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BEKLEIDUNGSSTÜCK MIT EINER EINRICHTUNG ZUM SCHUTZ VOR UNGEZIEFER, INSBESONDERE ZECKEN

申请号 EP12703699.4 申请日 2012-02-03 公开(公告)号 EP2658407A1 公开(公告)日 2013-11-06
申请人 Blücher GmbH; 发明人 KÜHL, Kai-Uwe;
摘要 The invention relates to an item of clothing in the form of trousers (1) for use outdoors and/or in hunting, having two trouser legs (2, 3) and a device for protecting against pests. In order to provide effective protection against pests, as a device for protection against pests, an internal insert (4) preventing the passage of pests, in particular ticks, is provided in at least one trouser leg (2, 3), the lower end (5) of which insert reaches as far as the foot area (6) of the user and the upper end (8) of which is permanently connected or can be detachably connected to the trouser leg (2, 3) on the inside, wherein the connection at the upper end (8) is closed circumferentially in such a way that passage of the pest through the connection (9) is not possible.
权利要求
Patentansprüche:
1 . Bekleidungsstück in Form einer Hose (1 ) zur Verwendung im Outdoor- und/oder Jagdbereich, mit zwei Hosenbeinen (2, 3) und einer Einrichtung zum Schutz von Ungeziefer,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Einrichtung zum Schutz vor Ungeziefer ein in wenigstens einem 1-Iosen- bein (2, 3) vorgesehener, einen Durchtritt von Ungeziefer, insbesondere Zecken, verhindernder Inneneinsatz (4) vorgesehen ist, dessen unteres Ende (5) bis in den Fußbereich (6) des Nutzers reicht und dessen oberes Ende (8) innenseitig mit dem Hosenbein (2, 3) fest verbunden oder lösbar verbindbar ist, wobei die Verbindung am oberen Ende (8) umlaufend derart geschlossen ist, dass ein Durch- tritt des Ungeziefers durch die Verbindung (9) nicht möglich ist.
2. Bekleidungsstück nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das obere Ende (8) des Inneneinsatzes (4) im Hosenbein (2, 3) im Wadenbereich ( 1 0), vorzugsweise im oberen Wadenbereich ( 10) und insbesondere unmittelbar unterhalb des Kniebereichs ( 1 1) des Nutzers befestigt ist.
3. Bekleidungsstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Inneneinsatz (4) eine am Bein des Nutzers zumindest im Knöchelbereich ( 1 2) flächig eng anliegende Form aufweist und/oder dass der Inneneinsatz (4) im Knöchelbereich (12) derart ausgebildet ist, dass sich eine zumindest im Wesentlichen vollflächige Auflage auf der Knöchel fläche des Benutzers ergibt.
4. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inneneinsatz (4) zumindest im Knöchelbereich ( 12) ein elastisch dehnbares Material aufweist und/oder dass der Inneneinsatz (4) als Hauptbestandteile Polyamid, Polyester und/oder Polypropylen aufweist und dass ein ergänzender Anteil an Elastomerfasern, insbesondere Elastan vorgesehen ist.
5. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge- kennzeichnet, dass am unteren Ende (5) des Inneneinsatzes (4) eine Halteschlaufe ( 13) zum Untergreifen des Fußes (14) des Nutzers vorgesehen ist.
6. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteschlaufe (13) aus einem elastisch dehnbaren Material besteht und/oder dass die Halteschlaufe ( 13) eine Längsdehnung von mehr als 100 %, vorzugsweise von mehr als 120 % und insbesondere von mehr als 140 % aufweist.
7. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Hosenbein (2, 3) am unteren Ende (5) im Bereich des Inneneinsatzes (4) offenbar ist und/oder dass das Hosenbein (2, 3) einen Längs- schlitz ( 15) aufweist, der sich bis in den Wadenbereich ( 1 0) des Nutzers, und vorzugsweise bis oberhalb des Wadenbereichs ( 10) erstreckt.
8. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inneneinsatz (4) geruchsadsorbierende Sorbentien auf- weist und/oder dass der Inneneinsatz (4) wenigstens eine Aktivkohlesch icht aufweist.
9. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inneneinsatz (4) wenigstens dreischichtig aufgebaut ist und eine innenseitige Trägerschicht ( 19), eine Aktivkohleschicht mit Aktivkohlekörnern (20) und eine dem Nutzer abgewandte Außenschicht (2 1 ) aufweist.
10. Bekleidungsstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Inneneinsatzes (4) derart ausgebildet ist, dass es für Ungeziefer undurchdringbar ist.
说明书全文

