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LADEN VON NUTZERINDIVIDUELL AUSGEWÄHLTEN ANWENDUNGSPROGRAMMEN IN MOBILE ENDGERÄTE

阅读:666发布:2020-05-13

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Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz, wobei das mobile Endgerät Speichermittel aufweist in die wenigstens ein Anwendungsprogramm zur Ausführung seitens des mobilen Endgerätes ladbar sind und wobei ein Anwendungsprogramm in die Speichermittel des mobilen Endgerätes geladen wird,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Speichermittel, in welches das Anwendungsprogramm geladen wird, nutzerindividuell ausgewählt wird.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm über das Mobitfunknetz in die Speichermittel des mobilen Endgerätes geladen wird.Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm mittels eines Dienstes des Mobilfunknetzes in die Speichermittel des mobilen Endgerätes geladen wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die nutzerindividuelle Auswahl konfigurierbar ist.Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die nutzerindividuelle Auswahl hinsichtlich nutzerspezifischer und/oder für das mobile Endgerät spezifischer Informationen konfigurierbar ist.Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die nutzerindividuelle Auswahl unter Berücksichtigung von Jugendschutzbestimmungen konfigurierbar ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die nutzerindividuelle Auswahl seitens des Mobilfunknetzbetreibers und/oder einem das Anwendungsprogramm bereitstellenden Dienstanbieter konfigurierbar ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die nutzerindividuelle Auswahl seitens des mobilen Endgerätes konfigurierbar ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine Multimedia-Anwendung ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine akustische und/oder optische Wiedergabe von Audio- und/oder Bildinformationen seitens des mobilen Endgerätes ermöglicht.Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine dreidimensionale optische Wiedergabe, besonders bevorzugt in mehrfarbiger und/oder bewegter Form ermöglicht.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm in einen Dienst des Mobilfunknetzes integrierbar ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm ein zur Unterhaltung des Benutzers dienendes Spiel ist.Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine Verbindung und/oder eine drahtlose Verbindung des mobilen Endgerätes mit ereignissteuernden Einrichtungen ermöglicht.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine Verwendung des mobilen Endgerätes als Mittel zur Zugriffs- und/oder Zugangsberechtigung ermöglicht.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm wenigstens teilweise eine Abwicklung von Transaktionen des Zahlungsverkehrs ermöglicht.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm als Mobilfunkteilnehmer-Identifkations-Modul-Anwendung (SAT (SIM Application Toolkit)) nutzbar ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Anwendungsprogramm in einer plattformunabhängigen objektorientierten Programmiersprache formuliert ist.Verfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Programmiersprache JAVA ist.Verfahren nach Anspruch 18 oder Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Anwendungsprogramm ein JAVA Midlet, ein JAVA-Xlet oder dergleichen sonstige JAVA Applikation ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das mobile Endgerät ein Mobilfunktelefon ist.Mobiles Endgerät zur Nutzung in Mobilfunknetzen, dadurch gekennzeichnet, dass dieses zur Ausführung der seitens des Endgerätes auszuführenden Verfahrensschritte eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 21 ausgebildet und/oder eingerichtet ist.Endgerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass dieses ein Mobilfunktelefon ist.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz, wobei das mobile Endgerät Speichermittel aufweist in die wenigstens ein Anwendungsprogramm zur Ausführung seitens des mobilen Endgerätes ladbar sind. Ein derartiges Verfahren ist beispielsweise aus der GB 2 380 901 A bekannt.

Bei den bisher im Stand der Technik bekannten Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz, beispielsweise dem aus der GB 2 380 901 A bekannten Verfahren, sind seitens des Speichers des mobilen Endgerätes fest vorgesehene Speicherbereiche für Anwendungsprogramme reserviert. Der Nutzer des mobilen Endgerätes kann lediglich auswählen, welches Anwendungsprogramm in welchen reservierten Speicherbereich geladen werden kann beziehungsweise über diesen zur Nutzung zugänglich sein soll.

Aus der DE 196 10 840 A1 ist ein Verfahren zum Laden von elektronischen Spielen auf ein mobiles Kommunikationsendgerät bekannt. Dabei wird vom Kommunikationsendgerät mittels eines über die Eingabeeinrichtung des Kommunikationsendgerätes gesteuerten Dialogs mit einer Steuereinrichtung zumindest ein Spiel ausgewählt. Die Auswahl des Spiels kann dabei über eine Übersicht erfolgen, die durch einen Serviceanbieter mittels einer Dienstesteuerungseinheit erfolgt. Das Spielprogramm wird über ein Mobilfunknetz zu dem mobilen Kommunikationsendgerät übertragen. Zur Übertragung der Daten kann eine zuvor aufgebaute Verbindung zwischen dem mobilen Kommunikationsendgerät und der Dienstesteuerungseinheit genutzt werden. Die übertragenen Daten werden auf dem mobilen Kommunikationsendgerät gespeichert.

