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WERTDOKUMENTE, HERSTELLUNG UND PRÜFUNG VON WERTDOKUMENTEN

阅读:526发布:2023-05-26

专利汇可以提供WERTDOKUMENTE, HERSTELLUNG UND PRÜFUNG VON WERTDOKUMENTEN专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且The invention relates to sheet value documents with a machine-readable security feature and methods and devices for the production or checking of such value documents, whereby a sheet value document is provided with a code which may be read in the invisible spectral region, in particular, a barcode. The barcode is a codification of at least one measurable property of said value document and the barcode can thus be used as a signature particular to said banknote, when the encoded properties differentiate different banknotes or groups of banknotes. The use of a barcode which may be read in the invisible spectral region is a particularly good security against forgery, for example, in the form of colour copying.,下面是WERTDOKUMENTE, HERSTELLUNG UND PRÜFUNG VON WERTDOKUMENTEN专利的具体信息内容。

P atentanspr ü che:
1. Blattförmiges Wertdokument (BN) mit einem im nicht-sichtbaren Spektralbe¬ reich erfaßbaren Code (2, 11 5 30), insbesondere einen Barcode (2, 11, 30) wobei der Code ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren meßbaren und/oder aus Meßwerten ableitbaren codierten Eigenschaften (3, 4, 5, 7, 10, 14) des Wertdokuments angibt.
2. Wertdokument nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß das Wertdoku- ment (BN) mehrere unterschiedliche Codierungen (2, 11) aufweist, wobei codier¬ te Eigenschaften und/oder das Codierergebnis sich bei den unterschiedlichen Co¬ dierungen unterscheiden.
3. Wertdokument nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Code (2, 11, 30) mit Merkmalsstoffen versehen ist, die im Bereich von
1000 bis 2500nm eine signifikante Absorption und im sichtbaren Spektralbereich und bei 800 nm keine signifikante Absorption aufweisen und/oder der Code (2, 11, 30) mit Merkmalsstoffen versehen ist, die im sichtbaren Spektralbereich farb¬ los oder nur schwach gefärbt erscheint und im nahen Infrarot, insbesondere bei einer Wellenlänge zwischen 750 nm und 1000 nm, eine signifikante Absorption aufweisen.
4. Wertdokument nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Code (2, 11, 30) mit im Infraroten absorbierenden Merkmalsstoffen und mit lumineszierenden Merkmalsstoffen versehen ist
5. Wertdokument nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Codierergebnis (2, 11, 30) und/oder die codierten Eigenschaften (3, 4, 5, 7, 10, 14) jeweils entweder bei Sonnenlicht für das menschliche Auge sichtbare Eigenschaften und/oder bei Sonnenlicht für das menschliche Auge unsichtbare
Eigenschaften und/oder bei Sonnenlicht für das menschliche Auge bei Sonnen¬ licht unscheinbare Eigenschaften sind. 6. Wertdokument nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß alle oder ein Teil der codierten Eigenschaften (3, 4, 5, 7, 10, 14) bei unter¬ schiedlichen Wertdokumenten (BN) oder unterschiedlichen Gruppen von Wert- dokumenten (BN) gezielt und/oder zufällig bei der Herstellung der Wertdoku¬ mente (BN) variieren.
7. Wertdokument nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die codierten Eigenschaften einen durch einen Laser behandelten Bereich des Wertdokuments betreffen.
8. Wertdokument nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei oder alle der codierten Eigenschaften (3, 4, 5, 7, 10, 14) und/oder das Codierergebnis (2, 11, 30) des Wertdokuments mit unterschiedli- chen Verfahren, wie zB unterschiedlichen Druckverfahren hergestellt worden sind.
9. Verfahren zur Herstellung eines blattförmiges Wertdokuments (BN) 5 dadurch gekennzeichnet, daß bei der Herstellung zumindest eine meßbare und/oder aus Meßwerten ableitbare Eigenschaft (3, 4, 5, 7, 10, 14) des Wertdokuments (BN) bestimmt und zumindest aus dieser Eigenschaft eine Codierung (2, 11, 30) be¬ rechnet und das Wertdokument (BN) mit einem im nicht-sichtbaren Spektralbe¬ reich erfaßbaren Code (2, 11, 30) versehen wird, welcher das Codierergebnis an¬ gibt.
10. Herstellungsverfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei oder alle der codierten Eigenschaften und/oder das Codierergebnis des Wertdokuments (BN) mit unterschiedlichen Verfahren, wie zB unterschiedli¬ chen Druckverfahren hergestellt worden sind und/oder daß zur Codierung sym- metrische oder asymmetrische Verschlüsselungsverfahren verwendet werden. 11. Herstellungsverfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß zur Codierung ein symmetrisches Verschlüsselungsverfahren verwendet wird, wenn der Code als Codierergebnis ein eindimensionaler Barcode (2, 11) ist und/oder zur Codierung ein asymmetrisches Verschlüsselungsverfahxen verwen- det wird, wenn der Code als Codierergebnis ein zwei dimensionaler Barcode (30) ist.
12. Herstellungsverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß bei der Herstellung einer vorgegebenen Menge von Wertdokumen- ten (13), die zB alle Bestandteil eines Wertdokumentenbogens (12) sind, alle oder nur ein Teil der zu codierenden Eigenschaften jedes Wertdokuments gemes¬ sen werden uns/oder daß bei der Herstellung einer vorgegebenen Menge von Wertdokumenten (13), die zB alle Bestandteil eines Wertdokumentenbogens (12) sind, alle oder ein Teil der zu codierenden Eigenschaften nur von einem Teil aller Wertdokumente der vorgegebenen Menge von Wertdokumenten gemessen werden und/oder daß bei der Herstellung einer vorgegebenen Menge von Wert¬ dokumenten (13), die zB alle Bestandteil eines Wertdokumentenbogens (12) sind, nur bei einem Teil der Wertdokumente (13) eine Eigenschaft, wie eine der zu codierenden oder eine andere Eigenschaften gemessen oder anderweitig be- stimmt wird, und auf zu codierenden Eigenschaften und/oder das Codierergebnis eines anderen Teils der Wertdokumente geschlossen wird.
13. Herstellungsverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß Daten, die für die Codierung verwendet werden, in einem Sicher- heitsmodul (23), insbesondere in einem austauschbaren Sicherheitsmodul wie ei¬ ner Chipkarte (23) gespeichert sind und/oder für die Codierung verwendete Da¬ ten in einen Steuerungsprozessor einer Herstellungsvorrichtung geladen werden, um anschließend die Codierung zu berechnen und/oder das Codierergebnis auf¬ zubringen.
14. Herstellungsverfahren nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekenn¬ zeichnet, daß eine Prüfsumme aus Meßwerten zu den codierten bzw. zu codie- renden Eigenschaften (3, 4, 5, 7, 10, 14) berechnet wird und das Wertdokument (BN) mit der Prüfsumme versehen wird.
15. Herstellungsverfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüf- summe separat auf das Wertdokument (BN) aufgedruckt wird und/oder Bestand¬ teil des Codierergebnisses ist.
16. Herstellungsverfahren nach einem der vorherigen Herstellungsverfahrensansprü¬ che, dadurch gekennzeichnet, daß ein Belichtungsverfahren eingesetzt wird, um in eine photoempfindliche Schicht (60) des Wertdokuments (BN) eine Informati¬ on, wie zB den Code (2, 11, 30) einzuschreiben.
17. Vorrichtung zur Herstellung eines blattförmiges Wertdokuments (BN), gekenn¬ zeichnet durch eine Meßeinrichtung, um zumindest eine meßbare und/oder aus Meßwerten ableitbare Eigenschaft (3, 4, 5, 7, 10, 14) des Wertdokuments (BN) zu bestimmen, eine Berechnungseinrichtung, um zumindest aus dieser Eigen¬ schaft eine Codierung (2, 11, 30) zu berechnen und eine Einrichtung, um das Wertdokunient (BN) mit einem im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfaßbaren Code (2, 11, 30) zu versehen, welcher das Codierergebnis angibt.
18. Verfahren zur Prüfung eines blattförmigen Wertdokuments (BN) mit einem im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfaßbaren Code (2, 11, 30), wobei der Code ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren meßbaren und/oder aus Meßwerten ableitbaren codierten Eigenschaften (3, 4, 5, 7, 10, 14) des Wertdo- kuments angibt, wobei sowohl der Code als auch die für die Codierung verwen¬ deten Eigenschaften zur Prüfung gemessen und/oder bestimmt werden.
19. Prüfverfahren nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfung der Codierung an Registrierkassen für ein- oder auszuzahlende Banknoten erfolgt.
