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Behältnis und Vorratsbehältnis für Desinfektionsmittel, Seifencreme, Handcreme, Hautpflegemittel und dergleichen

阅读:819发布:2021-08-12

专利汇可以提供Behältnis und Vorratsbehältnis für Desinfektionsmittel, Seifencreme, Handcreme, Hautpflegemittel und dergleichen专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Der Spender hat ein Spendergehäuse (1) für eine Vorratsflasche (2). Um eine Verkeimung zu vermeiden, können bei dem Spender anstelle der herkömmlichen Metallpumpen die bekannten ein­fachen, als Wegwerfteile ausgebildeten Pumpen (3) verwendet werden. Sie können nach einer bestimmten Zeit, bevor eine Verkeimung auftritt, durch eine neue Pumpe ersetzt werden, wobei lediglich die alte Pumpe durch die neue ausgetauscht werden muß. Die Ausbildung ermöglicht ein Umrüsten bereits vorhandener Spender. Im Halter (4) des Spenders läßt sich die als Wegwerfteil ausgebildete Pumpe (3) einfach und schnell befestigen bzw. zum Auswechseln wieder herausnehmen.,下面是Behältnis und Vorratsbehältnis für Desinfektionsmittel, Seifencreme, Handcreme, Hautpflegemittel und dergleichen专利的具体信息内容。

1. Spender für Desinfektionsmittel, Seifencreme, Handcreme, Hautpflegemittel und dgl., mit einem Spendergehäuse für eine Vorratsflasche, mit einer Pumpe und mit einem Be­dienelement,
dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe (3) auswechselbar im Spendergehäuse (1) gehalten ist.
2. Spender nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe (3) in einem Halter (4) befestigt ist, der im Gehäuse (1) angeordnet ist.
3. Spender nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (4) eine Auf­nahme für die Pumpe (3) aufweist.
4. Spender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme an einem zumindest teilzylindrischen Halteteil (38, 39) des Halters (4) vorgesehen ist.5. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil (38) nach oben über eine Halteplatte (37) ragt und ein bewegliches Pumpenteil (20) der Pumpe (3) zumindest teilweise um­gibt.
6. Spender nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Halteteil (38) nach oben randoffende Schlitze (40, 41) zur Aufnahme eines auf dem beweglichen Pumpenteil (20) aufliegenden Druckgliedes (19), vorzugsweise einer Stange, des Bedienelementes (5) aufweist.
7. Spender nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Halteplatte (37) des Halters (4) ein zweiter, nach unten ragender Halte­teil (39) vorgesehen ist, der ein mit der Vorratsflasche (2) verbindbares Anschlußstück (29) der Pumpe unter Vorspannung zumindest teilweise umgibt.
8. Spender nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußstück (29) auf einen Hals (34) der Vorratsflasche (2) gesteckt ist.
9. Spender nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußstück (29) den Hals (34) der Vorratsflasche (2) mit Spiel umgibt.
10. Spender nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußstück (29) ein auf den Hals (34) der Vorratsflasche (2) schraubbarer Verschlußteil ist.
11. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß am Halter (4) und am Gehäuse (1) eine das Gehäuse frontseitig mindestens teilweise abdeckende Blende (6) befestigt ist.
12. Spender nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Blende (6) mit einem Schnappverschluß befestigt ist.
13. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit einem Halteteil (21a), vorzugsweise einem Halteblech, zur Befestigung des Halters (4) versehen ist.
14. Spender nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (21a) U-förmig ausgebildet ist, und daß der Halter (4) am Quersteg (24) des Halteteiles (21a) befestigt, vorzugsweise verschraubt ist.
15. Spender nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (21a) über seine Schenkel (22, 23) ragende Halteflansche (25, 26) zur Befestigung des Halteteiles (21a) am Gehäuse (1) hat.
16. Behältnis, insbesondere für einen Spender gemäß den Ansprüchen 1 bis 15, zur Aufnahme eines Vorratsbehältnisses für Desinfektionsmittel, Hand- und Körperreinigungsmittel, Haut- und Pflegemittel, Duftstoffe, Kosmetikpräparate und dgl.,
dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (54, 54a bis 54d) aus mindestens zwei Teilen (55, 55a bis 55d; 56, 56a bis 56d) zusammengesetzt ist, von denen zumindest der eine Teil zum Einsetzen des Vorratsbehältnisses (51, 51a, 51b) in eine eine Einsetzöffnung des Behältnisses freigebende Lage bewegbar ist, und daß das Vorratsbehältnis (51, 51a, 51b) durch eine flexible, beutelartige Packung gebildet ist.
17. Behältnis nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (55, 55a, 55b, 55d; 56, 56a, 56b, 56d) voneinander trennbar sind.
18. Behältnis nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (55, 55a, 55b; 56, 56a, 56b) gleich ausgebildet sind.
19. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (55, 56) jeweils eine Ausnehmung (62) zur Halterung der Packung (51) aufweisen.
20. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (51) mit einem Hals (53) versehen ist.
21. Behältnis nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hals (53) mit einem Ringbund versehen ist, der vom Rand (63) der Ausnehmungen (62) der Teile (55, 56) untergriffen ist.
22. Behältnis nach Anspruch 20 oder 21,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hals (53) der Packung (51) Außengewinde hat.
23. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (55, 55a, 55b, 55d; 56, 56a, 56b, 56d) dichtend miteinander zu verbinden sind.
24. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Teile (55a, 55b; 56a, 56b) des Behältnisses (54a, 54b) jeweils einen Ansatz (66) zur Bildung eines Halses (67, 67b) aufweisen, der vorzugsweise mit Außengewinde (64, 64b) versehen ist.
25. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (51a) einen flexiblen Hals (53a) aufweist, der am freien Ende mit einem Haltering (68) versehen ist.
26. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß die Packung (51b) mit einem Haltering (72) versehen ist, der in einer Aufnahme (70, 71) des Behältnisses (54b) liegt.
27. Behältnis nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (70, 71) von einem Scheibenteil (73, 74) begrenzt ist, der an der Innenseite jedes Teils (55b, 56b) des Be­hältnisses (54b) befestigt ist.
28. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß das eine Teil (55; 56c) des Behältnisses (54; 54c) am anderen Teil (56, 55c) angelenkt ist.
29. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß das eine Teil (56c, 56d) eine Wand des Behältnisses (54, 54d) bildet.
30. Behältnis nach einem der Ansprüche 16 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß das Behältnis (54, 54a bis 54d) ein im wesentlichen geschlossenes Gehäuse für die flexible Packung (51, 51a, 51b) bildet.
说明书全文

