专利类型 | 发明公开 | 法律事件 | |
专利有效性 | 有效专利 | 当前状态 | |
申请号 | EP05005834.6 | 申请日 | 2005-03-17 |
公开(公告)号 | EP1580337A2 | 公开(公告)日 | 2005-09-28 |
申请人 | Bilz, Sonja Maria; | 申请人类型 | 其他 |
发明人 | Bilz, Sonja Maria; | 第一发明人 | Bilz, Sonja Maria |
权利人 | Bilz, Sonja Maria | 权利人类型 | 其他 |
当前权利人 | Bilz, Sonja Maria | 当前权利人类型 | 其他 |
省份 | 当前专利权人所在省份: | 城市 | 当前专利权人所在城市: |
具体地址 | 当前专利权人所在详细地址:Eicher Tor 7 61130 Nidderau DE | 邮编 | 当前专利权人邮编: |
主IPC国际分类 | E03C1/126 | 所有IPC国际分类 | E03C1/126 ; A47K1/14 ; E03C1/23 |
专利引用数量 | 3 | 专利被引用数量 | 10 |
专利权利要求数量 | 13 | 专利文献类型 | A2 |
专利代理机构 | Tergau & Pohl Patentanwälte | 专利代理人 | |
摘要 | Die Erfindung betrifft einen Abflußstopfen (1) mit einem mindestens eine Dichtfläche oder Dichtung (2) aufweisenden und am Rand (4) einer Ablauföffnung (5) unmittelbar anliegenden Verschlußteil (2,2a). Der Kern der Erfindung besteht darin, dass ablaufseitig ein von Wasser umströmter, mindestens teilweise offener Träger (8) für eine sich im Wasser allmählich verbrauchende Substanz (9) oder ein Mittel vorgesehen ist und dass der Träger (8) im Bereich und/oder unterhalb der Ablauföffnung (5) mindestens eine Durchtrittsöffnung (12,12',12a,12'a) für einen Flüssigkeits- und Substanzaustausch zwischen dem ihn außen umgebenden Raum (14) und seinem Inneren aufweist. |
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权利要求 | |||
说明书全文 | Die Erfindung betrifft einen Verschlussstopfen für eine Ablauföffnung eines Beckens oder Behälters und umfasst die Merkmale des Oberbegriffes von Patentanspruch 1. Verschlussstopfen der hier interessierenden Art sind bekannt. Sie weisen ein am Rand einer Ablauföffnung eines Beckens, Behälters oder dergleichen, insbesondere eines Wasser- oder Waschbeckens, eines Spülbeckens, einer Badewanne, einer Duschwanne oder dergleichen anliegendes Verschlussteil auf und ragen dabei in der Regel etwas in die Ablauföffnung hinein. Die unterhalb der Ablauföffnung befindlichen Teile des Beckens bzw. Ablaufrohres oder auch des Verschlussstopfens selbst sind schwer zugänglich und lassen sich daher grundsätzlich kaum reinigen. Es bilden sich dort Ablagerungen, die häufig auch unangenehme Gerüche zur Folge haben. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen vorzusehen, mit deren Hilfe es möglich ist, das Entstehen von Verschmutzungen. Ablagerungen und/oder von unangenehmen Gerüchen zu vermeiden bzw. die Verschmutzungen und Ablagerungen wieder zu entfernen. Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles von Patentanspruch 1 vor, dass ablaufseitig ein von Wasser umströmfier, mindestens teilweise offene Träger für eine sich im Wasser allmählich verbrauchende Substanz bzw. für ein Mittel vorgesehen ist und dass der Träger im Bereich und/oder unterhalb der Ablauföffnung mindestens eine Durchtrittsöffnung für einen Flüssigkeits- und Substanzaustausch zwischen dem sein Äußeres umgebenden Raum und seinem Inneren aufweist. Die sich verbrauchende Substanz ist ein Reinigungs-, Desinfektions- und/oder Duftstoff, der wasserlöslich ist und sich während einer längeren Zeit auflöst. Die Substanz benetzt im aufgelösten Zustand den Ablaufbereich unterhalb der Ablauföffnung und sorgt für die erwünschte Reinigung, Desinfektion bzw. Geruchsunterdrückung oder sie erzeugt gezielt als angenehm empfundene Gerüche oder Düfte. Der Träger ist vorzugsweise ein am Unterteil des Verschlussstopfens befestigbarer sowie lösbarer und mit der wasserlöslichen Substanz/dem Mittel nachfüllbarer Behälter. Der Behälter weist ferner in Vlreiterbildung der Erfindung an seinem Außenumfang Distanz- und Führungsrippen auf. Die Durchtrittsöffnungen können kreisrund oder auch Lariglöcher sein. Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus Unteransprochen und der Beschreibung im Zusammenhang mit der Zeichnung hervor. Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher erläutert. Dabei zeigen:
Ein Verschlussstopfen 1 umfasst ein Verschlussteil 2 mit mindestens einer Dichtfläche oder Dichtung 3, die am Rand 4 einer Ablauföffnung 5 eines Beckens 6 oder Behälters in der Schließstellung anliegt. Mit Hilfe des Verschlussstopfens 1 und eines höhenverstellbaren Anschlages 7 lässt sich die Ablauföffnung 5 einerseits öffnen und andererseits mehr oder weniger verschließen, so dass Wasser aus dem Becken 6 leicht oder weniger leicht bzw. gar nicht auslaufen kann. Ablaufseitig ist an dem Verschlussstopfen 1 ein von dem ablaufenden Wasser umströmter, mindestens teilweise offener Träger 8 für eine sich mit Hilfe von Wasser verbrauchende Substanz 9/ein Mittel 9 angeordnet. Die Substanz 9 kommt mit dem ablaufenden Wasser in Kontakt und löst sich dabei langsam auf mit der Folge, dass der Bereich der Ablauföffnung 5 und alle in der Nähe bzw. darunter befindlichen Teile des Beckens 6 und auch die Teile des Verschlussstopfens 1 gereinigt, desinfiziert und/oder mit geruchshemmenden Stoffen versehen werden. Auch Duftstoffe oder dergleichen können hierbei verwendet werden. Der Träger 8 ist gemäß dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ein Behälter 8', der im Bereich seines Bodens 10 und/oder im Bereich einer Behälterwand 11 mindestens eine Durchtrittsöffnung 12 für das Wasser aufweist. Ein Flüssigkeits- und Substanzaustausch zwischen dem Behälterinneren 13 und dem Raum 14 außerhalb des Behälters 12 ist somit möglich, wobei der Raum 14 nach außen gemäß dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel von einem Rohr 15 begrenzt wird. Der höhenverstellbare Anschlag 7 stützt sich gemäß Fig. 1 z. B. auf einem Arm 16 ab, der in an sich bekannter Weise durch das Rohr 15 greift und in der Regel verstellbar ist. Der Träger 8 bzw. Behälter 8' ist an der Unterseite des Verschlussteiles 2 in lösbarer Weise angeordnet, wozu beispielsweise eine Rast- oder Steckverbindung dient. Das Verschlussteil 2 und der Behälter 8' bilden gemeinsam eine höhenverstellbare Einheit, wobei der Anschlag 7 z. B. am Boden 10 des Behälters 8' verstellbar, ferner mit Hilfe des Armes 16 und somit auch der Verschlussstopfen 1 selbst in verschiedene Positionen bewegbar ist. Durchtrittsöffnungen 12' können sich im Boden 10 ebenso wie in der Behälterwand 11 befinden und z. B. kreisrund sein. Eine abgewandelte Ausführungsform von einem Verschlussstopfen 1 a ist perspektivisch in Fig. 2 und ebenfalls perspektivisch entsprechend seinen Einzelteilen in Fig. 3 dargestellt, wobei grundsätzlich gleiche Teile dieselben Bezugszahlen und im Buchstabenindex a aufweisen. Der Verschlussstopfen 1a umfasst ein Verschlussteil 2a, eine Dichtung 3a, einen Behälter 8'a, eine als Anschlag 7a dienende Schraube sowie eine sich allmählich verbrauchende Substanz 9a, die sich im zusammengebauten Zustand im Inneren des Behälters 8'a befindet. Als Durchtrittsöffnungen 12a weist der Behälter 8'a in der Behälterwand 11a zweckmäßigerweise Langlöcher auf, während kreisrunde Durchtrittsöffnungen 12'a im Boden 10a angeordnet sind. Ferner sind am Außenumfang des Behälters 8'a mehrere Distanzrippen 17a vorgesehen, die für einen guten Sitz des Verschlussstopfens 1a mit seinem Behälter 8'a z. B. in einem Ablaufrohr sorgen. Die Substanz 9, 9a ist zweckmäßigerweise ein wasserlöslicher Festkörper 18a. Auch ist es vorteilhaft, wenn dieser Festkörper 18a einen an den lichten Querschrtitt des Behälters 8', 8'a angepassten Querschnitt aufweist. Dazu gehört nicht nur, dass er eine Längsbohrung 19a zur Aufnahme von Teilen des längsverstellbaren Anschlages 7, 7a aufweist, sondern auch sein Außenumfang 20a weicht zweckmäßigerweise von einer reinen Kreisform ab. Gemäß Ausführungsbeispiel ist der Festkörper 18a außen mit wellenförmigen Vertiefungen und Erhebungen bzw. mit Rippen und ineinander übergehenden Rillen versehen. Der Festkörper weist somit im Querschnitt ein charakteristisches Profil auf. Wie vor allem auch Fig. 1 zeigt, bildet die dem Benutzer