20. Prüfverfahren nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß zur Prü¬ fung des Wertdokuments (BN) sowohl das Codierergebnis, als auch codierte Ei- genschaften gemessen werden und/oder daß aus den Messungen zu den codierten Eigenschaften ein Codierergebnis berechnet und das berechnete Codierergebnis mit dem von dem Wertdokument gemessenen Codierergebnis verglichen wird und/oder daß zumindest ein Teil der Auswertung der Meßwerte in einem Sicher- . heitsmodul (23), insbesondere in einem austauschbaren Sicherheitsmodul wie ei¬ ner Chipkarte (23) erfolgt und/oder daß Daten, die für die Codierung und/oder die Überprüfung der Codierung verwendet werden, in einem Sicherheitsmodul (23), insbesondere in einem austauschbaren Sicherheitsmodul wie einer Chipkar¬ te (23) gespeichert sind.
21. Prüfverfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß eine zweistufige Auswertung von Meßwerten erfolgt.
22. Prüfverfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge- kennzeichnet, daß in einem ersten Auswertungsschritt ermittelt wird, ob be¬ stimmte Meßwerte oder daraus abgeleitete Größen vorgegebene Bedingungen er¬ füllen und nur dann, wenn diese Bedingungen erfüllt sind, in einem zweiten Schritt andere Meßwerte aufgenommen und/oder andere Meßwerte ausgewertet werden.
23. Prüfverfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß ein Fehlerkorrekturverfahren verwendet wird.
24. Prüfverfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge- kennzeichnet, daß zuerst geprüft wird, ob eine vorgegebene Mindestmenge aller
Meßwerte auswertbar ist und nur dieser auswertbare Anteil aller Meßwerte dann zur weiteren Auswertung verwendet wird und/oder daß zwei unterschiedliche Prüfgeräte (26) oder Prüfverfahren mit unterschiedlicher Prüfgenauigkeit und/oder Prüfgeschwindigkeit verwendet werden und eines der Prüfgeräte bzw. Prüfverfahren dann zur Prüfung verwendet wird, wenn das andere Prüfgerät bzw.
Prüfverfahren bestimmte Prüfergebnisse liefert. 25. Prüfverfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß ein zu prüfendes Wertdokument (BN) in mehreren unter¬ schiedlichen Fokusebenen optisch gemessen wird und/oder daß bei einer Waren- scannerkasse (40) mit einer Prüfvorrichtung (26) für Wertdokumente, die zu er- fassenden Waren in eine andere Richtung (Tl) als die zu prüfenden Wertdoku¬ mente transportiert werden (T2) und/oder daß zu prüfende Wertdokumente (BN) über eine Kante einer Prüfvorrichtung (26) gezogen werden.
26. Prüfverfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge- kennzeichnet, daß lokale Streckungen und/oder Verformungen des Wertdoku¬ ments (BN), insbesondere auf kleineren Skalen von weniger als 1 cm, vorzugs¬ weise von weniger als etwa 5 mm, bei der Auswertung der Meßwerte kompen¬ siert werden.
27. Prüfverfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, daß das Wertdokument mehrere unterschiedliche Codierungen (2, 11) aufweist und das Prüfgerät (26) nur einen Teil aller Codierungen prüft und/oder eine wechselnde Menge aus allen vorhandenen bzw. prüfbaren Codie¬ rungen prüft und/oder daß das Wertdokument mehrere unterschiedliche Codie- rungen (2, 11) aufweist und das Prüfgerät (26) bei einem zu prüfenden Wertdo¬ kument (BN) zuerst die Lesbarkeit der mehreren Codierungen prüft und die Auswahl der zu prüfenden Codierungen für diese Banknote von der Lesbarkeit der Codierungen abhängig ist.
28. Vorrichtung (26) zur Prüfung eines blattförmigen Wertdokuments (BN) mit ei¬ nem im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfaßbaren Code (2, 11, 30), wobei der Code ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren meßbaren und/oder aus Meßwerten ableitbaren codierten Eigenschaften (3, 4, 5, 7, 10, 14) des Wertdokuments angibt, wobei sowohl der Code als auch die für die Codie- rung verwendeten Eigenschaften zur Prüfung bestimmbar sind. 29. Prüfvorrichtung nach Anspruch 28, gekennzeichnet durch mehrere unterschiedli¬ che Strahlungsquellen (Bl 5 B2) und mehrere unterschiedliche Detektoren (Dl bis D3) zum Prüfen der Wertdokumente und/oder durch eine Ablagefläche (22) für zu prüfende Wertdokumente, eine oder mehrere Lichtquellen (28), welche die Wertdokumente vorzugsweise im Multiplexbetrieb mit Licht unterschiedlicher
Wellenlängen, insbesondere mit sichtbarem, UV- und IR-Licht großflächig be¬ strahlen können und eine oder mehrere Bildkameras (27), welche ein zweidimen¬ sionales Bild eines beleuchteten Bereichs des Wertdokumentes (BN) aufnehmen können..
30. Prüfvorrichtung nach einem der vorherigen Prüfvorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfvorrichtung (26) einen magnetooptischen Detektor (105) aufweist und auf optischem Wege sowohl magnetische, als auch optische codierte oder zu codierende Eigenschaften oder Codierergebnisse der Wertdo- kumente (BN) detektierbar sind.
31. Prüfvorrichtung nach einem der vorherigen Prüfvorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausweitung oder ein Teil der Auswertung in einem Si¬ cherheitsmodul (23), insbesondere in einem austauschbaren Sicherheitsmodul wie einer Chipkarte (23) erfolgt und/oder dass die Prüfvorrichtung eine Schnitt¬ stelle für ein austauschbares Sicherheitsmodul (23) umfaßt, insbesondere eine austauschbare Chipkarte (23) zur Verwendung bei der Auswertung von Meßwer¬ ten der Prüfvorrichtung (26).
32. Prüfvorrichtung nach einem der vorherigen Prüfvorrichtungsansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Prüfvorrichtung (26) in einer Warenscannerkasse (40) integriert ist und/oder daß die Prüfvorrichtung einen Magnetsensor (43) in einer Fläche (45) der Warenscannerkasse (40), insbesondere in einem Randbereich der Fläche (45) aufweist und/oder daß die Prüfvorrichtung Mittel aufweist zur Fest- Stellung, ob sich ein zu prüfendes Wertdokument (BN) auf einer den Meßbereich vorgebenden Ablagefläche (22, 31, 101) der Prüfvorrichtung (26) befindet und/oder daß die Prüfvorrichtung einen in zwei senkrechten Richtungen verdreh- baren Mikrospiegel (34) zur flächigen Abtastung von zu prüfenden Wertdoku¬ menten (BN) aufweist.
33. Blattförmiges Wertdokument (BN), umfassend einen ersten maschinenlesbaren Code (2), der ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren mess¬ baren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften (3, 4, 5, 7) des Wert¬ dokuments ist, gekennzeichnet durch mindestens ein vom Code (2) unterschie¬ denes erstes Prüfelement (50), das aus dem Code (2) und/oder aus den Messwer¬ ten und/oder den aus den Messwerten ableitbaren Eigenschaften (3, 4, 5, 7) er- zeugt ist.
34. Wertdokument nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Codierung ein Codierergebnis einer algorithmischen Verschlüsselung, insbesondere einer asymmetrischen Verschlüsselung ist und/oder dass das erste Prüfelement (50) mittels eines Algorithmus erzeugt ist, der weniger komplex ist als derjenige der algorithmischen Verschlüsselung.
35. Wertdokument nach Ansprüche 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass der Code (2) mit dem Prüfelement (50) erweitert ist und/oder das Prüfelement (50) so aufgebaut ist, dass es zumindest einen Teil, vorzugsweise alle Messwerte oder
Bits der Codierung umfasst und/oder das Wertdokument (BN) zusätzlich zu dem einen oder den mehreren Codes des Wertdokuments (BN) eine zusätzliche In¬ formation aufweist, die auf einen zu verwendenden Code hinweist oder diesen angibt.
36. Wertdokument nach einem der Ansprüche 33 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Code (2) ein Barcode ist und der Barcode mit zusätzlichen, das Prüfelement repräsentierenden Balken erweitert ist und/oder dass der erste Code (2) ein zweidimensionaler Barcode ist und der Barcode mit zusätzlichen, das Prüfelement repräsentierenden Zeilen erweitert ist. 37. Wertdokument nach einem der Ansprüche 33 bis 36, gekennzeichnet durch eine Seriennummer (3) und ein zweites Prüfelement (51), das aus der Seriennummer (3) erzeugt ist.
38. Wertdokument nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Prüfelement (51) eine die Seriennummer (3) erweiternde Ziffer ist.
39. Wertdokument nach einem der Ansprüche 33 bis 38, gekennzeichnet durch mindestens einen weiteren maschinenlesbaren Code (11), der ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften (3,4, 5, 7) des Wertdokuments ist, und ein weiteres Prüfelement (52), das aus dem weiteren Code (11) erzeugt ist.
40. Wertdokument nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, dass das weitere Prüfelement (52) eine Erweiterung des weiteren Codes (11) ist.
41. Wertdokument nach Anspruch 39 oder 40, dadurch gekennzeichnet, dass die dem ersten Code (2) und die dem weiteren Code (11) zugrunde liegenden mess¬ baren Eigenschaften des Wertdokuments unterschiedliche physikalische Eigen- Schäften sind und/oder dass der erste Code (2) eine Codierung einer optisch messbaren Eigenschaft ist und der weitere Code (11) eine Codierung einer nicht optisch messbaren, zB magnetischen, Eigenschaft ist und/oder dass der erste Code (2) und der weitere Code (11) unterschiedliche Codierergebnisse besitzen.