Die Erfindung betrifft einen Spender für Desinfektionsmittel, Seifencreme, Handcreme, Hautpflegemittel und dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.

Solche Spender werden bei der Handreinigung, Hautpflege und Desinfektion verwendet. Sie sind weit verbreitet und werden in Kliniken meistens ausschließlich benutzt. Die Seifen- oder Handcremes sind flüssige oder cremeförmige Seifenlösungen vorwiegend jedoch seifenfreie, synthetische Waschcremes. Die bekannten Spender sind so gestaltet, daß eine berührungsfreie Entnahme von Seife oder Desinfektionsmittel möglich ist. Hierbei spritzt das jeweilige Mittel berührungsfrei auf die Hand. Die Bedienung erfolgt über einen relativ weit über das Gehäuse ragenden Hebel, der mit dem Unterarm oder Ellbogen bedient werden kann.

Das jeweilige Mittel wird in Einweg- oder Nachfüllflaschen bereit­gehalten, die im Spendergehäuse angeordnet sind. Durch den Bedienhebel wird die aus Metall bestehende Pumpe betätigt, wobei sie das Mittel über ein in die Flasche ragendes Saugrohr heraus­ pumpt. Es tritt dann über eine nach außen über das Gehäuse ragende Auslauftülle aus, die auf einen Austritt der Pumpe gesteckt ist.

Bakteriologische Untersuchungen haben gezeigt, daß diese Spender verkeimen können, so daß beim Händewaschen oder Desinfizieren krankheitsverursachende Keime übertragen und verbreitet werden können. Besonders bei Seifen- und Haut­cremespendern oder durch unsachgemäßes Auswechseln der Vor­ratsflasche kann es durch eine lange Verweildauer des Mittels in der Flasche zu einer solchen Verkeimung kommen. Desinfektions­mittelspender müssen zur Vermeidung einer Verkeimung ebenfalls häufig gereinigt und desinfiziert werden. In der Praxis hat sich gezeigt, daß dies stets zeitraubend und nur selten auf An­hieb erfolgreich ist. Besonders schwierig ist die Reinigung der Pumpe, insbesondere ihres Innenrohres, ihrer Ventilkugeln und Federn. Sie können erst nach mehrmaligem Durchspülen mit einer keimtötenden Substanz entkeimt werden. Für eine Sterilisation fehlt es häufig auch an Zeit und Personal, zumal eine vorherige Reinigung erforderlich ist.

Da die Pumpe fest im Spendergehäuse montiert ist, muß zum Reinigen und Desinfizieren der Pumpe das gesamte Spender­gehäuse mit der Pumpe aus einer Halterung an der Wand ge­nommen und in ein Reinigungs- und/oder Desinfektionsgerät gelegt werden.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Spender dieser Art so auszubilden, daß auch bei bereits vorhandenen Spendern durch konstruktiv einfache Maßnahmen eine Verkeimung sicher vermieden wird.

Diese Aufgabe wird bei einem Spender der gattungsbildenden Art erfindungsgemäß mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.

Infolge der erfindungsgemäßen Ausbildung können anstelle der herkömmlichen Metallpumpen die bekannten einfachen, als Wegwerfteile ausgebildeten Pumpen (Dispenser) verwendet werden. Sie können nach einer bestimmten Zeit, bevor eine Verkeimung auftreten kann, z.B. alle sechs Monate, durch eine neue Pumpe ersetzt werden, indem die alte Pumpe aus dem Gehäuse herausgenommen und durch die neue Pumpe er­setzt wird. Diese Pumpen lassen sich besonders einfach und schnell auswechseln, wenn sie in einen Halter eingesetzt sind, aus dem sie nur herausgezogen oder gedrückt werden müssen. Hierzu sind keine Fachkenntnisse notwendig. Auch das Umrüsten bereits vorhandener Spender ist einfach mög­lich, da hierzu z.B nur eine Schraube gelöst und die Metall­pumpe mit einer Blende und einem Auslauf entnommen und dann der Halter mit derselben Schraube im Gehäuse befestigt wer­den kann. Bei anderen bekannten Spendern muß die Metallpumpe mit vier Schrauben gelöst werden, die dann zur Befestigung eines entsprechenden Halteteils wieder verwendet werden können. Im Halter läßt sich die als Wegwerfteil ausgebildete Pumpe einfach und schnell befestigen bzw. zum Auswechseln wieder herausnehmen.

Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.

Die Erfindung wird anhand von in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:

  • Fig. 1 einen Teil eines erfindungsgemäßen Spenders mit einem Vorratsbehälter und einer Pumpe, die in einem Halter angeordnet und mit einem Bedienhebel betätigbar ist, in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 2 das Spendergehäuse mit einem Bedienhebel in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 3 einen Teil des Halters nach Fig. 1, der in das schematisch angedeutete Spendergehäuse mit dem Bedien­hebel eingesetzt ist, in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 4 eine Blende des Spendergehäuses nach Fig. 1,
  • Fig. 5 in perspektivischer Darstellung ein Halteteil für ein Spendergehäuse, dessen Rückwand aus Kunststoff be­steht,
  • Fig. 6 die Pumpe nach Fig. 1 in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 7 die Vorratsflasche nach Fig. 1 in perspektivischer Darstellung,
  • Fig. 8 in Explosionsdarstellung einen erfindungsgemäßen Be­hälter zur Aufnahme eines flexiblen, ein Desinfektions-, Reinigungs-, Pflegemittel oder dgl. aufnehmenden Beutels,
  • Fig. 9 den Beutel gemäß Fig. 8, der in einen Behälterteil einge­setzt ist,
  • Fig. 10 in vereinfachter Darstellung eine weitere Ausführungs­form eines erfindungsgemäßen Behältnisses,
  • Fig. 11 in einer Darstellung entsprechend Fig. 10 eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behältnisses,
  • Fig. 12 in perspektivischer Darstellung einen Teil einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behältnisses,
  • Fig. 13 in perspektivischer und explosiver Darstellung eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Be­hältnisses.

Die Figuren 1 bis 6 zeigen einen Spender für Seifencremes, Hand­cremes, Desinfektionsmittel und dgl. Solche Spender werden bevorzugt in Krankenhäusern oder in anderen klinischen Be­reichen, aber auch in Restaurants, Büros, Labors und dgl. ver­wendet.

Sie haben ein Spendergehäuse 1, in dem eine Vorratsflasche 2 mit einer Pumpe 3 angeordnet ist. Die Pumpe 3 ist in einem Halter 4 befestigt und wird über einen Bedienhebel 5 betätigt. Die Vor­ratsflasche 2 wird im oberen Teil mit einer Blende 6 nach vorne abgedeckt. Sie hat eine glatte Vorderseite 7 (Fig. 4), die zur Kennzeichnung des in der Vorratsflasche 1 befindlichen Mittels, wie Haut- oder Seifencreme oder Desinfektionsmittel, mit einer Be­schichtung oder einer im Siebdruckverfahren aufgebrachten Be­schriftung versehen sein kann.

Wie insbesondere Fig. 2 zeigt, hat das Gehäuse 1 eine (nicht dargestellte) Rückwand, über deren ganze Höhe sich erstrecken­ de Seitenwände 8, 9 und eine obere Deckwand 10. Wie in Fig. 3 schematisch dargestellt ist, ist der Bedienhebel 5 mit geringem Abstand unterhalb der Deckwand 10 mit einer Achse 11 schwenk­bar an einem vorzugsweise aus Metall bestehenden Formteil 21 (Fig. 1) gelagert, der vorzugsweise u-förmig ausgebildet ist. In Fig. 3 ist der Formteil 21 der Übersichtlichkeit wegen nicht dargestellt.

Die Vorratsflasche 2 kann auf einer (nicht dargestellten) Stange oder dgl. sitzen. Sie verläuft mit geringem Abstand oberhalb der unteren Ränder 12, 13 der Seitenwände 8, 9 und ragt mit ihren Enden in entspechende (nicht dargestellte) Öffnungen der Seitenwände.

Der Bedienhebel 5 ist bügelartig ausgebildet. Der den Quersteg 14 des Bügels aufweisende Hebelteil 15 ragt nach vorne über das Gehäuse 1, während der andere Hebelteil 16 (Fig. 2, 3) im Gehäuse untergebracht ist. Die Hebelteile 15, 16 sind derart zueinander versetzt, daß der Hebelteil 15 in einer Ebene oberhalb der Deckwand 10 liegt, während der Hebelteil 16 dicht unterhalb dieser Wand verläuft. Die Hebelteile 15, 16 sind über schräge Schenkelabschnitte 17a, 18a miteinander verbunden. Zwischen den Hebelschenkeln 17, 18 des Hebelteiles 16 verläuft eine weitere Stange 19, die in Fig. 3 nur angedeutet ist. Mit ihr liegt der Bedienhebel 5 auf einem beweglichen Pumpenteil 20 (Fig. 1 und 6) auf.

