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Verfahren zur Darstellung von Anruferdaten bei einer Kommunikations-Vermittlungsanlage

阅读:486发布:2021-07-01

专利汇可以提供Verfahren zur Darstellung von Anruferdaten bei einer Kommunikations-Vermittlungsanlage专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Bei der Signalisierung von Anrufen an Bedien- oder Abfrageplätzen (B5) von Kommunikations-Vermittlungsan­lagen (KVA) soll zusätzlich die Identität eines Anrufers angezeigt werden können. Außerdem sollen für einen Anrufer (TA) gespeicherte Daten schon im Anrufzustand be­reitgestellt werden, damit diese bei der Abfrage einer ankommenden Verbindung zusätzlich zur Verfügung stehen.
Durch Einwahl von Ziffern wie bei einer Durchwahl­verbindung wird zunächst ein Speicher (5f) in der Kommu­nikations-Vermittlungsanlage (KVA) angesteuert. Diese Ziffern sind einem Anrufer zugeordnet und bewirken, daß die Bezeichnung des Anrufers aus dem Speicher ausgegeben wird, damit diese dem Anrufsignal zuge­ordnet angezeigt werden kann. Die aus dem Speicher ausgelesene Information wird gleichzeitig einer Da­tenverarbeitungsanlage (DVA) angeboten, damit schon beim Anruf ein für den betreffenden Anrufer vorhandener Datensatz bereitgestellt wird, welcher beim Durch­schalten der Verbindung zu demjenigen Bedien- oder Abfrageplatz übermittelt und dort angezeigt wird, wo der Anruf abgefragt wurde.
Das Verfahren kann mit Vorteil bei Fernsprechver­mittlungsanlagen, insbesondere Maklervielfachanla­gen eingesetzt werden, wo eine Vielzahl von Bedien- oder Abfrageplätzen vorgesehen ist und eine indivi­duelle Bearbeitung von Anrufen erforderlich ist.,下面是Verfahren zur Darstellung von Anruferdaten bei einer Kommunikations-Vermittlungsanlage专利的具体信息内容。

1. Verfahren zur Darstellung von Anruferdaten bei einer Kommunikations-Vermittlungsanlage, an die eine Daten­verarbeitungsanlage angeschlossen ist, welche über die Kommunikations-Vermittlungsanlage Eingangsdaten erhält und in Abhängigkeit davon gespeicherte Daten ausgibt, wobei ein Teil des Rufnummernvorrates der Kommunikations-Vermittlungsanlage dazu benutzt wird, die zur Adressierung dienenden Eingangsdaten für die Datenverarbeitungsanlage zu liefern,
dadurch gekennzeichnet,
daß durch Einwahl von Ziffern wie bei einer Durchwahl­verbindung zunächst ein Speicher (SP) in der Kommuni­kations-Vermittlungsanlage (KVA) angesteuert wird, da­mit von dort die Bezeichnung des Anrufers (TA) ausge­geben wird, welche dann zur Ergänzung der optischen Anrufanzeige bei den Bedien- oder Abfrageplätzen (P1 - Pn) dient, und daß gleichzeitig außerdem die Daten­verarbeitungsanlage (DVA) angesteuert wird, damit schon beim Anruf ein für den betreffenden Anrufer (TA) vor­handener Datensatz bereitgestellt wird, welcher beim Durchschalten der Verbindung zu demjenigen Bedien- oder Abfrageplatz übermittelt und dort angezeigt wird, wo der Anruf abgefragt wurde.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Datensatz des Anrufers (TA) bei der Weiterver­mittlung der Verbindung zu der Stelle hin übertragen wird, welche die Verbindung übernimmt.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Datensatz eines Anrufers (z. B. TA) während einer bestehenden Verbindung geändert werden kann.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Einwahl von Ziffern nicht erforderlich ist, wenn Anruferkennzeichen bei der ankommenden Verbindung mitgeliefert werden, womit dann der Speicher (SP) an­gesteuert werden kann.
说明书全文

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Darstellung von An­ruferdaten bei einer Kommunikations-Vermittlungsanlage nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.