42. Wertdokument nach einem der Ansprüche 33 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Code (2) ein im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfassbarer Code ist und/oder dass das Wertdokument (BN) ein übergeordnetes Prüfelement (53) umfasst, das aus mindestens zwei der Prüfelemente (50, 51, 52) erzeugt ist und/oder das Wertdokument (BN) zusätzlich zu den Codes des Wertdokuments (BN) eine zusätzliche Information aufweist, die auf einen zu verwendenden Code hinweist oder diesen angibt. 43. Wertdokument nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass das überge¬ ordnete Prüfelement (53) das Ergebnis einer asymmetrischen Verschlüsselung der mindestens zwei Prüfelemente (50, 51, 52) ist und/oder dass das übergeord¬ nete Prüfelement (53) eine Erweiterung des ersten Codes (2) ist.
44. Verfahren zum Prüfen eines blattförmigen Wertdokuments (BN), insbesondere nach einem der Ansprüche 33 bis 43, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
• Erfassen eines auf das Wertdokument (BN) aufgebrachten ersten maschinen¬ lesbaren Codes (2), der ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften (3, 4, 5, 7) des Wertdokuments ist,
• Ableiten eines ersten Vergleichsprüfelements aus dem Code (2) und/oder aus den Messwerten und/oder den aus den Messwerten ableitbaren Eigenschaften
(3, 4, 5, 7), und
• Vergleichen des ersten Vergleichsprüfelements mit einem auf dem Wertdo¬ kument aufgebrachten ersten Referenzprüfelement (50), das aus dem ersten Code (2) erzeugt ist.
45. Verfahren nach Anspruch 44, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
• Erfassen einer auf das Wertdokument (BN) aufgebrachten Seriennummer (3),
• Ableiten eines zweiten Vergleichsprüfelements aus der Seriennummer (3), und
• Vergleichen des zweiten Vergleichsprüfelements mit einem auf dem Wertdo¬ kument (BN) aufgebrachten zweiten Referenzprüfelement (51), das aus der Seriennummer (3) erzeugt ist.
46. Verfahren nach Anspruch 44 oder 45, gekennzeichnet durch die folgenden Schritte: • Erfassen eines auf das Wertdokument (BN) aufgebrachten weiteren maschi¬ nenlesbaren Codes (11), der ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaf¬ ten des Wertdokuments ist, • Ableiten eines weiteren Vergleichsprüfelements aus dem weiteren Code (11), und
• Vergleichen des weiteren Vergleichsprüfelements mit einem auf dem Wert¬ dokument (BN) aufgebrachten weiteren Referenzprüfelement (52), das aus dem weiteren Code (11) erzeugt ist.
47. Verfahren nach einem der Ansprüche 44 bis 46, gekennzeichnet durch die fol¬ genden Schritte:
• Erfassen von mindestens zwei der auf dem Wertdokument aufgebrachten Re- ferenzprüfelemente (50, 51, 52),
• Ableiten eines übergeordneten Vergleichsprüfelements aus den erfassten Re¬ ferenzprüfelementen, und
• Vergleichen des übergeordneten Vergleichsprüfelements mit einem auf dem Wertdokument (BN) aufgebrachten übergeordneten Referenzprüfelement (53), das aus den mindestens zwei Referenzprüfelementen erzeugt ist.
48. Vorrichtung zum Prüfen eines blattförmigen Wertdokuments (BN), insbesondere nach einem der Ansprüche 33 bis 43, das einen maschinenlesbaren Code (2), der ein Codierergebnis einer Codierung einer oder mehrerer und/oder aus Messwer- ten ableitbaren messbaren Eigenschaften (3, 4, 5, 7) des Wertdokuments ist, und ein aus dem Code (2) und/oder aus den Messwerten und/oder den aus den Mess¬ werten ableitbaren Eigenschaften (3, 4, 5, 7) erzeugtes erstes Referenzprüfele¬ ment (50) umfasst, wobei die Vorrichtung eingerichtet ist, den Code (2) zu erfas¬ sen, ein erstes Vergleichsprüfelement aus dem Code (2) abzuleiten und das erste Vergleichsprüfelement mit dem ersten Referenzprüfelement (50) zu vergleichen. 49. Vorrichtung nach Anspruch 48, wobei das Wertdokument eine Seriennummer (3) und ein zweites Referenzprüfelement (51) umfasst, das aus der Seriennummer (3) erzeugt ist, und die Vorrichtung eingerichtet ist, die Seriennummer (3) zu er¬ fassen, ein zweites Vergleichsprüfelement aus der Seriennummer (3) abzuleiten und das zweite Vergleichsprüfelement mit dem zweiten Referenzprüfelement
(51) zu vergleichen.
50. Vorrichtung nach Anspruch 48 oder 49, wobei das Wertdokument einen weiteren maschinenlesbaren Code (11), der ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften
(3, 4, 5, 7) des Wertdokuments ist, und ein weiteres Referenzprüfelement (52) umfasst und die Vorrichtung eingerichtet ist, den weiteren Code (11) zu erfassen, ein weiteres Vergleichsprüfelement aus dem weiteren Code (11) abzuleiten und das weitere Vergleichsprüfelement mit dem weiteren Referenzprüf element (52) zu vergleichen.
51. Verfahren zum Prüfen eines blattförmigen Wertdokuments, welches mehrere unterschiedliche maschinenlesbare Codes (2, 55, 56, 57) umfasst, die jeweils ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften (3, 4, 5, 7) des Wertdokuments sind und eine Menge (M) verschiedener Echtheitsinformationen darstellen, wobei nur eine oder eine Auswahl der Codes überprüft wird, dadurch gekennzeichnet, dass diejenigen Codes nicht zur Prüfung des Wertdokuments verwendet werden, welche bestimmte Erfordernisse an die Echtheitsprüfung des Wertdokuments nicht mehr erfüllen.
52. Verfahren nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, dass statt der Codes, die nicht zur Prüfung des Wertdokuments verwendet werden, eine andere oder eine andere Auswahl der Codes geprüft wird.
53. Vorrichtung zum Prüfen eins blattförmigen Wertdokuments, welches mehrere unterschiedliche maschinenlesbare Codes (2, 55, 56, 57) umfasst, die jeweils ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften des Wertdokuments sind und eine Menge (M) verschiedener Echtheitsinformationen darstellen, wobei die Vorrich¬ tung eingerichtet ist, zumindest einzelne der Codes (2, 55, 56, 57) überprüfen zu können, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weiter eingerichtet ist, zunächst nur eine vorgegebene oder eine vorgegebene Auswahl der einzelnen Codes (2, 55, 56, 57) zu überprüfen, und einstellbar ist, eine andere vorgegebene oder eine andere vorgegebene Auswahl der einzelnen Codes zu überprüfen.
54. Verfahren zum Einrichten der Vorrichtung nach Anspruch 53, dadurch gekenn¬ zeichnet, dass die Vorrichtung eingestellt wird, die andere vorgegebene oder die andere vorgegebene Auswahl der einzelnen Codes (2, 55, 56, 57) zu prüfen, wenn einer oder mehrere der zunächst geprüften Codes bestimmte Erfordernisse an die Echtheitsprüfung des Wertdokuments nicht mehr erfüllen.
55. Verfahren zur Herstellung blattförmiger Wertdokumente, wobei mehrere unter¬ schiedliche maschinenlesbare Codes (2, 55, 56, 57) auf die Wertdokumente auf¬ gebracht werden, die jeweils ein Codierergebnis einer Codierung messbarer und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften der Wertdokumente (3, 4, 5, 7) sind und eine Menge (M) verschiedener Echtheitsinformationen darstellen, dadurch gekennzeichnet, dass, wenn ein Code nicht mehr als Echtheitsinforma¬ tion für die Wertdokumente verwendet werden kann, ein neuer maschinenlesba¬ rer Code auf neu herzustellende Wertdokumente aufgebracht wird, der noch nicht Teil der Menge (M) war.
56. Verfahren nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, dass der Code, der nicht mehr als Echtheitsinformation für die Wertdokumente verwendet werden kann, nicht auf die neu herzustellenden Wertdokumente aufgebracht wird.
57. Verfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, dass insbesondere bei der Qualitätskontrolle ein Maß für die Qua¬ lität der Lesbarkeit der Codierung und/oder des Prüfelements ermittelt wird und/oder dass zur Echtheitsüberprüfung in Banknotenbearbeitungsvorrichtungen eine Überprüfung des Prüfelements erfolgt und/oder die Echtheitsüberprüfung in Geldautomaten ohne Überprüfung des Prüfelements erfolgt und/oder dass eine zusätzliche Information des Wertdokuments (BN) gelesen wird, welche angibt, welcher Code von mehreren Codes des Wertdokuments (BN) zur Echtheitsprü¬ fung verwendet wird.
58. Verfahren nach einem der vorherigen Prüfverfahrensansprüche, dadurch ge¬ kennzeichnet, dass in einem ersten Schritt zunächst eine Codierung des Wertdo- kuments (BN) überprüft wird und nur dann, wenn diese Überprüfung positiv ver¬ läuft, in einem zweiten Schritt ein weiteres Prüfelement geprüft, das insbesonde¬ re zufällig oder von Produktionstoleranzen abhängig und/oder unabhängig von der Kodierung selbst ist.
说明书全文

