschiebbaren Verbindungsprofilen ist es möglich, sowohl an der Innenseite der Zarge als auch an deren Außenseite die Grundprofile und/oder Erweiterungsprofile unmittelbar aneinander anschließen zu lassen.

Eine vorteilhafte Ausführungsform für die Verbindung mittels eines Verbindungsprofiles ist im Anspruch 4 im Prinzip angegeben. Einen besonders sicheren Halt der Verbindungsprofile erreicht man mit Rastleisten, wie sie im Anspruch 5 genannt sind. Eine zusätzliche Verklammerung wird durch Randflansche an den Verbindungsprofilen gemäß Anspruch 6 erreicht. Die Quereinschiebung von Verbindungsprofilen trotz der Existenz von Rastleisten ist möglich, wenn Verbindungsprofile mit elastisch auseinander-biegbaren Wänden gemäß Anspruch 7 verwendet werden.

Man wird Verbindungsprofile, Grundprofile und Erweiterungsprofile vorzugsweise so aneinander anpassen, daß insgesamt eine glatte Zargenfläche entsteht (Anspruch 8). Mit einer Weiterbildung gemäß Anspruch 9 erreicht man ein besonders festes Zusammendrücken der Verbindungsschenkel an den Verbindungsrändern. Durch Anordnung von Dichtungen zwischen den Verbindungsschenkeln (Anspruch 10) kann die Zarge an den Verbindungsstellen der Profile flüssigkeitsdicht abgeschlossen werden, was besonders von Interesse ist, wenn der herzustellende Gegenstand, z.B. ein Schaukasten, im Freien aufgestellt werden soll.

In den Ansprüchen 11 bis 16 sind Merkmale für ein Rückwand-Halteprofil angegeben, das als Ergänzung des Bausatzes dienen kann. Ein solches Rückwand-Halteprofil wird z.B. verwendet, wenn nur einseitig zu verglasende Schaukästen hergestellt werden sollen. Mit Hilfe solcher Rückwand-Halteprofile können Rückwände rasch und zuverlässig und dicht befestigt werden. Auch solche Rückwand-Halteprofile können Rastleisten (Anspruch 12) aufweisen. Durch an die Rückwand-Halteprofile angeformte Dichtlippen (Anspruch 13) erhält man einen dichten rückseitigen Abschluß eines Kastens. Durch eine zusätzliche Nut gemäß Anspruch 14 wird ein zusätzlicher Halt und eine zusätzliche Abdichtung erreicht. Anlaufflächen seitlich der Nut gemäß Anspruch 15 erleichtern das Eindrücken der Rückwand-Halteprofile. Dichtlippen am übergreifschenkel gemäß Anspruch 16 bringen eine weitere Sicherheit gegen Eindringen von Feuchtigkeit oder Staub.

Eine Rückwand gemäß Anspruch 17 hat eine einfache Gestalt, die eine leichte Herstellung der Rückwand und einen leichten Einbau gestattet. Durch eine Dichtungsanordnung gemäß Anspruch 18 wird eine sichere Abdichtung erzielt.

Schraubkanäle gemäß Anspruch 19 sind vorteilhaft für die Herstellung von Eckverbindungen, an denen die Zargenwände miteinander verbunden werden. Verbindungsschrauben können in diese Schraubkanäle eingeschraubt werden.

Gemäß Anspruch 20 sind vorteilhafterweise an den vorderen Sichtseiten der Grundprofile Falze für den Eingriff einer Tür oder sonstigen Wand angeordnet.

Die Profile sind (Anspruch 21) vorteilhafterweise stranggepreßte Hohlprofile, wenngleich die Anwendung des Erfindungsgedankens hierauf nicht beschränkt ist. Auch die anderen Profile (Verbindungsprofile und Rückwandprofile) können gemäß Anspruch 21 Strangpreßprofile sein. Als Material für die Verbindungsprofile ist ebenso wie für die Grundprofile und die Erweiterungsprofile Aluminium geeignet, während die Rückwand-Halteprofile vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt werden. Die Angabe dieser Materialien ist für die Erfindung nicht wesent- lich, jedoch kann als allgemeine Regel angegeben werden, daß die Grundprofile und die Erweiterungsprofile vorteilhafterweise aus einem Werkstoff bestehen, der einen hohen Elastizitätsmodul hat, so daß diese Profile steif sind, während das Rück wand-Halteprofil wegen seiner zusätzlichen Dichtfunktion vorteilhafterweise aus einem elastisch nachgiebigen Werkstoff gefertigt wird. Für das Verbindungsprofil ist ebenfalls aus Festigkeitsgründen eine relativ große Steifigkeit erwünscht, weshalb ein entsprechender Werkstoff verwendet wird.