Aus der DE-PS 32 25 562 ist ein Verfahren zur automatischen Auftragsannahme unter Verwendung einer Fernmelde-, insbeson­dere Fernsprechvermittlungsanlage bekannt. Dabei wird ein Teil des Rufnummernvorrates einer Fernsprechnebenstellenan­lage dazu benutzt, Anrufer, welche als Auftraggeber in Er­scheinung treten, zu identifizieren. Wenn also im Anschluß an die Belegung der Fernsprechnebenstellenanlage eine bei­spielsweise vierstellige Rufnummer gewählt wird, welche als Identifizierungsnummer gekennzeichnet ist, so führt die Verbindung nicht zu einem Nebenstellenanschluß sondern wird zu einer Datenverarbeitungsanlage weitergegeben. Von dort aus wird dann ein vorgegebener Textausdruck veranlaßt, wo u. a. die Adresse des Auftraggebers angegeben ist. Bei die­ser Verfahrensweise ist es nicht ohne weiteres möglich, ei­nen Anruf direkt abzufragen, weil eine automatische Abwick­lung der Auftragsannahme gewünscht wird.

Bei Kommunikations-Vermittlungsanlagen mit Bedien- oder Abfrageplätzen ist es von Vorteil, wenn bei einem Anruf etwas über die Identität des Anrufers ausgesagt werden kann. Da bei herkömmlichen Vermittlungssystemen nicht vor­gesehen ist, daß eine Information zur Kennzeichnung des Anrufers übertragen wird, können Anrufe nur gleichartig signalisiert werden, ohne daß dabei bekannt gemacht wer­den kann, wer der Anrufer ist.

Ausgehend vom vorbeschriebenen Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, die Anrufsignalisierung, insbeson­dere an Abfrage- oder Bedienplätzen von Fernsprechvermitt­lungsanlagen so zu gestalten, daß zusätzlich zum Anruf­signal eine Kennzeichnung des Anrufers bewirkt werden kann. Außerdem sollen bei der Abfrage eines Anrufes zusätzliche, den Anrufer betreffende Informationen bereit gestellt und angezeigt werden, so daß eine optimale Bearbeitung von An­rufen möglich ist.

Diese Aufgabe wird mit Merkmalen gelöst, wie sie im Patent­anspruch 1 angegeben sind.

Damit wird in vorteilhafter Weise erreicht, daß auf ein­fache Weise schon beim Anruf, ggf. jeder einzelnen Lei­tung zugeordnet angezeigt wird, von wo der Anruf kommt. Damit ist es möglich, daß bei im Vielfach geschalteten An­rufsignalen, welche an mehreren Bedien- oder Abfrage­plätzen parallel erscheinen von derjenigen Bedienungsper­son die Abfrage durchgeführt wird, die sich dafür zustän­dig fühlt. Bei der Abfrage eines Anrufes werden zusätz­liche den Anrufer betreffende Daten angezeigt, so daß Notizen, beispielsweise über Vereinbarungen und/oder Terminabsprachen zur Verfügung stehen können.

Mit den in den Unteransprüchen angegebenen Weiterbildungen der Erfindung wird erreicht, daß die Anwendungsmöglichkei­ten vergrößert werden und die betrieblichen Vorteile noch weiter gehend verbessert werden.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend an­hand einer Zeichnung näher erläutert.

Wenn für einen Teilnehmer TA eine Anruferkennzeichnung in dem dafür vorgesehenen Speicher SP abgelegt ist, so ist für diesen Teilnehmer TA eine Ziffernfolge festgelegt, die Bestandteil der zu wählenden Rufnummer ist. Diese Rufnum­mer führt aber nicht zu einem in Durchwahl anrufbaren Neben­stellenanschluß sondern verursacht ein Anrufsignal an min­destens einem der Bedien- oder Abfrageplätze P1 - Pn. Das Anrufsignal kann jedoch auch ohne weiteres auf allen Be­dien- oder Abfrageplätzen P1 - Pn gleichzeitig erscheinen. Dies wird durch Auswerten der letzten Ziffern der Rufnummer erreicht.