Wertdokumente. Herstellung und Prüfung von Wertdokumenten

Die Erfindung betrifft blattförmige Wertdokumente mit einem maschinenlesbaren Sicherheitsmerkmal. Die Erfindung betrifft auch Verfahren und Vorrichtungen zur Herstellung oder Prüfung derartiger Wertdokumente.

Blattförmige Wertdokumente, wie beispielsweise Banknoten, Aktien, Anleihen, Ur¬ kunden, Gutscheine, Schecks, Lottoscheine, hochwertige Eintrittskarten, aber auch andere fälschungsgefährdete Papiere, wie Pässe oder sonstige Ausweisdokumente, werden in der Regel mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen zur Erhöhung der Fäl¬ schungssicherheit versehen. Als Sicherheitsmerkmal werden beispielsweise Sicher¬ heitsfäden oder -streifen, Beugungsstrukturen oder lumineszierende, magnetische oder elektrisch leitfähige Elemente vorgesehen sein.

Es ist bekannt, solche Sicherheitsmerkmale auch zur Codierung von anderen meßba¬ ren Eigenschaften des Wertdokuments zu verwenden.

So beschreibt die DE 2237911 Al aus der Seriennummer und einer Zufallszahl eine codierte Information zu gewinnen und auf einer Banknote aufzudrucken.

Gemäß der DE 2458705 Al wird mittels fluoreszierender Druckfarbe eine Codie¬ rung auf eine Banknote aufgebracht, wobei zur Codierung Meßwerte von bei der Herstellung der Banknote normalerweise auftretenden Herstellungstoleranzen in codierter Form auf die Banknote aufgedruckt werden. Diese Herstellungstoleranzen können zB den Abstand des Druckbilds vom Rand der Banknote, Papierabmessun¬ gen oder Dicken des Farbauftrags betreffen.

Die EP 1140521 Bl beschreibt ein asymmetrisches Verschlüsselungsverfahren, bei dem eine optisch lesbare Banknoten-Markierung, wie zB eine Beugungsstruktur oder ein aus fluoreszierender Farben oder Magnetfarbe hergestellter Barcode mit der Seriennummer codiert und das Ergebnis als individuelle Banknoten-Signatur auf die Banknote aufgebracht wird. Sollen solche Wertdokumente beispielsweise auf ihre Echtheit hin überprüft werden, so wird das auf das Wertdokument aufgebrachte Codierergebnis (Seriennummer, ...) überprüft. Dabei kann das Überprüfen beispielsweise darin bestehen, dass die Eigen¬ schaften) der Banknote, die auch codiert als Referenzcode auf die Banknote aufge- bracht wurde, erneut gemessen und in gleicher Weise codiert wird, so dass nach dem erneuten Codieren der Eigenschaft ein daraus erhaltener Vergleichscode mit dem Referenzcode auf dem Wertdokument verglichen werden kann. Bei unterschiedli¬ chen Codes handelt es sich dann mit großer Wahrscheinlichkeit um ein nicht den Anforderungen entsprechendes Wertdokument. Das Entschlüsseln beziehungsweise das Vergleichen der Codes ist jedoch insbesondere bei einer algorithmischen Ver¬ schlüsselung aufgrund des damit verbundenen Rechenaufwands sehr zeitaufwändig.

Soll die Echtheit eines Wertdokuments überprüft werden, beispielsweise die Echtheit einer Banknote an einem Point of SaIe (POS), steht ausreichend Zeit zur Verfügung, Sicherheitsmerkmale zu prüfen, die Ergebnis einer komplexen algorithmischen Ver¬ schlüsselung sind. Soll jedoch bereits bei der Herstellung von Wertdokumenten zur Qualitätssicherung lediglich eine Plausibilitätsprüfung bestimmter, auf das Wertdo¬ kument aufgebrachter Sicherheitsmerkmale durchgeführt werden, steht zum Deco¬ dieren eines Sicherheitsmerkmals in Form eines komplexen Codes zu wenig Zeit zur Verfügung. Denn herkömmliche Banknotenprüfvorrichtungen, welche zur Qualitäts¬ prüfung eingesetzt werden, arbeiten beispielsweise mit einer Geschwindigkeit von 40 Banknoten/Sekunden, so dass alle 25ms (Millisekunden) eine Banknote überprüft werden muß. Bei einer Transportgeschwindigkeit von 10m/s legt die Banknote in dieser Zeit bereits 25cm zurück. Die für die Auswertung verfügbare Zeit hängt des- halb von der Position des Sensors in der Meßstrecke ab, ist jedoch bereits bei weni¬ ger aufwendigen Algorithmen häufig nicht ausreichend, um zB algorithmische Ver¬ schlüsselungen in Echtzeit überprüfen zu können.

Bei der Echtheitsprüfung von Wertdokumenten, welche mit verschlüsselten Informa- tionen gegen Fälschungen gesichert sind, die abhängig von mindestens einer Eigen¬ schaft des Wertdokuments gebildet sind, besteht des weiteren das Problem, dass im Laufe der Zeit die zur Verschlüsselung verwendeten Schlüssel unauthorisiert ent- schlüsselt werden könnten. Diese Schlüssel können dann bei der Fälschung von Wertdokumenten verwendet werden, die von echten Wertdokumenten, zumindest in Bezug auf die mit dem entschlüsselten Schlüssel verschlüsselten Informationen, nicht zu unterscheiden sind.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, alternative Systeme zur Codierung von blattförmigen Wertdokumenten und alternative Systeme zur Herstellung und Prüfung solcher blattförmiger Wertdokumente bereitzustellen.

Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst. Die abhängigen An¬ sprüche und die nachfolgende Beschreibung erläutern bevorzugte Ausgestaltungen.

Ein erster Grundgedanke, von dem die Erfindung ausgeht, besteht somit darin, daß ein blattförmiges Wertdokument mit einem im nicht-sichtbaren Spektralbereich er- faßbaren Code, insbesondere einen Barcode versehen wird, wobei der Code eine

Codierung zumindest einer meßbaren Eigenschaft des jeweiligen Wertdokuments ist. Der Code kann somit als Banknoten-individuelle Signatur verwendet werden, wenn sich die verschlüsselten Eigenschaften bei unterschiedlichen Banknoten oder Bank¬ notengruppen unterscheiden.

Durch die Verwendung insbesondere von nur im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfaßbaren Barcodes ist auch eine besonders gute Absicherung gegen Fälschungen zB in Form von Farbkopien gegeben. Unter einer „meßbaren Eigenschaft" soll auch verstanden werden, daß die Eigenschaft aus Meßwerten bestimmt werden kann.

Ein zweiter Grundgedanke, besteht weiterhin darin, diese Codierung mittels des im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfaßbaren Codes zur Prüfung der Echtheit und/oder des Nennwerts von Banknoten am sogenannten „point of sale" zu verwenden, dh insbesondere bei Kassenanwendungen im Einzelhandel oder anderen selbstbedienten Geräten, wie Geldeinzahl- oder kombinierten Geldeinzahl- und -auszahlgeräten, die zB im Back Office Bereich des Einzelhandels genutzt werden. In einem weiteren Aspekt umfasst ein blattförmiges Wertdokument einen ersten ma¬ schinenlesbaren Code, der ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder meh¬ reren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften des Wertdo¬ kuments ist. Dabei kann es sich um zufallige Eigenschaften des Wertdokuments handeln, wie zB die zufallige Verteilung von Melierfasern oder anderen Merkmalen im oder auf dem Dokument, oder um codierte Eigenschaften, wie zB die für eine Kategorie von Banknoten vorgegebenen äußeren oder inneren Abmessungen bzw. Abständen, Papierfärbung, etc. Des weiteren umfasst das Wertdokument erfindungs¬ gemäß mindestens ein erstes Prüfelement, das aus dem aus den Eigenschaften abge- leiteten Code und/oder aus den Messwerten und/oder den aus den Messwerten ab¬ leitbaren Eigenschaften erzeugt ist. Dabei kann das Prüfelement als Referenzprüf¬ element separat auf dem Wertdokument angeordnet oder der Code mit dem Refe¬ renzprüfelement erweitert sein. Insbesondere wenn die Codierung das Codierergeb¬ nis einer algorithmischen Verschlüsselung, insbesondere einer asymmetrischen Ver- schlüsselung, ist, kann das Prüfelement mittels eines Algorithmus erzeugt sein, der weniger komplex ist als derjenige der algorithmischen Verschlüsselung.

Bei der Qualitätsprüfung des Wertdokuments 5 welche wie eingangs beschrieben bei sehr hohen Geschwindigkeiten erfolgen kann, wird der aufgebrachte Code erneut erfasst und ein erstes Vergleichsprüfelement aus dem Code abgeleitet. Das Ver¬ gleichsprüfelement wird anschließend mit dem Referenzprüfelement, das aus dem¬ selben Code erzeugt und bereits bei der Herstellung oder zumindest vor der Ausgabe des Wertdokuments auf das Wertdokument aufgebracht wurde, verglichen, um das Wertdokument zu überprüfen.