Bekleidungsstück mit einer Einrichtung zum Schutz vor Ungeziefer,

insbesondere Zecken

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bekleidungsstück in Form einer Hose zur Verwendung im Outdoor- und/oder Jagdbereich, mit zwei Hosenbeinen und mit einer Einrichtung zum Schutz vor Ungeziefer, insbesondere Zecken.

Ein Bekleidungsstück der vorgenannten Art ist bereits aus DE 10 2006 020 464 AI bekannt. Dieser Stand der Technik betrifft ein aus einem textilen Material hergestelltes Schutzkleidungsstück zur Anordnung an einem Körperteil. Dabei ist das Schutzkleidungsstück mit einer auf einer Oberfläche des Kleidungsstücks vorgesehenen Zeckenfangtasche versehen. Die Zecken fangtasche erstreckt sich entlang zumindest eines Teils des Umfangs eines einen Körperteil umhüllenden Bekleidungsteils. Die Zeckenfangtasche weist eine den Tascheninnenraum be- grenzende Umwandung sowie eine in den Tascheninnenraum führende, nach unten weisende Öffnung auf. In dieser befindet sich ein über einen Klettverschluss lösbarer Giftträger, der ein Kontaktgift zum Töten von Zecken aufweist. Von Nachteil ist, dass bei der bekannten Lösung zum Schutz von Ungeziefer chemische, toxisch wirkende Substanzen vorgesehen sind, die zwar Zecken abtöten, sich jedoch auch nachteilig auf die Gesundheit des Trägers auswirken können.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, ein Bekleidungsstück der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, das einen wirksamen Schutz vor Ungeziefer, insbesondere Zecken, bietet, ohne dass jedoch gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Träger befürchtet werden müssen.

Die vorgenannte Aufgabe ist bei einem Bekleidungsstück der eingangs genannten Art erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch gelöst, dass als Einrichtung zum Schutz vor Ungeziefer innerhalb wenigstens eines Hosenbeins ein einen Durchtritt von Ungeziefer, insbesondere Zecken, verhindernder Inneneinsatz vorgesehen ist, dessen unteres Ende bis in den Fußbereich des Nutzers reicht und dessen oberes Ende innenseitig mit dem Hosenbein fest verbunden oder lösbar verbindbar ist, wobei die Verbindung am oberen Ende umlaufend derart geschlossen ist, dass ein Durchtritt des Ungeziefers durch die Verbindung nicht möglich ist.

BESTÄTIGUNGSKOPIE Durch die vorgenannte Ausgestaltung wird - im Gegensatz zum Stand der Technik - eine rein mechanisch wirkende Einrichtung zum Schutz vor Ungeziefer zur Verfügung gestellt, die es Ungeziefer, insbesondere Zecken, unmöglich macht, durch die Hosenbeinöffnung an die Haut des Nutzers zu gelangen. Geht ein Nut- zer mit der erfindungsgemäßen Hose beispielsweise über eine Wiese und geraten Zecken in die untere Hosenbeinöffnung, so sorgt der Inneneinsatz aufgrund seiner Ausbildung und Verbindung mit dem Hosenbein dafür, dass die Zecken zwar innerhalb der Hose, und zwar an der Innenseite des Hosenbeins oder an der Außenseite des Inneneinsatzes, hoch laufen, jedoch nicht bis an ein freien Hautbe- reich gelangen können, da der Inneneinsatz an seinem oberen Ende umlaufend mit dem Hosenbein verbunden ist. Die Zecken sind anschließend am Ende des Inneneinsatzes im Ringspalt zwischen dem Hosenbein und dem Inneneinsatz gefangen. In jedem Falle ist es ausgeschlossen, dass Zecken an dem Inneneinsatz vorbei an das Bein des Nutzers gelangen können.

Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das obere Ende des Inneneinsatzes im Hosenbein im Wadenbereich des Nutzers, insbesondere im oberen Wadenbereich und besonders bevorzugt unmittelbar oberhalb des Wadenbereichs und unterhalb des Kniebereichs des Nutzers befestigt. Der Inneneinsatz hat folglich etwa die Länge eines sogenannten Kniestrumpfes. Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, dass der Nutzer ohne weiteres hohe Schuhe oder Stiefel tragen kann, wobei das Hosenbein außenseitig über dem Schuh bzw. dem Stiefel getragen werden kann. Dabei wird dann der Inneneinsatz im Schuh oder im Stiefel getragen. Gerade für den Outdoor- und Jagdbereich ist dies wichtig, da dort höhere, festere Schuhe und Stiefel getragen werden.

Um möglichst keine freien Hautstellen selbst bei Verwendung von Straßenschuhen oder Slippern zu haben, bietet es sich besonders an, dass das untere Ende des Inneneinsatzes zumindest bis in den Knöchelbereich des Nutzers geführt ist. Der Inneneinsatz wird also möglichst weit bis in den Fußbereich hineingeführt. Grundsätzlich kann der Inneneinsatz bis vor die Zehen geführt werden oder sogar die Zehen einschließen. Jedenfalls sollte der Inneneinsatz am Bein des Nutzers zumindest im Knöchelbereich flächig und eng in Art eines Kompressionsstrumpfes anliegen, und zwar insbesondere über eine Länge von wenigstens 3 cm, so dass ein Durchtritt von Zecken an dieser Stelle nicht möglich ist. Eine enge, flächige Anlage des Inneneinsatzes am Fuß bzw. Bein des Nutzers ergibt sich vorzugsweise dadurch, dass der Inneneinsatz zumindest in seinem unteren Bereich, und insbesondere im Knöchelbereich, ein elastisch dehnbares Material aufweist. Bei Versuchen, die in diesem Zusammenhang durchgeführt worden sind, ist festgestellt worden, dass das Material des Inneneinsatzes bevorzugt Polyamid, Polyester und/oder Polypropylen, insbesondere unter Zusatz von Elastomerfasern, aufweist.

Um während des Tragens der erfindungsgemäßen Hose durch einen Nutzer ein Hochrutschen des Inneneinsatzes zu verhindern, ist am unteren Ende des Inneneinsatzes eine Halteschlaufe zum Untergreifen des Fußes des Nutzers vorgesehen. Da Nutzer zum Teil unterschiedliche Anatomien haben, sollte die Halteschlaufe vorzugsweise aus einem elastisch dehnbaren Material bestehen, wobei dieses Material eine Längsdehnung von mehr als 100 %, vorzugsweise von mehr als 120 % und insbesondere von mehr als 140 % aufweisen sollte. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist festgestellt worden, dass die Längsdehnung etwa 150 % betragen sollte.

Bei einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Hosenbein an seinem unteren Ende im Bereich des Inneneinsatzes offenbar. Die Möglichkeit der Öffnung des Hosenbeins bietet den Vorteil, dass ein Nutzer einerseits bei geöffnetem Hosenbein leichter in einen Stiefel hineintreten kann und andererseits, dass nach dem Tragen der äußere Bereich des Inneneinsatzes durch Um- oder Wegschlagen des geöffneten Endes des Hosenbeins leichter ge- reinigt bzw. ausgeschlagen werden kann, um dort befindliches Ungeziefer, insbesondere Zecken, zu entfernen. In diesem Zusammenhang weist bei einer bevorzugten Ausführungsform das Hosenbein einen Längsschlitz auf, der sich bis in den Wadenbereich des Nutzers und vorzugsweise bis kurz vor die umlaufende Verbindung des Inneneinsatzes mit dem Hosenbein erstreckt. Günstig ist es in diesem Zusammenhang im Übrigen, wenn der offenbare Bereich des Hosenbeins schnell geschlossen werden kann. Dies lässt sich beispielsweise über einen Reiß- verschluss oder eine Klettverbindung erzielen.