Wenn die Rückwand des Gehäuses 1 aus isolationstechnischen Maßnahmen aus Kunststoff besteht, wird anstelle des Formteiles 21 ein Halteteil bzw. -blech 21 gem. Fig. 5 verwendet, das am Gehäuse 1 verschraubt wird. Das Halteteil 21a ist u-förmig ausgebildet und weist an seinen Schenkeln 22, 23 entgegenge­ setzt zueinander nach außen abgewinkelte Flansche 25, 26 auf, mit denen das Halteteil an (nicht dargestellten), nach innen abgewinkelten Rändern der Seitenwände 8, 9 anliegend verschraubt ist. Der Quersteg 24 des Halteteiles 21a weist eine Öffnung 27 für eine Befestigungsschraube auf, mit der der Halter 4 auf dem Quersteg 24 aufliegend am Halteteil 21a lösbar be­festigt werden kann.

Die Pumpe 3 ist ein Dispenser, der im Halter 4 befestigt ist. Die Pumpe 3 hat ein Saugrohr 28, ein Anschlußstück 29 und das bewegliche Teil 20, das einen radial abstehenden Auslauf­stutzen 30 hat, auf dem ein Verlängerungsstück 31 sitzt.

Das Anschlußstück 29 weist einen Rohrabschnitt 32 auf, der in einen erweiterten Ringbund 33 übergeht. Er kann ein Innengewinde aufweisen, mit dem das Anschlußstück auf das Außengewinde eines Flaschenhalses 34 der Vorratsflasche 2 geschraubt werden kann.

In die mit der Öffnung des Rohrabschnittes 32 fluchtende Öffnung des Ringbundes 33 ist das bewegliche Pumpenteil 20 mit einem rohrförmigen Ansatz 35 gesteckt. Das Pumpenteil 20 kann gegen die Kraft einer (nicht dargestellten) Druck­feder nach unten in Pfeilrichtung P gedrückt werden, bis das ringscheibenförmige Pumpenteil 20 am Anschlußstück 29 der Pumpe 3 zur Anlage kommt. Beim Drücken des Pumpenteiles 20 wird Flüssigkeit aus der Flasche 2 in das Ansaugrohr 28 gesaugt und nach oben gefördert, so daß es über den Auslaufstutzen 30 und das Verlängerungsstück 31 austritt. Beim Zurückfedern des Pumpen­teils 20 füllt sich die Pumpe 3 wieder.

Die Druckfeder der Pumpe 3 ist so ausgelegt, daß sie den auf dem Pumpenteil 20 lastenden Bedienhebel 5 nach dem Betätigen wieder in die dargestellte Ausgangslage zurück­bewegt.

Das Verlängerungsstück 31 ist so lang, daß es über mehr als Dreiviertel seiner Länge nach außen über das Gehäuse 1 und die Blende 6 ragt. Vorzugsweise ragt der Bedienhebel 5 über das Verlängerungsstück 31 aus dem Gehäuse 1. Der Bedienhebel läßt sich dadurch leicht, insbesondere mit dem Unterarm oder dem Ellenbogen einer Bedienungsperson, betätigen. Außerdem kann sie auch die Hände zum Reinigen und Desinfizieren durch das vor­stehende Verlängerungsstück 31 bequem darunterhalten, ohne daß sie den Spender dabei berührt.

Der Halter 4 besteht aus einer Halteplatte 37 und einem oberen und unteren Halteteil 38 und 39, die von der Halteplatte 37 nach oben bzw. nach unten abstehen. Die Halteplatte 37 kann einstückig mit den Halteteilen 38, 39 ausgebildet sein, aber auch mit ihnen verbunden, beispielsweise verschweißt sein. Die Halte­platte 37 liegt am unteren horizontalen Schenkel 21, des Form­teiles 21 an (Fig. 1) und ist an ihm vorzugsweise mit wenig­stens einer Schraube lösbar befestigt. Wird das Halteteil 21a verwendet, dann liegt die Halteplatte 37 am Quersteg 24 an und ist mit ihm durch eine Befestigungsschraube, die in die Öffnung 27 geschraubt wird, lösbar mit ihm verbunden.

Die beiden Halteteile 38 und 39 sind jeweils teilzylindrisch ausgebildet und in ihrem Innendurchmesser an den Außendurch­messer des Pumpenteiles 20 und des Anschlußstückes 29 der Pumpe 3 angepaßt. Dabei ist der untere Halteteil 39 so aus­gebildet, daß das Anschlußstück 29 bzw. dessen Ringbund 33 mit Klemmung im Halteteil 39 liegt, während das Pumpenteil 20 mit geringem Spiel im Halteteil 38 angeordnet ist. Mittels des Klemmsitzes im Halteteil 39 wird die Pumpe 3 im Halter 4 ge­halten.