Das Prüfelement kann sehr einfach sein und damit lediglich der Plausibilitätsprüfung dienen, wie sie - wie eingangs beschrieben - beispielsweise bei der Qualitätssiche¬ rung eingesetzt wird. Insbesondere muss das Prüfelement im Gegensatz zum Code nicht als Echtheitsmerkmal für das Wertdokument geeignet sein. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass das Ableiten des Vergleichsprüfelements aus dem erfassten Code schnell durchführbar ist und das Prüfelement damit in Maschinen zur Qualitätskon¬ trolle neuer Wertdokumente geprüft werden kann, auch wenn diese Maschinen bei hoher Geschwindigkeit arbeiten. Dadurch lassen sich schnellere Prüflingen durch¬ führen, als wenn für jedes Wertdokument zuerst zB ein Verschlüsselungsergebnis berechnet und mit den Referenzwerten des Wertdokuments verglichen werden müss¬ te. Es sind aber auch komplexere Verfahren zur Bildung des Prüfelements vorstell- bar.

Besonders bevorzugt ist das Prüfelement so aufgebaut, daß es alle Meßwerte bzw. Bits der Codierung einschließt. Durch Verifikation des Prüfelements kann so sicher¬ gestellt werden, daß auch die Kodierung selbst fehlerfrei lesbar ist, obwohl diese in Echtzeit nicht nachvollzogen werden kann.

Vorzugsweise umfasst das Wertdokument des weiteren eine Seriennummer und ein zweites Prüfelement, das aus der Seriermummer erzeugt ist. Dieses zweite Prüfele¬ ment kann dann in gleicher Weise wie das mindestens eine erste Prüfelement bei der Qualitätskontrolle des Wertdokuments überprüft werden.

Werden noch weitere Prüfelemente bei der Herstellung auf das Wertdokument auf¬ gebracht, beispielsweise ein Prüfelement, welches aus einem auf dem Wertdokument aufgebrachten weiteren maschinenlesbaren Code abgeleitet wird, der ebenfalls ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften des Wertdokuments ist, und werden diese weiteren Prüfelemente mit in die Qualitätsprüfung des Wertdokuments einbezogen, so lässt sich die Zuverlässigkeit der Qualitätsprüfung im Vergleich zur Prüfung nur eines Prüfelements weiter erhöhen. Grenzen bei der Anzahl der zu prüfenden Prüf- elemente werden im wesentlichen nur durch die für die Prüfung zur Verfügung ste¬ hende Zeit gesetzt, welche abhängig von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der zur Qualitätsprüfung verwendeten Maschine ist.

Wertdokumente, welche bei der Qualitätsprüfung mittels der Prüfelemente Fehler liefern und somit nicht den Anforderungen entsprechen, können beispielsweise di¬ rekt vernichtet werden, so dass sie nicht in den Umlauf gelangen. Somit ist sicherge¬ stellt, dass nur Dokumente in den Umlauf gelangen, welche ordnungsgemäß gelesen werden können und gleichzeitig bei der Überprüfung der Prüfelemente ein richtiges Ergebnis liefern.

Bei der Qualitätskontrolle kann vorgesehen sein, daß die Kodierung oder die Prüf- elemente mit höherer Genauigkeit (zB bezüglich Auflösung, Kontrast) gelesen werden, als später im Prüfgerät vorgesehen ist. Aus den so entstandenen Daten kann dann nicht nur festgestellt werden, daß der Code bzw. das Prüfelement gelesen wer¬ den kann. Es kann darüberhinaus auch ein Maß für das die Qualität der Kodierung bzw. das Prüfelement gebildet werden und dieses zur Sortierung verwendet werden, um eine Mindestqualität sicherzustellen. So kann zB auch eine Verschlechterung der Lesbarkeit, wie sie im Umlauf erwartet wird, simuliert werden, zB durch künst¬ liches Verschlechtem des Signal-Rausch-Verhältnisses. Ua aus diesen Daten kann eine Größe abgeleitet werden, die die (sinkende) Produktionsqualität anzeigt und rechtzeitigen Eingriff in den Aufbringungsprozeß ermöglicht.

Die Prüfelemente können abhängig von der Eigenschaft des Wertdokuments, auf dessen Basis sie erzeugt sind, in unterschiedlichen Formen vorliegen. Ist der erste maschinenlesbare Code des Wertdokuments beispielsweise ein Barcode, so kann das daraus abgeleitete Prüfelement in Form von zusätzlichen Barcode-Balken auf das Wertdokument aufgebracht werden. Bei einem Code in Form eines zweidimensiona¬ len Barcodes können auch einige Zeilen hinzugefügt werden. Wird das Prüfelement dagegen aus der Seriennummer des Wertdokuments erzeugt, so kann das Prüfele¬ ment zB in Form einer die Seriennummer ergänzenden oder separaten Prüfziffer auf das Wertdokument aufgebracht werden. Weitere Codes, die zur Erzeugung wei- terer Prüfelemente verwendet werden, können beispielsweise auch in Form eines Barcodes oder als Zahlen- bzw. Ziffernfolge vorliegen. Dabei kann das daraus er¬ zeugte jeweilige Prüfelement bei der Herstellung des Wertdokuments separat aufge¬ bracht werden oder der entsprechende Code mit dem Prüfelement erweitert werden.

Die dem ersten Code und dem weiteren Code zugrunde liegenden messbaren Eigen¬ schaften des Wertdokuments betreffen vorzugsweise unterschiedliche physikalische Eigenschaften. Beispielsweise ist der erste Code eine Codierung einer optisch mess- baren Eigenschaft und der weitere Code eine Codierung einer nicht optisch messba¬ ren, beispielsweise magnetischen Eigenschaft. Jedoch können beiden Codes auch optisch messbare Eigenschaften des Wertdokuments zugrunde liegen. Dann unter¬ scheiden sich diese optisch messbaren Eigenschaften insbesondere dadurch, dass sie nur bei voneinander unterschiedlichen Wellenlängen ausgelesen werden können. Der erste Code und der weitere Code können auch auf denselben Eigenschaften basieren, jedoch unterschiedliche Codierergebnisse sein. Besonders bevorzugt ist der erste Code ein im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfassbarer Code. Dadurch ist eine besonders gute Absicherung gegen Fälschungen zB in Form von Farbkopien gege- ben.

Der eigentliche Code des Wertdokuments, beispielsweise einer Banknote, wird dann zB nur an einem Point of SaIe (POS) überprüft, um die Echtheit der Banknote zu verifizieren. Oft reicht es dazu aus, nur eines der zahlreichen Echtheitsmerkmale zu überprüfen. Am POS werden dazu die entsprechenden Mittel bereitgestellt, um das Echtheitsmerkmal erfassen und auswerten zu können. Um jedoch die Herstellungs¬ qualität von Wertdokumenten sicherzustellen, ist es notwendig, alle auf dem Wert¬ dokument untergebrachten Echtheitsmerkmale zu prüfen. Die entsprechende Ma¬ schine zur Prüfung der Qualität ist dann wesentlich komplexer gestaltet als ein sol- eher POS, da sie zur Überprüfung aller auf das Wertdokument aufgebrachten Prüf¬ elemente mit entsprechenden Sensoren ausgestattet sein muss. Trotzdem kann erfm- dungsgemäß die Qualitätskontrolle bei hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden, da komplexe Merkmale, wie zB ein arithmetisch verschlüsselter Code, nur auf Plausibilität geprüft werden, indem lediglich das zugehörige Prüfelement zeitsparend geprüft wird, ohne dazu notwendigerweise den grundlegenden Code aus den Wert¬ dokumenteigenschaften zu ermitteln.

Um die Qualitätssicherung neuer Wertdokumente weiter zu verbessern, ist das Wert¬ dokument vorzugsweise mit einem übergeordneten Prüfelement ausgestattet, wobei dieses übergeordnete Prüfelement aus mindestens zwei auf das Wertdokument auf¬ gebrachten Prüfelementen erzeugt ist. Dabei kann das übergeordnete Prüfelement zB als eine Erweiterung des ersten Codes auf dem Wertdokument sein. Dadurch kann in besonders einfacher Weise die Qualität der Wertdokumente über¬ prüft werden. Beispielsweise kann das übergeordnete Prüfelement das Ergebnis eines einfachen Algorithmus sein und zB die Quersumme der Prüfelemente darstellen, aus der das übergeordnete Prüfelement erzeugt ist. Dann werden die entsprechenden Prüfelemente bei der Qualitätsprüfung erfasst, aufaddiert und die Quersumme gebil¬ det. Wenn die errechnete Quersumme und das übergeordnete Prüfelement überein¬ stimmen, ist eine ausreichende Qualität des Wertdokuments gewährleistet.

Die Qualitätskontrolle selbst kann entweder online auf der Druckmaschine bzw. auf der Maschine, auf der die Kodierung oder das Prüfelement auf das Wertdokument aufgebracht bzw. eingebracht wird, durchgeführt werden, oder aber offline bzw. in einem nachgeschalteten Prozeß. Wird das Aufbringen der Kodierung bzw. des Prüf¬ elements online auf der Maschine auf seine Qualität hin überprüft, so kann die voll- ständige Kodierung an die zur Prüfung eingesetzten Komponenten bzw. Auswerte¬ elektronik übergeben werden. In diesem Fall ist ein l:l-Vergleich des tatsächlich gedruckten bzw. eingebrachten Musters bzw. Signals mit der Vorgabe möglich. Be¬ sonders bevorzugt wird jedoch nur die das Prüfelement beschreibende Information übergeben, da so die Datenrate deutlich geringer gehalten werden kann. Wird das Prüfelement aus allen Bereichen der Kodierung gebildet, so erhält man dennoch die gewünschte Information über die Lesbarkeit bzw. Qualität des gesamten Codes und des Prüfelements.