Nachteilig bei den bisher bekannten Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz ist, dass eine nutzerindividualisierte Auswahl und Nutzung von Anwendungsprogrammen nicht beziehungsweise nur eingeschränkt ermöglicht wird.

Nachteilig ist ferner, dass die bisher bekannten Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz in der Regel nur eine gerätespezifische Nutzung, das heißt eine von dem mobilen Endgerät abhängige Nutzung, von Anwendungsprogrammen ermöglichen. Dementsprechend müssen seitens des Mobilfunknetzbetreibers und/oder einem das Anwendungsprogramm bereitstellenden Dienstanbieter jeweils verschiedene gerätespezifische Versionen eines Anwendungsprogramms bereitgehalten werden. Darüber hinaus ist es in der Regel erforderlich, die

Bedienung entsprechender Anwendungsprogramme gerätespezifisch an das jeweilige mobile Endgerät anzupassen. Dadurch variiert mitunter die Bedienung eines Anwendungsprogramms von mobilem Endgerät zu mobilem Endgerät, so dass die Bedienbarkeit für den Nutzer eines Anwendungsprogramms bei einem Wechsel des mobilen Endgerätes mitunter erschwert ist.

Darüber sind die mit bisher bekannten Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz nutzbaren Anwendungsprogramme im Hinblick auf deren Funktionalität und insbesondere deren Unterhaltungswert für den Nutzer beschränkt, insbesondere hinsichtlich der graphischen und/oder akustischen Möglichkeiten.

Der Erfindung liegt in Anbetracht dieses Standes der Technik die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz, wobei das mobile Endgerät Speichermittel aufweist in die wenigstens ein Anwendungsprogramm zur Ausführung seitens des mobilen Endgerätes ladbar sind, bereitzustellen, mit welchem unter Meidung der beschriebenen Nachteile eine verbesserte und funktional umfangreichere Nutzung von Anwendungsprogrammen realisierbar ist, insbesondere hinsichtlich graphischer und/oder akustischer Nutzungsmöglichkeiten.

Diese Aufgabe wird gelöst durch den Gegenstand der Ansprüche 1 und 22.

Durch das erfindungsgemäße nutzerindividuell ausgewählte Laden des wenigstens einen Anwendungsprogramms in die Speichermittel des mobilen Endgerätes ist eine gegenüber den bisher bekannten Verfahren zum Betreiben eines mobilen Endgerätes zur Nutzung in einem Mobilfunknetz verbesserte und funktional umfangreichere Nutzung von Anwendungsprogrammen gegeben, insbesondere da der Nutzer Anwendungsprogramme entsprechend seiner spezifischen Interessen und/oder Vorlieben und/oder Eigenarten ausgewählt in die Speichermittel des mobilen Endgerätes laden und dementsprechend benutzen beziehungsweise anwenden kann.

Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass durch Schaffung von die Individualität des Nutzer des mobilen Endgerätes unterstützenden Freiräumen hinsichtlich eines nutzerindividuell ausgewählten Ladens von Anwendungsprogrammen entsprechend dem erfindungsgemäßen Verfahren, die Anwendungsprogramme für den Nutzer des mobilen Endgerätes verbessert und funktional umfangreicher nutzbar sind. Dadurch wird die Nutzerzufriedenheit und dementsprechend der Umfang der Nutzung des mobilen Endgerätes erhöht.

In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird das wenigstens eine Anwendungsprogramm über das Mobilfunknetz in die Speichermittel des mobilen Endgerätes geladen, vorteilhafterweise mittels eines Dienstes des Mobilfunknetzes vorzugsweise einem Multimedia-Mitteilungsdienst (MMS) oder einem Instant-Messaging-Mitteilungsdienst (IM).

In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die nutzerindividuelle Auswahl konfigurierbar, vorteilhafterweise hinsichtlich nutzerspezifischer und/oder für das mobile Endgerät spezifischer Informationen. Dadurch wird insbesondere das Maß der Individualisierbarkeit der Nutzung von Anwendungsprogrammen weiter erhöht. In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die nutzerindividuelle Auswahl unter Berücksichtigung von Jugendschutzbestimmungen konfigurierbar.

Gemäß einem vorteilhaften Vorschlag der Erfindung ist die nutzerindividuelle Auswahl seitens des Mobilfunknetzbetreibers und/oder einem das Anwendungsprogramm bereitstellenden Dienstanbieter konfigurierbar. So kann der Mobilfunknetzbetreiber und/oder der Dienstanbieter die Nutzbarkeit von Anwendungsprogrammen in Abhängigkeit von nutzerspezifischen und/oder gerätespezifischen Eigenschaften konfigurieren, beispielsweise bestehenden unter Berücksichtigung von Jugendschutzbestimmungen, gerätespezifischen Funktionalitäten des mobilen Endgerätes, dem Kundenvertrags oder dergleichen.

Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung ist die nutzerindividuelle Auswahl seitens des mobilen Endgerätes konfigurierbar. So kann der Nutzer die nutzerindividuelle Auswahl entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen und/oder Vorlieben selbst konfigurieren. Vorteilhafterweise ist die Konfiguration mit einem Passwort oder dergleichen schützbar, so können Erziehungsberechtigte beispielsweise bestimmte Arten und/oder Nutzungen von Anwendungsprogrammen entsprechend den jeweiligen Jugendschutz-bestimmungen konfigurieren, insbesondere sperren beziehungsweise freigeben.

Vorteilhafterweise ist das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine Multimedia-Anwendung, das heißt eine die Informationstypen beziehungsweise Medien Graphik, Text, Bild, Audio- und/oder Videoinformationen kombinierende Anwendung. Dadurch sind die Funktionalität und insbesondere deren Unterhaltungswert für den Nutzer weiter erhöht.

Das wenigstens eine Anwendungsprogramm ermöglicht vorteilhafterweise eine akustische Wiedergabe von Audioinformationen seitens des mobilen Endgerätes, vorzugsweise eine dreidimensionale akustische Wiedergabe, sogenannten 3D-Sound. So lassen sich Anwendungen mit einer realistischen Akustik, insbesondere akustische Reflektionen, Doppler-Effekten und dergleichen seitens der Anwendungsprogramme nutzen, vorteilhafterweise im Zusammenhang mit Audio- und/oder Videoinformationen sowie sogenannten Computerspielen. Dadurch ist der Unterhaltungswert entsprechender Anwendungsprogramme weiter steigerbar.

Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung ermöglicht das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine optische Wiedergabe von Bildinformationen seitens des mobilen Endgerätes, vorzugsweise eine dreidimensionale optische Wiedergabe, sogenannte 3D-Graphik, besonders bevorzugt in mehrfarbiger und/oder bewegter Form.

In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das wenigstens eine Anwendungsprogramm ein zur Unterhaltung des Benutzers dienendes Spiel, vorzugsweise ein Spiel mit ereignisgesteuerten Inhalten, beispielsweise ein sogenanntes "Action-Adventure", ein sogenannter "Ego-Shooter" oder dergleichen. Vorteilhafterweise ermöglicht das wenigstens eine Anwendungsprogramm über eine Verbindung, vorzugsweise eine drahtlose Verbindung, besonders bevorzugt mittels Bluetooth oder IrDA, des mobilen Endgerätes mit ereignissteuernden Einrichtungen, vorzugsweise einem Eingabegerät zur Steuerung von Spielen (Gamepad).

In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das wenigstens eine Anwendungsprogramm in einen Dienst des Mobilfunknetzes, vorzugsweise einem Multimedia-Mitteilungsdienst (MMS) oder einem Instant-Messaging-Mitteilungsdienst (IM), integrierbar.

Gemäß einem weiteren vorteilhaften Vorschlag der Erfindung ermöglicht das wenigstens eine Anwendungsprogramm eine Verwendung des mobilen Endgerätes als Mittel zur Zugriffs- und/oder Zugangsberechtigung, beispielsweise nach Art eines Schlüssels, eines Passwortes, einer Eintrittskarte oder dergleichen.

In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht das wenigstens eine Anwendungsprogramm wenigstens teilweise eine Abwicklung von Transaktionen des Zahlungsverkehrs. So können Zahlungsvorgänge einem Nutzer vorteilhafterweise über den Mobilfunknetzbetreiber beispielsweise im Rahmen einer Rechnung, vorzugsweise der Mobilfunknetznutzungsrechnung des Nutzers, erfolgen.

Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das wenigstens eine Anwendungsprogramm als Mobilfunkteilnehmer-Identifikations-Modul-Anwendung (SAT (SIM Application Toolkit)) nutzbar. Dadurch lassen sich Anwendungsprogramme, vorteilhafterweise von dem Nutzer des mobilen Endgerätes selbst, als sogenannte SIM-Application direkt in die Bedieneroberfläche des mobilen Endgerätes integrieren. Das mobile Endgerät ist so noch weiter auf den Nutzer individualisierbar.

Das mobile Endgerät ist vorteilhafterweise ein Mobilfunktelefon und bevorzugt zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ausgebildet. Dazu weist insbesondere die Bedienerführung des mobilen Endgerätes ein entsprechendes Auswahlmenü beziehungsweise einen entsprechenden Menüpunk auf, welcher eine Auswahl und/oder Ausführung des nutzerindividuellen Ladens wenigstens eines Anwendungsprogramms in die Speichermittel des mobilen Endgerätes ermöglicht, vorteilhafterweise mit nur einer Taste oder dergleichen Eingabe, beispielsweise durch Sprachsteuerung oder dergleichen.