Das obere Halteteil 38 weist axial verlaufende und quer dazu miteinander fluchtende, nach oben offene Schlitze 40, 41 auf, durch die die Enden der Stange 19 des Bedienhebels 5 ragen. Der Halter 4 und der Bedienhebel 5 können so ausgebildet sein, daß die Stange 19 des Bedienhebels 5 beim Verschwenken am Schlitz­ende anschlägt und so den Schwenkweg des Bedienhebels begrenzt. Dadurch wird der Hub- bzw. Pumpweg in einfacher Weise begrenzt. Er kann so begrenzt werden, daß beim Niederdrücken des Bedien­hebels 5 beispielsweise 1,5 ml Mittel aus der Flasche 2 gepumpt wird. Zur Hubverstellung kann z.B. ein neben dem Halteteil 38 auf der Halteplatte 37 angebrachter Anschlag vorgesehen sein, der auf verschiedene Höhen einstellbar ist und im Schwenkweg des Bedienhebels 5 liegt.

Das untere Halteteil 39 hat teilkreisförmig abgerundete vordere Ränder 44, 45 (Fig. 3), so daß sich die Pumpe 3 leicht von unten in den Halter 4 einsetzen läßt.

Die etwa miteinander fluchtenden Achsen der Halteteile 38, 39 fallen etwa mit der Längsmittelachse des Gehäuses 1 zu­sammen.

Die Blende 6 hat benachbart zu ihren Rändern 46, 47 zwei nach oben offene Schlitze 48, 49, durch welche die Schenkel­abschnitte 17a, 18a des Bedienhebels 5 ragen. Die Blende hat zwischen den Schlitzen 48, 49 eine vorzugsweise rechteckförmige Öffnung 50, die parallel zu den Schlitzen 48, 49 verläuft, jedoch gegenüber diesen etwas nach unten versetzt ist. Durch diese Öffnung 50 ragt das Verlängerungsstück 31 der Pumpe 3 nach außen. Die Schlitze 48, 49 und die Öffnung 50 sind jeweils so lang, daß sie die Auf- und Abwärtsbewegung des Bedienhebels 5 bzw. des be­weglichen Pumpenteiles 20 mit der Auslaufverlängerung 31 nicht behindern.

Die Blende 6 kann am Halter 4 oder an den Seitenwänden 8, 9 des Gehäuses 1 mit einem (nicht dargestellten) Schnapp­verschluß gehalten werden. Hierzu kann die Blende mit ihren Rändern 46, 47 in zugehörige randoffene Vertiefungen des Halters 4 bzw. dessen oberem Halteteil 38 oder der Seiten­wände 8, 9 eingeschnappt werden. Die Blende kann aber auch über eine Rastverbindung oder auf andere Weise einfach und ohne Kraftaufwand lösbar befestigt sein.

Wenn anstelle des Schraubverschlusses zwischen der Vorratsflasche 2 und dem Ringteil 33 der Pumpe 3 ein Steckverschluß vorge­sehen ist oder der Durchmesser des Innengewindes des Ring­teiles größer ist als der des Gewindes des Flaschenhalses 34, kann die Flasche 2 zum Auswechseln nach unten abgezogen werden, wobei der Flaschenhals 34 aus dem Ringbund 33 der Pumpe herausgezogen wird. Dabei bleibt die Pumpe mit ihrem Ansaugrohr 28 am Halter 4 befestigt. Die Flasche 2 läßt sich somit einfach mit nur einer Hand gegen eine neue, volle Flasche auswechseln.

Soll auch die Pumpe 3 aus dem Spendergehäuse 1 herausge­nommen werden, dann muß zunächst die Vorratsflasche 2 her­ausgenommen und dann der Bedienhebel 5 in Pfeilrichtung P nach unten gedrückt werden. Dadurch wird die Pumpe 3 nach unten aus dem Halter 4 gedrückt.

Als Schutz gegen Diebstahl und Fehlbedienung kann eine (nicht dargestellte) Verriegelung bzw. Diebstahlsicherung vorhanden sein. Sie ist z.B. an der Blende 6 angebracht und ragt so weit in das Halteteil 39, daß das Anschlußstück 29 der Pumpe 3 erst herausgedrückt werden kann, wenn die Blende 6 abgenommen ist.

Wenn das Innengewinde des Ringteiles 33 der Pumpe 3 passend zum Flaschenhalsgewinde ausgebildet ist, werden die Vorrats­flasche 2 und die Pumpe 3 gemeinsam zum Flaschenwechsel ent­nommen. Danach wird die Pumpe 3 von der Flasche 2 abgeschraubt und dann auf eine neue Flasche geschraubt und beide Teile zu­sammen von unten in das Spendergehäuse 1 eingesetzt.

Damit die Pumpe 3 in hygienisch einwandfreiem Zustand gelie­fert werden kann, ist vorgesehen, daß auf das Ansaugrohr 28 eine Schutzhülle gesteckt wird. Zum Einsetzen der Pumpe in den Vorratsbehälter 2 kann die Pumpe 3 an der Schutzhülle gefaßt und die Schutzhülle nach dem Einsetzen abgezogen werden.