Das beschriebene Verfahren wird besonders vorteilhaft bei der Qualitätskontrolle des Wertdokuments eingesetzt. Es kann darüberhinaus aber auch später bei der Echt¬ heitsprüfung und Sortierung auf schnelllaufenden Banknotenbearbeitungsmaschinen eingesetzt werden, auf denen das Kodierungsergebnis nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand in Echtzeit berechnet werden kann. Wenn auch das Kodierungsergebnis selbst eine höhere Sicherheit gegenüber seiner Fälschung besitzt als die mit dem Prüfelement verbundene Absicherung, so kann man mit letzterer doch feststellen, ob die am Point of SaIe verwendete Absicherung verfälscht oder gefälscht wurde. Be¬ sonders vorteilhaft kann diese Überprüfungen durchgeführt werden, wenn das Prüf- element am Point of SaIe nicht geprüft wird, sondern nur auf den schnell-laufenden Maschinen.

In noch einem weiteren Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, ein blattförmiges Wertdokument bei der Herstellung dynamisch an sich verändernde Sicherheitsbe¬ dürfnisse anzupassen, um die Echtheitsprüfung von Wertdokumenten zuverlässiger zu gestalten. Dafür werden auf einem Wertdokument mehrere maschinenlesbare Co¬ des vorgesehen, die jeweils ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder meh¬ reren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften des Wertdo- kuments sind. Dabei kann die Prüfung nur eines Codes oder einer Auswahl der ver¬ fügbaren Codes durchgeführt werden. Erfindungsgemäß werden diejenigen Codes nicht zur Prüfung des Wertdokuments verwendet, welche bestimmte Erfordernisse an die Echtheitsprüfung des Wertdokuments nicht (mehr bzw. noch nicht) erfüllen. Ist ein Code nicht mehr zur Echtheitsprüfung geeignet, wird stattdessen ein anderer Code oder eine andere Auswahl der Codes geprüft.

Eine entsprechende Vorrichtung zum Prüfen von Wertdokumenten ist zumindest zur Prüfung einzelner Codes geeignet. Dabei ist die Vorrichtung so eingerichtet, dass zunächst nur ein vorgegebener oder eine vorgegebene Auswahl der einzelnen Codes geprüft wird, ua wenn einer oder mehrere der zunächst geprüften Codes bestimmte Erfordernisse an die Echtheitsprüfung nicht mehr erfüllen.

Durch die beschriebene Fähigkeit zum Upgrade von Codes kann die Zahl der in ei¬ nem Prüfgerät abzulegenden Verfahren zur Überprüfung der Kodierung stark anstei- gen. Dies kann am Point of SaIe eine untragbare Erhöhung der für die Überprüfung notwendigen Zeit bedingen, zB wenn die Kodierungen nach einander überprüft werden. Um die Überprüfung zu beschleunigen kann vorgesehen sein, daß zu der Kodierung selbst eine zusätzliche Information auf das Wertdokument aufgebracht wird, die auf die verwendeten Kodierungen auf der Banknote hinweist oder diese angibt. Auf diese Weise kann das Prüfgerät gezielt die für die einzelne Banknote richtige(n) Kodierungen auswählen. In der Praxis kann die beschriebene Vorrichtung beispielsweise ein POS sein, der normalerweise eine erste Teilmenge der Codes überprüft. Wenn sich herausstellt, dass es erste Fälschungen gibt, der Schlüssel zur Entschlüsselung des Codes also unauthorisiert entschlüsselt wurde, und das Wertdokument damit nicht mehr den Sicherheitserfordernissen entspricht, kann eine andere Teilmenge der Codes zur Echtheitsprüfung herangezogen werden. Denn in diesem Falle kann die Echtheitsbe¬ stimmung nicht mehr zuverlässig mit der ersten Teilmenge durchgeführt werden.

Dadurch macht es auch keinen Sinn, die erste Teilmenge weiter auf neu herzustel- lende Wertdokumente aufzubringen. Daher wird ein Verfahren zur Herstellung von Wertdokumenten bereitgestellt, bei dem unterschiedliche Codes auf die Wertdoku¬ mente aufgebracht werden, wobei erfmdungsgemäß ein neuer Code auf neu herzu¬ stellende Wertdokumente aufgebracht wird, der noch nicht Teil der Menge der auf den bisherigen Wertdokumenten zur Verfügung stehenden Codes war, wenn einer dieser bisherigen Codes nicht mehr als Echtheitsinformation für die Wertdokumente verwendet werden kann. Vorzugsweise wird dann der Code, der nicht mehr zur Echtheitsprüfung herangezogen werden kann, nicht mehr auf die neu herzustellenden Wertdokumente aufgebracht.

Dadurch ist es möglich, das System an sich wandelnde Sicherheitsbedürfnisse anzu¬ passen und damit die Sicherheit bei Bedarf aufzurüsten, das heißt die Codes dyna¬ misch zu gestalten. Selbstverständlich ist es auch möglich, dass POS-Geräte via Chipkarte oder online in Bezug auf neue und /oder geknackte Codes aktualisiert wer¬ den und gegebenenfalls dort hinterlegte andere Prüfroutinen aktiviert werden. Eben- so kann die Verwaltung der bereits geknackten oder verfügbaren Codes in einer Da¬ tenbank erfolgen.

Ist bei der Prüfung eines Wertdokuments durch Überprüfung nur eines Codes oder einer Teilmenge der Codes noch nicht hinreichend sichergestellt, dass es sich um ein echtes Wertdokument handelt, können beispielsweise nacheinander so viele der Co¬ des überprüft werden, bis die Echtheit des Wertdokuments festgestellt ist. Auf diese Weise wird zugelassen, dass einige der Codes, zB durch Degradation des Wertdo- kuments im Umlauf, zerstört sein können. Die Bewertung der Echtheit muss jedoch nicht nur auf der Überprüfung solcher Codes basieren. Sie kann zusätzlich auch auf der bloßen Erkennung von klassischen Echtheitsmerkmalen, die am „Point Of SaIe (POS)" detektiert werden können, zB die Existenz von Fluoreszenz beruhen.

Es sei betont, daß die Merkmale der abhängigen Ansprüche und der in der nachste¬ henden Beschreibung genannten Ausführungsbeispiele in Kombination oder auch unabhängig voneinander und vom Gegenstand der Hauptansprüche weitere Grund¬ gedanken beschreiben und vorteilhaft verwendet werden können, zB auch dann, wenn keine Barcodes zur Codierung verwendet werden oder die Prüfung in anderen Einsatzgebieten erfolgt. So ist zB auch denkbar, daß der nichtsichtbare Barcode nicht das Codierergebnis angibt, sondern eine der zu codierten Eigenschaften ist und das Codierergebnis ein anderer Barcode oder zB auch eine weitere Seriennummer ist, welche als Buchstaben- und/oder Ziffernfolge auf das Wertdokument aufge- druckt wird.

Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Be¬ schreibung verschiedener, erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele und Ausfüh¬ rungsalternativen im Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen. Darin zei- gen:

Figur 1 eine schematische Ansicht eines Beispiels eines Wertdokuments ge¬ mäß eines ersten Aspekts der Erfindung; und

Figur 2 eine schematische Ansicht auf einem Bogen mit mehreren Einzelnut¬ zen, die nachfolgend weiter bedruckt und in Einzelnutzen jeweils ent¬ sprechend einer Banknote getrennt werden;

Figur 3 eine schematische Ansicht auf eine Banknote zur Erläuterung eines bevorzugten Herstellungsverfahrens; Figur 4 eine schematische Querschnittsansicht eines Prüfgeräts nach einem ersten Ausführungsbeispiel;

Figur 5 eine schematische Querschnittsansicht eines Prüfgeräts nach einem zweiten Ausführungsbeispiel;

Figur 6 eine schematische Ansicht der Beleuchtungsspuren eines Prüfgeräts nach einem weiteren Ausführungsbeispiel;

Figur 7 eine schematische Ansicht von oben eines Warenscanners mit Prüfge¬ rät nach einem weiteren Ausführungsbeispiel;

Figur 8 eine schematische perspektivische Ansicht eines Prüfgeräts nach noch einem weiteren Ausführungsbeispiel; und

Figur 9 eine schematische Ansicht eines Beispiels eines Wertdokuments ge¬ mäß eines zweiten Aspekts der Erfindung.

Obwohl nicht darauf beschränkt, wird die Erfindung im Folgenden vor allem in Be- zug auf die Verwendung bei Banknoten erläutert.

Figur 1 zeigt eine schematische Ansicht auf eine Banknote BN nach einem ersten Ausführungsbeispiel. Es sei angemerkt, daß im Sinne des Begriffs „Banknote" nicht nur fertig produzierte Banknoten BN, sondern auch Zwischenprodukte beim Her- Stellprozeß wie das noch zu bedruckende Sicherheitspapier verstanden werden sol¬ len. Das Banknotenpapier 1 kann zudem nicht nur aus Baumwolle, sondern zB auch aus Kunststoff bestehen. Bei der Herstellung kann das später in die Einzelnutzen entsprechend der einzelnen Banknoten zu schneidende Papier sowohl in Bogenform, als auch in Rollenform, auch als Endlosrolle vorliegen.