zugewandte Oberfläche 21 des Verschlussteiles einen balligen Verschlusskopf 22. Dieser Verschlusskopf 22 kann ganz oder teilweise durchsichtig sein, wie dies in Fig. 4 bis 6 dargestellt ist. Dies ist dann zweckmäßig, wenn gemäß dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ein Verschlusskopf 22b auf seiner dem Benutzer zugewandten Seite derart gestaltet ist, dass ein Informationsträger 23b sichtbar ist. Als Informationsträger 23b dient entweder eine Fläche 24b oder ein in den Verschlusskopf 22b einlegbares Teil, das sich z. B. unterhalb eines durchsichtigen Einsatzes 25b befindet. An die Form und Gestalt des Einsatzes 25b bzw. an ein beliebiges, dem Benutzer zugewandtes, mindestens teilweise durchsichtiges Abdeckteil sind keine Grenzen gesetzt. Grundsätzlich kann sich auch eine Lichtquelle 30c benutzerseitig im Verschlusskopf 22c unterhalb eines durchsichtigen Abdeckteiles 31c befinden, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Anstelle einer Lichtquelle 30c können grundsätzlich auch ein Temperaturfühler 32d und eine Temperaturanzeige 33d im Verschlusskopf 22b derart angeordnet sein, dass ein Benutzer die Angaben auf der Temperaturanzeige 33d durch ein durchsichtiges Teil 34d erkennen kann. Grundsätzlich gleiche Teile des in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispieles weisen dieselben Bezugszahlen wie die anderen Ausführungsformen und zusätzlich den Buchstabenindex d auf. Ein letztes Ausführungsbeispiel von einem Verschlussstopfen 1e umfasst gemäß Fig. 7 einen Verschlusskopf 22e, der schwenkbar an dem den Behälter 8'e tragenden Verschlussteil 2e angeordnet ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel gilt, dass gleiche Teile dieselben Bezugszahlen und zusätzlich den Buchstabenindex e aufweisen. Zur schwenkbaren Befestigung ist ein Gelenk 35e vorgesehen, das den Verschlusskopf 22e mit dem Verschlussteil 2e verbindet. Eine Rasteinrichtung 36e hält den Verschlusskopf 22e, wenn er aus der geöffneten Stellung wieder in der Schließstellung verbleiben soll. Die verschiedenen Ausführungsbeispiele lassen schließlich erkennen, dass mannigfache Abwandlung möglich sind, ohne von dem grundsätzlichen Erfindungsgedanken abzuweichen. So zeigt Fig. 8 ein letztes Ausführungsbeispiel von einem Verschlussstopfen 1f, der zusammen mit einem in Fig. 8 nicht dargestellten Träger oder Behälter für eine hier interessierende Substanz oder auch ohne einen derartigen Behälter verwendbar ist. Dazu weist der Verschlussstopfen 1f einen Verschlusskopf 22f auf, der teilweise oder vollständig aus einem durchsichtigen Werkstoff besteht und eine Hohlkammer 37f zu Aufnahme einer flüssigen Substanz aufweist. Diese flüssige Substanz kann z. B. ein Duftstoff oder ein Parfüm sein. Bei dieser flüssigen Substanz kann es sich aber auch um einen flüssigen Reiniger bzw. um ein flüssiges Desinfektionsmittel handeln. Zur Abgabe der flüssigen Substanz aus der Hohlkammer 37f im Verschlusskopf 22f dient eine Öffnung 38f, die jeweils nur in geringen Mengen, wie z. B. tropfenweise, bei einem entsprechenden Unterdruck in dem Raum unterhalb des Verschlusskopfes 22f Flüssigkeit abgibt. Derartige Öffnungen 38f sind grundsätzlich bekannt. Fig. 8 zeigt zwar einen Verschlussstopfen 1f ohne zusätzlichen Träger 8 bzw. Behälter 8', doch versteht es sich, dass ein derartiger Träger oder Behälter auch zusätzlich vorgesehen sein kann und eine Substanz enthält, die sich mit der flüssigen Substanz in der Hohlkammer 37f ergänzt. So kann die Hohlkammer 37f einen Duftstoff aufnehmen, während in dem Behälter eine zum Reinigen dienende Substanz vorgesehen ist. Da mindestens Teile der Oberfläche 39f bis zur Hohlkammer 37f aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen sollen, kann der Benutzer die noch vorhandene Menge des flüssigen Duftstoffes beobachten und bei Bedarf nachfüllen.
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