Mit den letzten Ziffern der eingewählten Rufnummer wird außerdem der Speicher SP adressiert, so daß eine dem an­rufenden Teilnehmer zugeordnete Information ausgelesen wer­den kann. Diese Information wird zu den Bedien- oder Ab­frageplätzen P1 - Pn übertragen, so daß dem Anrufsignal zugeordnet eine zusätzliche Anzeige an den Bildschirmen BS1 - BSn erscheinen kann. Die aus dem Speicher SP ausge­lesene Information wird außerdem an eine Datenverarbei­tungsanlage DVA weitergegeben, welche an die Kommunikations-­Vermittlungsanlage KVA angeschlossen ist. Damit wird ein Suchkriterium gebildet, um zusätzliche den Anrufer betref­fenden Daten bereit zu stellen. Dabei kann es sich um ein Formular einer elektronischen Datei handeln, welches für den anrufenden Teilnehmer TA angelegt worden ist. Dieses Formular wird in einem nicht dargestellten Speicher der Datenverarbeitungsanlage DVA bereit gehalten, so daß es sofort zur Verfügung steht, wenn der Anruf abgefragt wird.

Bei der Abfrage eines mit Anruferkennzeichen versehenen Anrufes wird das in der Datenverarbeitungsanlage DVA be­reitgehaltene Formular von der Kommunikations-Vermittlungs­anlage KVA angefordert und sofort auf den Bildschirm, z. B. BS1 gebracht, welcher zu dem Bedien- oder Abfrageplatz P1 gehört, von wo aus der Anruf abgefragt wurde. Damit wird an dem die Gesprächsverbindung herstellenden Bedien- oder Abfrage­platz P1 eine Information sichtbar, welche die Bedienungs­person befähigt, den Anruf individuell zu beantworten. Außer­dem ist es möglich, sich während eines Gespräches er­gebende Fragen zu notieren, und sonstige Vereinbarungen und Absprachen schriftlich festzuhalten, indem in dafür vorge­sehene Felder des angezeigten Formulars auf dem Bildschirm entsprechende alphanumerische Eintragungen vorgenommen wer­den. Wenn eine Verbindung auf einen anderen Bedien- oder Abfrageplatz, z. B. P2 umgeschaltet wird, weil beispiels­weise der dort befindliche Sachbearbeiter eine Frage besser beantworten kann, so wird bei der Weitervermittlung dieser Verbindung die Bildschirmanzeige zu dem die Verbindung über­nehmenden Bedien- oder Abfrageplatz P2 übertragen. Es stehen somit auch weiterhin die den anrufenden Teilnehmer TA be­treffenden Informationen zur Verfügung. Beim Auslösen einer Verbindung wird erneut die Datenverarbeitungsanlage DVA an­gesteuert, wenn das für den Teilnehmer TA angezeigte Datei­formular geändert worden ist. Auf diese Weise wird gewähr­leistet, daß die in der Datenverarbeitungsanlage DVA ein­gespeicherte Information laufend aktualisiert wird. Durch eine Befehlsgabe von den Bedien- oder Abfrageplätzen P1 - Pn an die Datenverarbeitungsanlage DVA kann außerdem veranlaßt werden, daß die für einen bestimmten Teilnehmer, z. B. TA, vorhandenen Informationen an einen Drucker gegeben werden, damit eine Unterlage entsteht, auf der vermerkt ist, welche Maßnahmen durchzuführen sind.

Das vorstehend beschriebene Verfahren kann auch dann ange­wendet werden, wenn einen Anrufer kennzeichnende Daten bei einer ankommenden Verbindung angeboten werden, wie dies bei einem dienste-integrierenden Kommunikationsnetz (ISDN) der Fall sein wird. Für einen anrufenden Teilnehmer vereinfacht sich dann der Wählvorgang dadurch, daß die letzten Ziffern einer Rufnummer weggelassen werden können. Innerhalb der Kommunikations-Vermittlungsanlage ist es dann nicht mehr notwendig, einen Teil des Rufnummernvorrats für die Identi­fizierung von Anrufern bereit zu stellen. Mit der von der vorgeordneten Vermittlungsstelle angebotenen Anruferkenn­zeichnung kann der Speicher SP direkt angesteuert werden.

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