Nach einer ersten Idee der vorliegenden Erfindung wir die Banknote BN mit einem im nicht-sichtbaren Spektralbereich erfaßbaren Barcode 2 versehen, wobei der Bar- code 2 eine Codierung zumindest einer meßbaren Eigenschaft der jeweiligen Bank¬ note BN ist.

Dabei umfaßt der Begriff „Barcode" im Rahmen der vorliegenden Erfindung jeden maschinenlesbaren Code, insbesondere auch jedes ein- oder zweidimensionale Mus¬ ter aus schwarzen Balken und/oder Punkten und weißen Balken und/oder Punkten (Lücken) bzw. aus Bereichen mit Intensität bzw. ohne Intensität einer meßbaren Ei¬ genschaft. In einer Erweiterung dieser Idee sind jedoch auch mehrere Zwischenstu¬ fen, zB Grauwerte (der Farbe bzw. Intensität) möglich. Üblicherweise repräsentiert die Balken/Lückenabfolge eine binäre Zahlenfolge. Als Barcodes kommen univer¬ selle Formate wie der Code 2/5, der Code 2/5 Interleaved, der Code 128, oder der Code 39, aber auch spezielle Formate, wie die im Einzelhandel verbreiteten Codie¬ rungen UPC 5 EAN-8 oder EAN-13 in Betracht. Auch zweidimensionale Barcodes, auch Matrixcodes genannt, die eine besonders stark kondensierte Aufzeichnung bie- ten, können im Rahmen der Erfindung vorteilhaft verwendet werden, wie zB PDF 417, Data Matrix, Dot Code, Aztec Mesas, Snoflake Codes. Beispielhaft sei auch der Code 2/5 Interleaved beschrieben, der für rein numerische Codierungen eingesetzt wird. Dabei werden fünf Elemente (Balken oder Lücken) pro Nutzzeichen verwen¬ det. Zwei dieser fünf sind breite Elemente, die restlichen drei Elemente sind schmal. Nutzzeichen an gerader Position werden durch eine Lücke und an ungerader Position durch einen Balken dargestellt. Im Falle von Graustufen bzw. Balken/Lücken, die mehr als 2 mögliche Werte annehmen können, sind entsprechend höhere Codierun¬ gen möglich.

Mit anderen Codes, wie dem Code 39, der eine Barcodedarstellung aus 9 Elementen (5 Balken und 4 Lücken) verwendet, von denen drei breit und sechs schmal sind, lassen sich sowohl Zahlen als auch Buchstaben darstellen. Beispielsweise können damit auf einer Banknote BN auch die Landeswährung (EUR, USD etc.) und Nenn¬ wert oder andere Daten, wie das Emissionsdatum oder der Produktionsstandort der Banknote BN, codiert werden. Es ist auch denkbar, proprietäre, dh speziell für diese Anwendung entwickelte Co¬ des einzusetzen, um das Lesen mit Standardgeräten zu vermeiden und so die Gefahr der Entschlüsselung weiter zu verringern.

Als Drucktechnik, mit der ein Barcode 2 auf das Papier 1 der Banknote BN aufge¬ bracht wird, können zB Standarddruckverfahren, wie Hoch- und Tiefdruck, Offset¬ druck, Siebdruck, Thermo-, Laser-, Tintenstrahl- und Nadeldruck verwendet werden.

Besonders bevorzugt können bei der Herstellung der Banknoten BN, insbesondere zur Aufbringung des Barcodes 2 auch Belichtungsverfahren mit Hilfe von Masken verwendet werden. Dies können zB bekannte lithographische Verfahren sein, bei denen mittels einer Belichtungsmaske eine photoempfindliche Schicht 60 einer Banknote BN beleuchtet werden kann, wie es in Figur 3 veranschaulicht ist. Die Maske kann dabei lichtdurchlässige Teilbereiche in Form oder komplementär zur Form der einzelnen Linien 61 des Barcodes 2 aufweisen. Durch Belichtung durch diese Maske hindurch wird dann der Barcode in die photoempfmdliche Schicht 60 geprägt. Anschließend können wie bei den bekannten lithographischen Verfahren übliche Nachbearbeitungsschritte vorgesehen sein. Als photoempfmdliche Schicht 60 kann dabei zB auch eine Schicht verwendet werden, wie sie bei Filmen für So- fortbildkameras verwendet wird.

Es hat sich herausgestellt, daß zur Darstellung der Codierung besonders im infraro¬ ten Spektralbereich erfaßbare Barcodes 2 geeignet sind. Hierdurch läßt sich die Fäl¬ schungssicherheit solcher Codierungen weiter erhöhen. Auch UV -Barcodes sind allerdings geeignet.

Besonders bevorzugt ist die Verwendung von IR-Barcodes 2 mit einem Merkmals¬ stoff, der im Bereich von 1000 bis 2500nm eine signifikante Absorption und im sichtbaren Spektralbereich und bei 800 nm keine signifikante Absorption aufweist. Beispiele für solche Merkmalsstoffe sind in der WO 03/032243 der Anmelderin be¬ schrieben, auf die hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird. Es ist allerdings auch möglich, Barcodes mit Merkmalsstoffen gemäß der EP 0 340 898 A2 zu verwenden, auf die hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird, wobei die Merkmalsstoffe im sichtbaren Spektralbereich farblos oder nur schwach gefärbt erscheinen und im nahen Infrarot, insbesondere bei einer Wellenlänge zwischen 750 nm und 1000 im, eine signifikante Absorption aufweisen.

Besonders bevorzugt ist weiterhin die Verwendung von IR-Barcodes 2 aus IR- absorbierenden und lumineszierenden Merkmalsstoffen. Der lumineszierende Mar¬ kierungsstoff emittiert nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung im inf- raroten Spektralbereich, bevorzugt bei einer Wellenlänge λ oberhalb von etwa 1100 nm, besonders bevorzugt oberhalb von etwa 1100 nm. Dies hat den Vorteil, daß die Lumineszenz dann nicht mit herkömmlichen und leicht erhältlichen Infrarotdetekto¬ ren, die hauptsächlich im Wellenlängenbereich von 780 bis 800 nm empfindlich sind, nachgewiesen werden kann. Übliche Siliziumphotodioden erlauben aufgrund der Bandlücke des Siliziums von 1,12 eV keinen Nachweis infraroter Strahlung mit Wellenlängen oberhalb von etwa 1100 nm. Detektoren für langwelligere Infrarot¬ strahlung sind wesentlich aufwendiger und stehen nicht jedermann zur Verfügung.

Es hat sich insbesondere als zweckmäßig herausgestellt, wenn der lumineszierende Markierungsstoff im Absorptionsbereich des Infrarot-absorbierenden Markierungs¬ stoff emittiert. Die Anregung des lumineszierenden Markierungsstoffs erfolgt vor¬ teilhaft ebenfalls im infraroten Spektralbereich, bevorzugt im Spektralbereich von etwa 800 nm bis etwa 1000 nm.

Nach einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist der Infrarot-absorbierende Markierungsstoff im sichtbaren Spektralbereich im Wesentlichen farblos oder besitzt nur eine schwache Eigenfarbe. Er ist dann unter gewöhnlichen Beleuchtungsbedin¬ gungen unsichtbar oder erscheint nur wenig auffällig. Insbesondere kann der Infra¬ rot-absorbierende Markierungsstoff im Sichtbaren transparent sein. Auch bei einer Wellenlänge von etwa 800 nm weist der Infrarot-absorbierende Markierungsstoff vorteilhaft noch keine signifikante Absorption auf, um dem Nachweis durch han¬ delsübliche Infrarotdetektoren zu entgehen. Eine signifikante Absorption weist der Infrarot-absorbierende Markierungsstoff be¬ vorzugt erst im Spektralbereich zwischen etwa 1200 nm und etwa 2500 nm, bevor¬ zugt im Spektralbereich zwischen etwa 1500 nm und etwa 2000 nm auf. Die Infra- rotabsorption des Echtheitskennzeichens ist dann bei den Wellenlängen herkömmli¬ cher Infrarotdetektoren nicht nachweisbar, sondern tritt erst im langwelligeren und schwieriger zugänglichen Spektralbereich oberhalb von 1200 nm, bzw. oberhalb von 1500 nm hervor.

Der lumineszierende Markierungsstoff kann auf Basis eines mit einem Seltenerdme¬ tall dotierten Wirtsgitters gebildet sein. Beispiele für derartige lumineszierende Mar¬ kierungsstoffe sind etwa in der Druckschrift WO 99/38701 enthalten, deren Offenba¬ rung insoweit in die vorliegende Anmeldung aufgenommen wird.

Zur Prüfung der Banknote werden sowohl die Codierung, dh beispielsweise der Barcode 2, als auch die codierten Eigenschaften gemessen und miteinander vergli¬ chen.