In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das wenigstens eine Anwendungsprogramm in einer plattformunabhängigen objektorientierten Programmiersprache, vorteilhafterweise in JAVA, formuliert. Vorteilhafterweise ist das Anwendungsprogramm ein JAVA Midlet, ein JAVA Xlet oder dergleichen sonstige JAVA Applikation.

Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt:

Fig. 1
in einer schematischen Prinzipdarstellung ein Ausführungsbeispiel eines Aufbaus einer Anwendungsprogramms-Schnittstelle eines mobilen Endgerätes zur Nutzung des erfindungsgemäßen Verfahrens.

Fig. 1 zeigt den Aufbau einer Anwendungsprogramm-Schnittstelle (API Classification) eines mobilen Endgerätes, mit dem Betriebssystem 1 des mobilen Endgerätes (Terminal OS), einer virtuellen Maschine 2, vorliegend KVM einer Java Virtual Machine, seitens des mobilen Endgerätes fest vorgegebenen, über die virtuelle Maschine 2 auswählbare und nutzbare Anwendungen beziehungsweise Anwendungsprogrammen 3 bis 7 sowie 11 bis 17 und nutzerindividuell ausgewählt in die Speichermittel des mobilen Endgerätes ladbaren Anwendungsprogrammen 8 bis 10, welche über die virtuelle Maschine 2 auf die Anwendungen beziehungsweise Anwendungsprogramme 3 bis 7 sowie 11 bis 17 und/oder Ressourcen der Anwendungen beziehungsweise Anwendungsprogrammen 3 bis 7 sowie 11 bis 17 nutzend zurückgreifen können.

Die Anwendungen beziehungsweise Anwendungsprogramme 3 bis 7 umfassen Schnittstellen und Protokolle für einen Instant Messaging Services (IM)-Client 3, eine Kamera 4 des mobilen Endgerätes, einen Multimedia Messaging Services (MMS)-Client 5, eine Dateiverwaltung (File-Manager) 6 und einen Wireless Application Protocol (WAP)-Browser 7.

Die Anwendungen beziehungsweise Anwendungsprogramme 11 bis 17 umfassen Schnittstellen und Protokolle für das Mobilfunkteilnehmer-Identifikations-Modul (Subscriber Identification Module (SIM)) 11, das Dateisystem (File System) 12, Bluetooth 13, Spracheinstellungen (Language Settings) 14 des mobilen Endgerätes, geräte- und nutzerspezifische Informationen (Environment Knowledge) 15, Audioanwendungen im Synthetic Music Mobile Application Format (SMAF) 16 oder basierend auf Scalalable Polyphony - Musical Instrument Digital Interface (SP_MIDI) 22 und Netzwerkkommunikation 17.

Die geräte- und nutzerspezifischen Informationen (Environment Knowledge) 15 beinhalten beispielsweise Leistungsfähigkeit der Zentraleinheit (Central Processing Unit (CPU)) des mobilen Endgerätes, Status der Speichermittel des mobilen Endgerätes, die zur Verfügung stehende Bandbreite für Datenübertragung, die Mobilfunkteilnehmerkennung (IMSI) und/oder die Gerätekennung des mobilen Endgerätes (IMEI).

Die Netzwerkkommunikation 17 ermöglicht Netzdienste (Web-Services) 18, beispielsweise über das Internet, wie standortbezogene Dienste (Location Based Services (LBS)) 19, Gebührenabrechnungssysteme (Billing Systems) 20 zur Abwicklung von Transaktionen des Zahlungsverkehrs und den Zugang zu sogenannten Mehrspieler-Plattformen (Multiplayerplatform) 21 zum Spielen von Computerspielen mit mehreren sich an verschiedenen Orten befindenden Spielpartnern beziehungsweise -teilnehmern.

Das in der Figur der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel dient lediglich der Erläuterung der Erfindung und ist für diese nicht beschränkend.

Bezugszeichenliste

1
Betriebssystem (mobiles Endgerät)

2
virtuelle Maschine

3
IM-Client

4
Kamera (mobiles Endgerät)

5
MMS-Client

6
Dateiverwaltung

7
WAP-Browser

8
Anwendungsprogramm

9
Anwendungsprogramm

10
Anwendungsprogramm

11
SIM (mobiles Endgerät)

12
Dateisystem (mobiles Endgerät)

13
Bluetooth

14
Spracheinstellung (mobiles Endgerät)

15
geräte- und nutzerspezifische Informationen

16
Synthetic Music Mobile Application Format (SMAF)

17
Netzwerkkommunikation

18
Netzdienste

19
Location Based Services (LBS)

20
Gebührenabrechnungssystem

21
Mehrspieler-Plattform

22
Scalalable Polyphony - Musical Instrument Digital Interface (SP-MIDI)

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