Die Pumpe 3, die als Wegwerfteil ausgebildet ist, wird regel­mäßig gegen eine neue Pumpe ausgewechselt. Dadurch werden ihre Verschleißteile, wie Ventilkugeln, Druckfedern und das Auslaufteil, regelmäßig erneuert. Es entfällt somit die bei bekannten Spendern notwendige Wartung, Entkeimung und Er­neuerung der Verschleißteile, wodurch die hiermit verbundenen Materialkosten sowie Arbeitsaufwand entfallen. Da die Pumpe 3 mit dem Halter 4 noch unabhängig vom Behälter 2 im Spender­gehäuse 1 gehalten werden kann, können für den Spender her­kömmliche Gehäuse, Bedienhebel usw. beibehalten werden, so daß der beschriebene Spender annähernd die gewohnte Optik aufweist. Es lassen sich auch herkömmliche Seifenspender einfach umbauen bzw. mit dem Halter für die Pumpe ausrüsten. Durch ihr unverändertes Aussehen passen sie dann auch optisch zu den meist, evtl. unveränderten, daneben hängenden Desinfektions- und Haut­cremespendern.

Für neue Spender können herkömmliche Spendergehäuse verwen­det werden oder in ähnlicher Art gebaut werden, wobei der Halter 4 und die Blende 6 eingebaut werden können. Das Spen­dergehäuse 1 kann aber auch völlig neu konzipiert sein, wo­bei der Pumpenhub nicht nur durch üblichen Pumpendruck nach unten, im Ausführungsbeispiel durch Anlage des Pumpenteiles 20 an der Halteplatte 37 des Halters 4, sondern auch wahlweise durch Hochziehen der Flasche erreicht werden.

Wird das Halteteil 21a gem. Fig. 5 im Gehäuse 1 eingesetzt, dann wird die Achse 11 des Bedienhebels 5 in den Schenkeln 22, 23 gelagert.

Bei Verwendung der beschriebenen Vorratsflaschen 2 für die verschiedenen Mittel besteht das große Problem der Beseiti­gung. Die Vorratsflaschen sind sperrig und nehmen erheblichen Raum in Anspruch. Eine Wiederverwendung scheidet wegen der damit verbundenen hohen Reinigungskosten aus. Auch eine Wiederverarbeitung des Kunststoffes der Vorratsflasche ist praktisch nicht möglich. Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, das jeweilige Mittel nicht in einer Flasche, sondern in einer flexiblen Packung 51 (Fig. 8) unterzubringen. Sie besteht aus dünnem, reißfestem Kunststoff, z.B. Thermoplast, wie Polyäthylen. Diese flexible Packung, die nach Art eines Beutels ausgebildet ist, ist mit einer verstärkten Kunststoffplatte 52 versehen, die einen Hals 53 trägt. Die Kunststoffplatte 52 ist zwar etwas steifer als die Packung 51 selbst, jedoch immer noch flexibel ausgebildet.

Die Packung 51 wird in ein Behältnis 54 eingesetzt, das im Ausführungsbeispiel aus zwei Hälften 55 und 56 besteht. Sie sind gleich ausgebildet und spiegelsymetrisch zueinander an­geordnet. Darum wird im folgenden nur die eine Hälfte 55 näher erläutert. Sie hat eine Rückwand 57, einen Boden 58, Seiten­wände 59, 60 und eine Deckwand 61. In der Deckwand ist eine halbkreisförmige Ausnehmung 62 vorgesehen, in welche der Hals 53 der Packung 51 in eingesetzter Lage ragt. Die beiden Hälften 55 und 56 werden so aneinandergesetzt, daß sie mit ihren Seitenwänden, ihrem Boden und der Deckwand einanderstoßen und auf diese Weise das Behältnis 54 bilden, das allseitig geschlossen ist. Die beiden halbkreisförmigen Aus­nehmungen 62 ergeben dann eine kreisförmige Durchtrittsöffnung für den Hals 53 der Packung 51. Vorzugsweise sind die beiden Hälften 55 und 56 an ihren aneinanderstoßenden Rändern überlappend ausgebildet, so daß eine Art Dichtung gebildet wird, die bei einem versehentlichen Aufreißen der Packung 51 den Austritt des Mittels aus dem Behältnis 54 verhindern. In die Stoßkanten können auch eine oder mehrere Dichtungen eingelegt sein, um das Be­hältnis 54 trotz seiner zweiteiligen Ausbildung absolut dicht zu halten.

Fig. 9 zeigt eine Möglichkeit, die Packung 51 möglichst einfach im Behältnis 54 unterzubringen. Zweckmäßig wird hierzu die Packung zunächst in die eine Hälfte 56 des Behältnisses 54 so eingesetzt, daß der Hals 53 in die Ausnehmung 62 der Hälfte 56 ragt. Da die Packung 51 hierbei schon teilweise von den Seitenwänden, der Deckwand, der Rückwand und dem Boden der Hälfte 56 umgeben ist, läßt sich anschließend die andere Hälfte 55 leicht aufsetzen, ohne die Packung 51 zu beschädigen. Die beiden Be­hältnishälften 55 und 56 sind vorteilhaft mit Rasteinrichtungen versehen, mit denen die beiden Hälften zuverlässig zusammen­gehalten werden. Um eine einwandfreie Halterung der Packung 51 im Behältnis 54 zu erreichen, ist der Hals 53 vor­zugsweise mit einem (nicht dargestellten) umlaufenden Bund versehen, der mit geringem Abstand oberhalb der Kunststoff­platte 52 vorgesehen ist. Die Behältnishälften 55 und 56 greifen dann mit ihrem die Ausnehmung 62 begrenzenden Rand 63 (Fig. 8) unter diesen Ringbund, so daß die Packung 51 nicht mehr in Achsrichtung des Halters 53 gegenüber dem Behältnis 54 verschoben werden kann.