Je nach Ausführung ist es möglich, dass die Hose ohne Innenfutter ausgeführt ist oder aber ein Innenfutter aufweist. Im Falle der Verwendung eines Innenfutters versteht es sich, dass der Inneneinsatz dann mit dem Innenfutter verbunden oder lösbar verbindbar ist. In diesem Fall gelten die Ausführungen zur lösbaren Verbindung des Inneneinsatzes entsprechend.

Günstig ist es, dass das Innenfutter mit der Hose lösbar verbindbar ist, um an warmen Tagen das Innenfutter herauslösen zu können.

Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit herausnehmbarem Innenfutter ist vorgesehen, dass sich innenseitig am Hosenbein ein umlaufendes Befestigungsmittel befindet, um den Inneneinsatz auch nach Entfernen des In- nenfutters lösbar innenseitig am Hosenbein befestigen zu können. Diese Ausführungsform gewährleistet, dass der Nutzer das Innenfutter entfernen kann, aber dennoch auf die Schutzeinrichtung vor Ungeziefer, dh den erfindungsgemäßen Inneneinsatz, nicht verzichten muss. Bei einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist der Inneneinsatz geruchsadsorbierende Sorbentien auf. Diese Ausführungsform berücksichtigt den Umstand, dass jeder menschliche Körper körpereigene Geruchsstoffe freisetzt, die an die Umwelt abgegeben werden. Auf diese Geruchsstoffe reagieren insbesondere Zecken. Insbesondere bei körperl i- eher Betätigung, z. B. bei Freizeitaktivitäten, ist Infolge eines vermehrten Schwitzens die Absonderung von Körpergeruch verstärkt wahrzunehmen. Durch die Verwendung von geruchsadsorbierenden Sorbentien im Zusammenhang mit dem Inneneinsatz wird der Zeckenbefall deutlich gemindert, da der menschliche Geruch weitgehend reduziert wird und Zecken entsprechend weniger auf diesen Geruch reagieren.

Bevorzugt ist es in diesem Zusammenhang, dass der Inneneinsatz wenigstens eine Aktivkohleschicht aufweist. Besonders bevorzugt sollte der Inneneinsatz wenigstens dreischichtig aufgebaut sein und eine innenseitige Trägerschicht, eine Aktivkohleschicht und eine dem Nutzer abgewandte Außenschicht aufweisen. Dabei versteht es sich, dass es grundsätzlich auch möglich ist, mit einer größeren oder kleineren Anzahl von Schichten auszukommen. So ist grundsätzlich sogar ein einschichtiger Aufbau möglich, wenn die geruchsadsorbierenden Sorbentien in die Trägerschicht integriert sind. Aus herstellungstechnischen Gründen bietet sich allerdings ein wenigstens zweischichtiger Aufbau mit Trägerschicht und einer Aktivkohleschicht an. In diesem Zusammenhang sollte im Übrigen gewähr- leistet sein, dass das Material des Inneneinsatzes gasdurchlässig, insbesondere luftdurchlässig, und wasserdampfdurchlässig ausgebildet ist.