Die Außenflächen der Grundprofile und der Erweiterungsprofile sind vorteilhafterweise gleich breit(Anspruch 23). Dies ist in ästhetischer Hinsicht vorteilhaft, da die Außenfläche der Zarge optisch stets aus gleichbreiten Streifen zusammengesetzt ist.

Der erfindungsgemäße Bausatz wird anhand der beigefügten Zeichnung weiterhin erläutert. Es zeigen:

  • Fig. 1 eine Vorderansicht eines Schaukastens, dessen Zarge aus dem erfindungsgemäßen Bausatz gebildet ist,
  • Fig. 2 bis 4 Seitenansichten von drei Zargen verschiedener Breite,
  • Fig. 5 bis 7 Querschnitte entsprechend der Linie A - B in Fig. 1 in einem gegenüber Fig. 1 stark vergrößerten Maßstab, wobei Fig. 5 den Querschnitt durch eine Zargenwand aus zwei Grundprofilen, Fig. 6 den Querschnitt durch eine Zargenwand aus einem Grundprofil und einem Erweiterungsprofil und Fig. 7 eine Zargenwand aus zwei Grundprofilen und einem Erweiterungsprofil darstellt.

Der Schaukasten nach Fig. 1 hat eine insgesamt mit 1 bezeichnete Zarge. Diese Zarge ist aus zwei langen Zargenwänden 2, 3 und zwei kurzen Zargenwänden 4, 5 zusammengesetzt. Die Zargenwände sind durch "Eckstücke 6 miteinander verbunden. Die Zargenwände können verschieden ausgebildet sein und verschiedene Tiefen aufweisen, wobei nur wenige Bauteile für die Bildung der verschiedenen Zargen nötig sind. Diese Bauteile werden nachfolgend anhand der Fig. 5 bis 7 erläutert.

Zu dem in der Zeichnung dargestellten speziellen Bausatz gehören Grundprofile 7, Erweiterungsprofile 8, Verbindungsprofile 9, Rückwand-Halteprofile 10 und eine Rückwand 11. Diese Teile und ihr Zusammenwirken sollen nachfolgend beschrieben werden.

Die Grundprofile werden am Beispiel des in Fig. 5 links erscheinenden Grundprofiles beschrieben. Es handelt sich um stranggepreßte Hohlprofile mit geschlossenen Kammern 12 und -13. Die Grundprofile haben eine'insgesamt mit 14 bezeichnete vordere Sichtseite, die sich an der Stirnseite der Zarge befindet, an der eine Tür oder eine Glaswand angebracht werden soll. An dieser vorderen Sichtseite befindet sich ein Falz 15, dessen Tiefe t so groß ist, daß darin eine Tür 16 (in Fig. 5 gestrichelt dargestellt) oder eine andere (feste) Wand Platz findet. Die gegenüberliegende, insgesamt mit 17 bezeichnete Längsseite ist als Verbindungsrand ausgebildet. Die äußere Seitenfläche 18 ist eben ausgebildet und hat eine Breite b. An sich sind die Fig. 5 bis 7 Darstellungen im Maßstab 1 : 1, jedoch sind zur Platzersparnis Teile aus den Profilen ausgeschnitten; die Ausbruchstellen sind durch strichpunktierte Linien 19 angedeutet. Die Breite b kann z.B. 130 mm sein. Auch die Innenfläche 20 ist eben ausgebildet.

Am Verbindungsrand 17 befindet sich ein Verbindungsschenkel 21, der an seiner Außenseite zwei Längsrillen 22 und 23 aufweist. An der Innenseite befindet sich eine Rastleiste 24 mit einer schrägen Anlauffläche 24a. An der Stirnseite hat der Verbindungsschenkel eine schräge Endfläche 25.

Parallel zu dem Verbindungsschenkel 21 verläuft eine insgesamt mit 26 bezeichnete Profilwand. Diese Profilwand hat drei Abschnitte 26a, 26b und 26c. Die Abschnitte 26a und 26c sind unter sich parallel und verlaufen rechtwinklig zu den Außenwänden 18 und 20. Der Wandteil 26b verläuft unter einem Winkel von 45° hierzu. An der Außenseite dieser Wand befindet sich ein Ansatz 27, der einen nach außen offenen Schraubkanal 28 umschließt.

An dem Rand der Wand 20, die dem Verbindungsrand 17 benachbart ist, befindet sich eine Nut 29. Die Endfläche 30 der äußeren Nutbegrenzungswand ist gegenüber der Außenfläche der Wand 20 etwas zurückgesetzt.