Das beschriebene Behältnis 54 kann anstelle des Gehäuses 2 gem. den Fig. 1 bis 7 eingesetzt werden. In diesem Falle bildet das Behältnis 54 ebenfalls ein Spendergehäuse. Darüber hinaus liegt aber der besondere Vorteil dieses Behältnisses 54 darin, daß es auch separat, d.h. unabhängig von einem Spender, benutzt werden kann. So kann das Behältnis 54 mit der eingesetzten flexiblen beutelförmigen Packung 51 bei­spielsweise im Haushalt eingesetzt werden. Die Packung 51 kann mit einem Dispenser, einem Spritzverschluß, einer Sprühpistole, einem Dosierer, einem Spraykopf oder dgl. ausgerüstet sein. In der Packung 51 können Hand- und Körperreinigungsmittel, Haut- und Pflegemittel, Desinfektionsmittel jeder Art für Hände, Flächen, Instrumente oder dgl., Duftstoffe, Kosmetik­präparate und dgl. vorgesehen sein.

Wird das Behältnis 54 als separater Behälter verwendet, der unabhängig von einem Spender einsetzbar ist, dann kann dieses Behältnis jede beliebige Umrißform haben. Gundsätzlich kann das Behältnis 54 auch bei Verwendung als Spendergehäuse jede gewünschte Formgebung aufweisen.

Ist die Packung 51 leer, dann wird das Behältnis 54 geöffnet und die leere Packung gegen eine volle Packung 54 ausgewechselt. Da die Packung 51 aus folienartigem, flexiblem Material besteht, nimmt die Packung nur wenig Platz in Anspruch. Es können darum hunderte solcher Packungen zu einem kleinen Paket gebündelt werden, das somit nur geringsten Platzbedarf hat. Eine ver­gleichbare Menge an den herkömmlichen Vorratsflaschen würde demgegenüber einen um Größenordnungen größeren Raumbedarf haben.

Der Hals 53 der Packung 51 kann, wie in Fig. 8 und 9 darge­stellt, mit einem Außengewinde versehen sein, so daß auf dem Hals ein Schraubverschluß angebracht sein kann.

Fig. 10 zeigt die Möglichkeit, das Außengewinde 64 auch am Behältnis 54a vorzusehen. Es besteht ebenfalls aus den beiden Hälften 55a, 56a, die in der beschriebenen Weise zum Behältnis 54a zusammengefügt werden. Die Stoßstelle ist mit 65 bezeich­net. Beide Hälften 55a, 56a haben einen teilzylindrischen An­satz 66, der in zusammengefügtem Zustand einen Hals 67 mit dem Außengewinde 64 bildet. Die Packung 51a, die in Fig. 10 mit gestrichelten Linien angedeutet ist, kann in diesem Falle durchgehend aus folienartigem, flexiblem Material bestehen. Somit wird auch der Hals 53a der Packung 51a aus diesem Mate­rial gebildet. Um ein Durchrutschen des Halses 54a der Packung 51a durch den Hals 67 des Behältnisses 54a zu verhindern, ist der Hals 53a am freien Ende mit einer umlaufenden, wulstartigen Verdickung 68 versehen, die auf der Stirnseite 69 des Halses 67 des Behältnisses 54a aufliegt. Die Verdickung 68 ist so steif, daß sie nicht durch den Hals 67 in das Behältnis 54a rutschen kann. Vorzugsweise kann die Verdickung 68 als Dich­tung dienen, wenn auf den Hals 67 des Behältnisses 54a bei­spielsweise ein Spraykopf geschraubt wird.

Die von der Verdickung 68 umgebene Öffnung der Packung 51a ist zunächst mit einem folienartigen Deckel verschlossen, der nach dem Einsetzen der Packung 51a in den Behälter 54a abgezogen werden kann.

Eine weitere Möglichkeit der Ausbildung des Behältnisses und der Packung zeigt Fig. 11. Das Behältnis 54b hat wiederum den Hals 67b und wird aus den beiden Hälften 55b und 56b gebildet. Beide Hälften sind an ihrer Innenseite jeweils mit einer Aufnahme 70 und 71 versehen, die als umlaufende Tasche ausgebildet ist und eine wulstartige, ringförmige Verdickung 72 der Packung 51b aufnimmt. Die beiden Aufnahmen 70, 71 werden jeweils durch einen Scheibenteil 73 und 74 begrenzt, der an der Innenseite der beiden Hälften 55b, 56b befestigt ist. Die Scheibenteile 73, 74 begrenzen in zusammengesetzter Lage eine Öffnung 75, die mit dem Hals 67b des Behältnisses 54b fluchtet und durch welche die Packung 51b ragt. Der Hals 67b kann wiederum mit einem Außengewinde 64b versehen sein.