Im Übrigen sollte das Material des Inneneinsatzes als solches derart ausgebildet sein, dass es für Ungeziefer undurchdringbar ist. Die Undurchdringbarkeit des Materials für Ungeziefer, und insbesondere Zecken, ergibt sich letztlich durch eine entsprechend kleine Maschenweite. Dabei sollte die offene Fläche einer

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Masche kleiner 1,0 mm und insbesondere kleiner 0,5 mm sein, wobei die kürzeste lichte Distanz der Masche kleiner 0,02 mm sein sollte. Das Flächengewicht des Materials des Inneneinsatzes sollte kleiner 100 g/m 2 , vorzugsweise kleiner 80 g/m 2 und insbesondere kleiner 60 g/m 2 sein.

Des Weiteren bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die Verwendung des erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks zum Schutz vor Ungeziefer, insbesondere Zecken. Gerade die Verwendung der erfindungsgemäßen Hose für den vorgenannten Einsatzzweck bietet erhebliche Vorteile, um den Nutzer wirksam vor Ungeziefer, und vor allem vor Zecken, zu schützen.

Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, unabhängig von der Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.

Es zeigt

Fig. 1 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Bekleidungsstücks, wobei Teile der Hosenbeine im unteren Bereich zur besseren Veranschaulichung der Erfindung weggelassen sind,

Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen

Hose im Tragezustand,

Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Teils einer erfindungsgemäßen

Hose mit angezogenem Stiefel und Fig. 4 eine schematische Darstellung eines Schichtaufbaus des Materials des erfindungsgemäßen Inneneinsatzes.

In Fig. 1 ist ein Bekleidungsstück in Form einer Hose 1 dargestellt. Die Hose 1 ist insbesondere zur Verwendung im Outdoor-Bereich und ganz speziell im Jagdbereich vorgesehen. Die Hose 1 weist zwei Hosenbeine 2, 3 auf. Weiterhin ist die Hose 1 mit einer Einrichtung zum Schutz vor Ungeziefer, insbesondere Zecken, versehen, auf die nachfolgend noch näher eingegangen wird. Das Obermaterial der Hose 1 ist an sich beliebig. Es kann sich hierbei um natürliche und/oder Kunstfasern handeln, aber auch um Leder.

Wesentlich ist nun, dass als Einrichtung zum Schutz vor Ungeziefer in wenigstens einem Hosenbein 2, 3 ein Inneneinsatz 4 vorgesehen ist. Dieser Inneneinsatz 4 verhindert den Durchtritt von Ungeziefer, insbesondere von Zecken, durch den Inneneinsatz 4 hindurch an die Haut des Nutzers. Dabei reicht das untere Ende 5 des Inneneinsatzes 4 bis in den Fußbereich 6 (Fig. 2) des Nutzers. Im dargestellten Ausführungsbeispiel bedeutet dies, dass das untere Ende 5 des Inneneinsatzes über den unteren Rand 7 des jeweiligen Hosenbeins 2, 3 nach unten hin übersteht. Das obere Ende 8 des Inneneinsatzes 4 ist fest mit dem jeweiligen Hosenbein 2, 3 verbunden (Fig. 1 und 2) oder lösbar damit verbindbar (Fig. 3), wobei die Verbindung, und zwar unabhängig davon, dass ob eine feste oder eine lösbare Verbindung vorgesehen ist, am oberen Ende 8 umlaufend geschlossen ist, und zwar derart, dass ein Durchtritt des Ungeziefers durch die Verbindung 9 nicht möglich ist.

Wie sich aus den Fig. 1 bis 3 jeweils ergibt, erstreckt sich der Inneneinsatz 4 innerhalb des jeweiligen Hosenbeins 2, 3 bis über den Wadenbereich 10 des Nutzers, und zwar bis unmittelbar unterhalb des Kniebereichs 1 1 . Von der Länge nach oben hin entspricht der Inneneinsatz 4 letztlich einem Kniestrumpf.