Nachfolgend wird anhand der Fig. 6 die Beschaffenheit der Verbindungsprofile 9 beschrieben. Die Verbindungsprofile 9 sind symmetrisch zu der in Fig. 6 durch die strichpunktierte Linie 31 angedeuteten Längsmittelebene. Beiderseits dieser Längsmittelebene sind Wände 32 angeordnet, die elastisch auseinandergebogen werden können. Die Wände 32 sind über einen Steg 33 miteinander verbunden.Die Wände 32 und der Steg 33 bilden zusammen eine Nut 45. Der Steg 33 ist über die Wände 32 hinaus verlängert und bildet dort Randflansche 33a. Jeder dieser Randflansche hat eine Randleiste 33b, die zu den Wänden 32 parallel ist.

Die Wände 32 haben an ihren Enden Rastleisten 32a, die gegenüber den Wandinnenflächen nach innen vorspringen. An den Innenflächen der Wände 32 befinden sich auch vorspringende Anlageflächen 32b. Die Außenfläche 46 des Verbindungsprofiles ist eben.

Das Rückwand-Halteprofil 10 hat einen Querschnitt von winkelförmig Grundform mit Schenkeln 34 und 35. Der Schenkel 34 hat an seinem Ende eine Dichtlippe 34a. An dem Schenkel 35 befinden sich zwei Dichtlippen 35a und 35b, die an der Innenseite der Wand 35 angeordnet sind und in Richtung des Schenkels 34 weisen.

An der Rückseite des Schenkels 35 befindet sich eine Nut 36, die von Wänden 35c und 35d begrenzt ist. Die Wand 35d hat eine schräge Anlauffläche 35e, während die Wand 35c eine ebenfalls schräge Anlagefläche 35f aufweist. Am Rand des Schenkels 35 ist eine Rastleiste 35g angeformt.

Die Erweiterungsprofile 8 haben an jedem ihrer Ränder einen Verbindungsrand, der gleich ausgebildet ist wie der Verbindungsrand 17, der am Beispiel des in Fig. 5 links dargestellten Grundprofiles beschrieben wurde. Zur Unterscheidung von den Verbindungsrändern 17 an den Grundprofilen sind die Verbindungsränder an den Erweiterungsprofilen 8 mit 17' und 17" bezeichnet. Wie man an den beiden Erweiterungsprofilen nach den Fig. 6 und 7 erkennen kann, sind die Verbindungsränder 17' und 17" symmetrisch zu einer Längsmittelebene ausgebildet, die rechtwinklig zu den Außenflächen 37 und 38 der Erweiterungsprofile steht. Die Verbindungsränder 17' und 17" sind demgemäß ebenfalls spiegelbildlich zueinander. Auch die Erweiterungsprofile 8 haben die Breite b, was in Fig. 7 eingezeichnet ist. Auch für Fig. 7 gilt, daß die natürlichen Breiten durch Herausschneiden von Teilen an strichpunktierten Linien 19 reduziert sind.

Die Rückwand 11 hat eine große ebene Fläche 39 und rechtwinklig dazu stehende Randwände 40, die über rechtwinklige Abkantungen 41, in die ebene Fläche 39 übergehen.

Die Rückwand 39 wird im allgemeinen aus einem Metallblech, vorzugsweise einem verzinkten Stahlblech, hergestellt.Die Grundprofile 7, die Erweiterungsprofile 8 und die Verbindungsprofile 9 können vorteilhaft als Aluminium-Strangpreßprofile ausgebildet werden. Das Rückwand-Halteprofil 10, das verhältnismäßig nachgiebig sein muß, besteht vorzugsweise aus Kunst stoff.

Die Profile wirken wie folgt zusammen.

Es können sowohl Grundprofile aneinander angeschlossen werden (Fig. 5) als auch Grundprofile mit Erweiterungsprofilen verbunden werden (Fig. 6, 7), als auch Erweiterungsprofile aneinander angeschlossen werden. Die Verbindungskonstruktion ist in allen Fällen gleich beschaffen, da bei jedem Verbindungsfall Verbindungsränder spiegelbildlich zueinander stehen und durch ein Verbindungsprofil 9 miteinander verbunden werden. Die Beschaffenheit dieser Verbindung soll nachfolgend anhand der Fig. 5 betrachtet werden.

Bei Herstellung der Verbindung werden die Verbindungsschenkel 21 aneinander angelegt, wobei in eine oder beide der Rillen 22, 23 , die sich zu seinem Kanal ergänzen, Dichtschnüre 42 aus elastischem Material eingelegt werden können. Das Verbindungsprofil kann quer zu seiner Längsrichtung aufgeschoben werden, wobei die Wände 32 etwas auseinandergespreizt werden, was durch die Anlaufflächen 24a erleichtert wird. Im voll eingeschobenen Zustand rasten die Randleisten 32a hinter die Rastleisten 24 an den Verbindungsschenkeln 21. In dieser eingerasteten Stellung liegen die Vorsprünge 32b an den Enden der Verbindungsleisten 21 an. Die Randleisten 33b der Verbindungsleisten greifen in die Nuten 29 ein.