Während bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen nach den Fig. 8 bis 11 das Behältnis jeweils durch zwei völlig voneinander getrennte Hälften gebildet wird, zeigt Fig. 12 ein Ausführungsbeispiel, bei dem das Behältnis auch aus zwei Teilen besteht, die jedoch gelenkig miteinander verbunden sind. Das Behältnis 54c hat in diesem Fall einen ersten Be­hältnisteil 55c, das eine Rückwand 76, Seitenwände 77 und 78, einen (nicht dargestellten) Boden sowie eine Deckwand 79 hat. Sie ist wiederum mit einer Ausnehmung 80 versehen, die den Hals der Packung in der beschriebenen Weise aufnimmt. Die Ausnehmung 80 ist so lang, daß die Packung vollständig inner­halb des Behältnisteiles 55c untergebracht werden kann. Der andere Behältnisteil 56c bildet eine Rückwand des Behältnisses 54c, die längs des einen Randes 81 der Seitenwand 78 am Be­hältnisteil 55c angelenkt ist. Der Behältnisteil 56c kann aus der dargestellten Offenstellung in die Schließstellung ge­schwenkt werden, in der er das Behältnisteil 55c an seiner Rückseite verschließt. Der Behältnisteil 56c wird in geeigneter Weise in der Schließstellung am Behältnisteil 55c gesichert.

Der Behältnisteil 56c kann auch an der anderen Seitenwand 77, am Boden oder an der Deckwand 79 des Behältnisteiles 55c angelenkt sein. Diese Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Packung zunächst vollständig im Behältnisteil 55c unter­gebracht werden kann, so daß anschließend der Behältnisteil 56c lediglich in die Schließstellung geschwenkt werden muß. Hierbei besteht nicht die Gefahr, daß der Behältnisteil 56c durch falsches Ansetzen versehentlich die Packung beschädigt.

Bei der Ausführungsform gem. Fig. 13 schließlich ist der Be­hältnisteil 55d ebenfalls als nahezu geschlossener Behälter ausgebildet. Der andere Behältnisteil 56d kann vollständig vom Behältnisteil 55d abgenommen werden. In das dadurch nach oben offene Behältnis 54d läßt sich die Packung einfach ein­setzen. Anschließend wird das einen Deckel bildende Behältnis­teil 56d auf den Behältnisteil 55d aufgesetzt. Der Behältnis­teil 56d kann wiederum den Hals 67d aufweisen, der auch mit einem Außengewinde ausgestattet sein kann. Die Packung wird dann in gleicher Weise im Behältnis 54d gehalten, wie dies bei den vorherigen Ausführungsbeispielen erläutert worden ist.

Es sind auch Fälle denkbar, bei denen das folienartige Material der Packung eine gewisse Eigensteifigkeit aufweist. In solchen Fällen wäre bei der Ausführungsform gem. Fig. 12 der Behälter­ teil 56c nicht erforderlich. In diesem Falle reicht es völlig aus, diese Packung in den Behälterteil 55c lediglich einzu­setzen.

Die beschriebenen Behältnisse sind nicht nur für den Spender gem. den Fig. 1 bis 7, sondern auch für herkömmliche Spender geeignet. Darüber hinaus werden die beschriebenen Behältnisse auch als separate Behälter eingesetzt, die lediglich zur Auf­nahme und Halterung der mit dem jeweiligen Mittel versehenen Packung verwendet werden. Sind die Behältnisse aus zwei von­einander getrennten Teilen gebildet (Fig. 8 bis 11 und 13), dann kann der eine Behältnisteil beispielweise auch an einer Wand befestigt sein, so daß nach dem Einsetzen der jeweiligen Packung dann der andere Behältnisteil an diesem vormontiertem Behältnisteil angesetzt werden kann. Es ist ferner möglich, an einer Wand oder dgl. eine Haltevorrichtung vorzusehen, in welche die beschriebenen Behältnisse eingehängt werden können. Eine solche Variante hat den Vorteil, daß das Behältnis ab­genommen und einfach gereinigt werden kann.

Es besteht die Möglichkeit, das Behältnis, das beispielweise mit einem Dispenser ausgerüstet ist, zusammen mit der darin befindlichen Packung beispielsweise an einer Seitenwand eines Putzeimers lösbar zu befestigen. Dann kann beispielsweise ein Desinfektionsmittel direkt in die im Putzeimer befindliche Flüssigkeit eingegeben werden. Ein solcher Putzeimer mit ein­gehängtem Behältnis könnte auch gleichzeitig als Versandbe­hälter dienen.

Den anhand der Fig. 8 bis 13 beschriebenen Ausführungsformen ist gemeinsam, daß flexible Packungen verwendet werden können, die keine Abfallprobleme mit sich bringen. Die leeren Packungen können sehr klein zusammengefaltet bzw. gebündelt werden, so daß auch bei einer großen Zahl von Packungen nur wenig Raum für diesen Abfall benötigt wird. Dies ist insbesondere für Krankenhäuser, in denen regelmäßig große Mengen von Packungen verbraucht werden, ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Im übrigen können auch bei den Ausführungsformen nach den Fig. 8 bis 11 und 13 die Behälterteile gelenkig miteinander verbunden sein.

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