Wie sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, ist das untere Ende 5 des Inneneinsatzes 4 bis in den Knöchelbereich 12 des Nutzers geführt. Dies bedeutet, dass das untere Ende 5 des Inneneinsatzes 4 sich zumindest bis auf die Knöchel des Nutzers erstreckt, bevorzugt die Knöchel noch vollständig überdeckt. Das untere Ende 5 des Inneneinsatzes 4 ist also relativ weit nach unten geführt. Die Fig. 1 verdeutlich dabei, dass der Inneneinsatz 4 eine am Bein des Nutzers im Knöchelbe- reich 12 eng anliegende Form aufweist. Dabei ergibt sich eine flächige, enge Anlage des unteren Endes 5 des Inneneinsatzes 4 über eine Länge von unten nach oben von wenigstens 3 cm. Bevorzugt ist es dabei so, dass sich das untere Ende 5 zumindest über den gesamten Bereich 12 des Knöchels des Nutzers eng anliegend in Art eines Kompressionsstrumpfes, nur weniger fest, erstreckt. Die enge Anlage des Inneneinsatzes 4 im Knöchelbereich 12 ergibt sich durch die Verwendung eines entsprechenden elastisch dehnbaren Materials, das im dargestellten Ausführungsbeispiel aus einem großen Anteil Polyamid (ca. 80 %) und einem geringeren Anteil an Elastomerfasern in Form von Elastan (ca. 20 %) besteht.

In Fig. 1 sind im Übrigen zwei unterschiedliche Ausführungsformen des Inneneinsatzes 4 dargestellt. Der Inneneinsatz 4 im Hosenbein 2 weist eine trichterartige Ausbildung mit im Wesentlichen konstanter Steigung auf. Demgegenüber weist der Inneneinsatz 4 im Hosenbein 3 nur am unteren Ende 5 die eng anliegende Form, ansonsten aber eine zumindest im Wesentlichen zylinderförmige Ausgestaltung auf, mit der Folge, dass der Inneneinsatz 4 lediglich im Knöchelbereich 12 am unteren Ende 5, wie zuvor beschrieben, anliegt, während er im Tragezustand zumindest überwiegend vom Bein des Nutzers beabstandet ist. Dabei versteht es sich, dass dies selbstverständlich von der Anatomie des Nutzers abhängt. Jedenfalls bietet der Inneneinsatz 4 des Hosenbeins 3 mehr Bewegungsfreiheit als der Inneneinsatz 4 des Hosenbeins 2. Hinzuweisen ist noch darau f, dass die unterschiedlichen Einsätze bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 üblicherweise nicht an einer Hose verwirklicht sind. In der Regel ist es so, dass nur eine Art von Einsatz 4 bei einer Hose 1 vorgesehen ist.

Unabhängig von der Art der Ausbildung des Inneneinsatzes 4 ist im Anschluss an das untere Ende 5 des Inneneinsatzes 4 eine Halteschlaufe 1 3 zum Untergreifen des Fußes 14 des Nutzers vorgesehen. Die Flalteschlaufe 13 selbst besteht aus einem elastisch dehnbaren Material mit einer Längsdehnung von etwa 150 %.

In Fig. 3 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der die Verbindung 9 am oberen Ende 8 des Inneneinsatzes 4 zum Hosenbein 2 lösbar ist. Hierzu dient im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Klebverbindung. Wenngleich dies im Einzelnen nicht dargestellt ist, weist die Klettverbindung an der Innenseite des Hosenbeins 2 einen umlaufenden Klettstreifen auf, während umlaufend am oberen Ende 8 des Inneneinsatzes 4 ein komplementärer Klettstreifen vorgesehen ist, so dass sich letztlich eine umlaufende geschlossene Verbindung 9 ergibt. Bei den Ausführungsformen gemäß den Fig. 1 und 2 ist die Verbindung 9 als umlaufende Naht ausgeführt. Es handelt sich also um eine feste Verbindung 9 des Einsatzes 4 mit dem jeweiligen Hosenbein 2, 3.