Durch diese Verbindung werden die aneinander anzuschließenden Profile, z.B. zwei Grundprofile 7, fest und dicht miteinander verbunden. Die Verbindungsprofile 9 halten die zu verbindenden Profile an drei Stellen fest, nämlich einmal am Randflansch durch Eingriff der Randleisten 33b in die Nuten 29, zum zweiten durch Anlage der Vorsprünge 32b an den Verbindungsschenkeln und zum dritten durch den Eingriff der Randleisten 32a mit den Rastleisten 24. Durch diesen letzteren Eingriff werden die Verbindungsprofile gegen Herausziehen gesichert. Eine Demontage ist dennoch möglich, indem die Verbindungsprofile in ihrer Längsrichtung herausgezogen werden.

Die ebenen Innenflächen 20, 38 von Grundprofilen und Erweiterungsprofilen und die ebene Fläche 46 am Verbindungsprofil liegen bei zusammengefügten Profilen in einer Ebene. Die Endflächen 33a an den Profilen 7, 8 sind um die Wanddicke der Wand 33 des Erweiterungsprofiles zurückgesetzt, um dies zu erreichen.

Eine Rückwand 11 wird nach Fertigstellung der Zarge aufgesetzt, d.h. nachdem Zargenwände gewünschter Form und Breiter zusammengesetzt und diese durch Eckverbindungen 6 miteinander verbunden sind. Hierbei werden die Randwände 40 so eingeschoben, daß sie an der Außenseite der Grundwand der Nut 29 anliegen. Der Rand 40a stützt sich bei voll eingeschobener Rückwand am Abschnitt 26c der Profilwand 26 ab. Danach wird das Rückwand-Halteprofil 10 aufgeschoben. In der voll aufgeschobenen Stellung rastet die Rastleiste 35g hinter eine Rastkante 27a, die durch den Vorsprung 27 gebildet wird. Gleichzeitig rastet das Ende des Verbindungsschenkels 21 in die Nut 36. Hierbei wurde, erleichtert durch die Anlauffläche 35e, der Schenkel 34 zunächst (in Fig. 6) ein wenig nach oben gedrückt. Die schrägen Endflächen 25 des-Verbindungsschenkels und 35f des Rückwand-Halteprofiles liegen in der voll eingeschobenen Stellung des Rückwand-Halteprofiles aneinander an. Die Dichtlippe 34a liegt elastisch an der Fläche 39 der Rückwand an, während die Dichtlippen 35a und 35b elastisch an die Randwand 40 angedrückt sind.

Fig. 2 zeigt die Seitenansicht von Zargen entsprechend den Fig. 5 und 6. Da die Grundprofile und die Verbindungsprofile beide gleiche Breiten b. haben, sehen beide Zargen von der Seite her gleich aus. Die Zarge nach Fig. 7 hat eine Seitenansicht gemäß Fig. 3. Fig. 4 zeigt eine Zarge, deren Wände aus jeweils vier wandbildenden Profilen 7 und 8 zusammengesetzt sind. Mindestens eines der äußeren Profile ist ein Grundprofil, während die innenliegenden Profile Erweiterungsprofile sind. Jede Zargenwand kann auch aus noch mehr als vier wandbildenden Profilen zusammengesetzt sein.

Fig. 5 zeigt den Querschnitt einer Zargenwand für einen .Schaukasten, der von beiden Seiten her betrachtet werden kann.

Demgemäß sind an beiden Seiten Türen 16 angeordnet. Anstelle einer der Türen kann auch eine verglaste Wand angeordnet sein. Fig. 6 zeigt einen Schaukasten, der nur von einer Seite her betrachtet werden soll, weshalb eine undurchsichtige Rückwand 11 vorgesehen ist, während an der Vorderseite eine verglaste Tür 16 angeordnet ist. Fig. 7 zeigt einen Schaukasten, der wieder von beiden Seiten her betrachtet werden soll, weshalb an beiden Seiten verglaste Wände vorgesehen sind. An Sichtseiten, die mit verglasten Wänden oder Türen zu versehen sind, werden immer Grundprofile verwendet, da diese einen Falz 15 für die Aufnahme einer solchen Wand oder Tür aufweisen.

Eine Zargenwand kann auch aus nur einem Grundprofil bestehen. Dies kommt beispielsweise in Betracht für Schaukästen, die lediglich eine Aushangtafel enthalten. In diesem Fall ist der Kasten hinten durch eine Rückwand abgeschlossen, während vorne eine Tür 16 angeordnet ist.

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