Im Übrigen ist es bei der Ausfuhrungsform gemäß Fig. 3 so, dass das Hosenbein 2 am unteren Ende im Bereich des Inneneinsatzes 4 offenbar ist. Konkret weist das Hosenbein 2 einen Längsschlitz 15 auf, der sich der Länge nach bis etwa an die obere Verbindung 9 erstreckt. Dabei verdeutlicht die Fig. 3 insbesondere durch Darstellung eines Stiefels 16, dass bei geöffnetem Längsschlitz 1 5 vom Nutzer in einfacher Weise in den Stiefel 16 hinein getreten werden kann, wobei sich der Einsatz 4 dann innerhalb des Stiefels 16 erstreckt, während sich das Hosenbein 2 über den Schaft des Stiefels 16 erstreckt. Im Übrigen ermöglicht es der Längsschlitz 15, den Inneneinsatz 4 durch Überstülpen des unteren Endes 5 des Hosenbeins 2 frei zu legen. Auf diese Weise können dann Zecken oder anderes Ungeziefer, was im Ringspalt 17 zwischen der Außenseite des Inneneinsatzes 4 und der Innenseite des Hosenbeins 2 gefangen ist, entfernt werden. Letztlich ist es so, dass Zecken, die an den Knöchelbereich 12 des Inneneinsatzes 4 gelangen, üblicherweise an der Außenseite des Inneneinsatzes 4 entlang nach oben laufen, bis der Inneneinsatz 4 an der Verbindung 9 endet. Ein weiteres Hochlaufen der Zecken ist dann nicht mehr möglich, da diese durch die Verbindung 9 an einem weiteren Hochwandern gehindert sind.

Wie sich im Übrigen noch aus Fig. 3 ergibt, kann der Längsschlitz 1 5 über Klett- verbindungsmittel 18 verschlossen werden, um ein Aufschwenken des unteren Endes des Hosenbeins 2 während des Gehens des Nutzers zu verhindern.

Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform weist die Hose 1 ein Innenfutter auf. Das Innenfutter kann dabei fest oder lösbar mit der Hose 1 verbunden sein. Bei Verwendung eines Innenfutters kann dann der Inneneinsatz 4 wiederum fest mit dem Innenfutter oder aber auch lösbar mit diesem verbunden sein. Wird das Innenfutter entfernt, ist es grundsätzlich möglich, einen solchen Zustand zu erhalten, der in Fig. 3 dargestellt ist, wobei der lösbar verbindbare Inneneinsatz 4 dann wiederum mit dem Hosenbein 2 verbunden ist. In Fig. 4 ist ein Teil des Materials des Inneneinsatzes 4 dargestellt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Inneneinsatz 4 ein geruchsadsorbierendes Material auf, das eine innere Trägerschicht 19 als textiles Flächenmaterial aufweist, wobei an der Trägerschicht 19 Aktivkohle in Form von Aktivkohlekörnern 20 fixiert ist. Die Fixierung kann beispielsweise mittels eines nicht dargestellten Klebstoffs erfolgen. Weiterhin weist das Material des Inneneinsatzes 4 auf der der Trägerschicht 19 abgewandten Seite der Aktivkohlekörner 20 eine Außenschicht 21 auf.

Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Material des Inneneinsatzes 4 Aktivkohlekörnchen 20 mit einen Flächengewicht von ca. 35 g/m 2 und einem mittleren Durchmesser von ca. 0,4 bis 0, 6 mm auf, die mit einem punktförmig aufgetragenen Klebstoff an der inneren Trägerschicht 19 befestigt sind. Als innere Trägerschicht 19 und Außenschicht 21 gleichermaßen ist ein Poly esterund/oder Polyamidmaterial als Flächengebilde vorgesehen.

Bezugszeichenliste:

Hose

Hosenbein

Hosenbein

Inneneinsatz

unteres Ende

Fußbereich

Rand

oberes Ende

Verbindung

Wadenbereich

Kniebereich

Knöchelbereich

Halteschlaufe

Fuß

Längsschlitz

Stiefel

Ringspalt

Klettverbindungsmittel

Trägerschicht

Aktivkohlekörner

Außenschicht

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