Vorzugsweise werden nach einer besonderen Idee der vorliegenden Erfindung zwei oder mehr als zwei unterschiedlichen maschinell meßbaren Eigenschaften der Bank¬ note BN miteinander korreliert und die Banknote mit dem Korrelationsergebnis als weitere meßbare Banknoteneigenschaft versehen. Wie erwähnt wird die Codierung, dh das Korrelationsergebnis vorzugsweise in Form eines nicht sichtbaren Barcodes 2 auf das Banknotenpapier 1 aufgebracht.

Es können die codierten Eigenschaften und/oder das Codierergebnis zB bei Son¬ nenlicht für das menschliche Auge sichtbare Eigenschaften, wie ein Druckbild 4 oder die Seriennummer 3 aufweisen. Alternativ könnte auch ein sichtbarer Barcode zur Erhöhung der Anzahl von Bits zur Kodierung verwendet werden.

Zusätzlich oder alternativ können auch nicht oder weitgehend nicht sichtbare Eigen¬ schaften, wie zB im nicht sichtbaren Spektralbereich emittierende UV- oder IR- Stoffe, magnetische Elemente, magnetooptische Elemente oder elektrisch leitfähige Elemente verwendet werden. Als Beispiel hierfür sind im Banknotenpapier 1 der Banknote BN der Figur 1 Fasern 5 enthalten. Diese Fasern 5 können zB auch bei Sonnenlicht für das menschliche Auge unsichtbar sein und nur auf UV -Licht Anre- gung hin für das menschliche Auge sichtbar fluoreszieren.

Zusätzlich oder alternativ können auch für das menschliche Auge bei Sonnenlicht unscheinbare Eigenschaften verwendet werden, die zwar an sich sichtbar, aber für das menschliche Auge bei üblichem Betrachtungsabstand der Banknote BN von 15 bis 30 cm nicht leicht erkennbar sind. Diese Eigenschaft kann zB die Anzahl, Form, Winkellage und/oder Verteilung von in größerer Anzahl (mehr als 5 oder 10) auf der Banknote vorhandenen graphischen Strukturen wie Linien 7, Kreisen oder Sternen oder dergleichen sein, die zB in das Druckbild integriert sind. In der Figur 6 ist mit dem Bezugszeichen 6 exemplarisch ein zugehöriger Bereich des Druckbilds gekenn- zeichnet, der in dem mit der gestrichelten Linie verbundenen Bereich vergrößert dar¬ gestellt ist. Das Druckbild weist dabei eng beieinander liegende Linien 7 auf, welche das menschliche Auge ohne Hilfsmittel nicht auflösen kann. Weiterhin können in diesen Sinne als codierte Eigenschaften auch Daten über verborgende holographi¬ sche Informationen, sogenannte „hidden images" verwendet werden.

Es können auch mit dem Laser bewußt variierte Muster eingebracht werden (zB sichtbare (2D-)Codes, zusätzliche Ziffern, Markierungen mit einem Gemisch von Effektfarben, wie es in der DE 10 2004 022 080.8 der Anmelderin beschrieben ist, oder beidseitige Zifferungen, die im Durchlicht geprüft werden können, wie es in der DE 10 2004 022 079.4 der Anmelderin beschrieben ist.

Zusätzlich oder alternativ können auch Eigenschaften verwendet werden, die bei unterschiedlichen Banknoten oder unterschiedlichen Gruppen von Banknoten auch desselben Nennwerts gezielt und/oder zufällig bei der Produktion der Banknoten variieren. Die bei allen oder mehreren Banknoten gleichen oder insbesondere die bei mehreren oder allen Banknoten variierenden meßbaren Eigenschaften können zB Unterschie¬ de in der Verteilung, Lage, Form, Phase und/oder Intensität betreffen beispielsweise von

a) Elementen 10 des Druckbilds, b) Druckfarben, Farbverläufen oder den Anteilen des Druckbilds in verschiedenen Farben, wie zB von UV -Farben im Vergleich zu sichtbaren Farben, c) Fasern 5 des Banknotenpapiers 1 , d) der Umrißlinie des Banknotenpapiers 1, e) mit unterschiedlichen Verfahren wie Untergrund-, Offsetdruck, Stahltiefdruck, Siebdruck gedruckten Elementen 7, 10 des Druckbilds, f) Sicherheitsfäden oder -streifen 8 , g) Mikroperforationen oder anderen Löchern oder Durchsichtsbereichen, h) Beugungsstrukturen wie Hologrammen, i) Elementen mit optisch variablem Effekt, wie Elemente mit Farbwechseleffekt, j) Wasserzeichen, sowohl klassische, dh substratgebundene Wasserzeichen als auch digitale Wasserzeichen, bei denen Substrateigenschaften bzw. Eigenschaf¬ ten eines oder mehrerer Druckverfahren so verändert werden, daß Information hinterlegt sind, k) Planchetten,

1) magnetischen und/oder magnetooptischen Elementen, m) thermochromonen Elementen n) Lumineszenz-Merkmalen, insbesondere im Sichtbaren emittierende Merkmale, o) Merkmale mit Resonanzeffekten, p) Metallisierungen, Demetallisierungen, q) elektronischen Chips oder Schwingkreisen.

Als Beispiel für eine Variation der Phase von Elementen seien zB die bei der Her- Stellung der Banknote BN entlang der Papierbögen in Endlosstreifen verlaufenden Hologramme und/oder Sicherheitsfäden 8 erwähnt, die periodische Strukturen 9 aufweisen. Nach dem Schneiden der Bögen in Banknoten kann zB die Phase ange- ben, wie groß der Abstand der nächsten dieser Strukturen 9 vom Banknotenrand oder einer anderen mit der Banknote verbundenen Koordinate ist.

Als Unterschiede in der Verteilung oder Lage der meßbaren Eigenschaften können zB auch Abstände oder Winkel zwischen mehreren Elementen des Banknotenpa¬ piers 1 und/oder des Druckbilds verwendet werden. So kann zB der Abstand zwi¬ schen vorgegebenen Kreisen 10 aus einer größeren Menge von aufgedruckten Krei¬ sen 10 als solche meßbare Eigenschaft verwendet werden.

Ebenfalls können lokale Streckungen und/oder Verformungen des Papiers, insbeson¬ dere auf kleineren Skalen von weniger als 1 cm, vorzugsweise von weniger als etwa 5 mm verwendet werden, da diese bei im Umlauf gewesenen Banknoten BN unemp¬ findlicher gegen typische Verformungen wie einem Verknittern der Banknote BN reagieren.

Weiterhin gibt es Banknoten BN mit Lasermarkierung, die einen das Druckbild zu¬ mindest teilweise überlappenden Lasermodifikationsbereich aufweisen, der im Pas¬ ser zu der Lasermarkierung steht und in dessen Überlappungsbereich mit dem Druckbild das visuelle Erscheinungsbild des Druckbilds durch Einwirkung eines Laserstrahls modifiziert ist. Passerschwankungen zwischen dem Druckbild und der Lasermarkierung werden dabei zugelassen, um das visuelle Erscheinungsbild des Druckbilds in einem im Passer zur Lasermarkierung stehenden Teilbereich so zu modifizieren, daß Passerschwankungen zwischen dem Druckbild und der Lasermar¬ kierung für den Betrachter in den Hintergrund treten und statt dessen der (perfekte) Passer zwischen der Lasermarkierung und dem Modifikationsbereich das optische Erscheinungsbild des Sicherheitselements dominiert.

In diesem Fall kann als meßbare Eigenschaft auch der durch einen Laser abgetragene Bereich, zB einer Patch-Metallisierung verwendet werden, mit Hilfe dessen ein passgenauer Bezug zur späteren Laserung (zB einer Zifferung) hergestellt wird.

Dieser Bereich ist ein Maß für den Versatz zwischen Laserung und dem vorgedruck¬ ten Patch, der den üblichen Passerschwankungen unterliegt. Besonders vorteilhaft ist es, wenn insbesondere im Bereich des Patches, zB auf der Unterseite des Patchs oder in einer Kleberschicht oder Primer- Schicht noch ein lumineszierender oder magnetischer Merkmalsstoff vorhanden ist

Als eine weitere meßbare Eigenschaft kann auch ein sichtbarer, zB Banknoten¬ individueller 2D-Code auf die Banknote zB per Laser oder Ink-Jet aufgebracht werden. Der Code kann auch aus Banknoten-individuellen Bereichen aufgebaut sein, die mit chargenindividuellen, serienindividuellen, nennwertindividuellen Bereichen kombiniert werden.

Wie erwähnt ist zudem denkbar, daß zumindest zwei oder alle der unterschiedlichen meßbaren Eigenschaften und/oder des Codierergebnisses durch unterschiedliche Verfahren, wie zB unterschiedliche Druckverfahren, wie Ink Jet-, Laser-, Unter¬ grund-, Offset-, Stahltief- und/oder Siebdruck angebracht worden sind. So können beim Beispiel der Figur 1 zB die Linien 7 mittels Stahltiefdruck und die graphische Elemente des Druckbilds 4 mittels Offsetdruck aufgebracht worden sein.

Wie erwähnt werden die meßbaren Eigenschaften codiert und die Banknote ebenfalls mit dem Codierergebnis versehen werden. So kann beim Beispiel der Figur 1 vorge- sehen sein, daß alle oder ein Teil der beschriebenen meßbaren Eigenschaften mitein¬ ander verschlüsselt werden. So kann exemplarisch aus der Seriennummer 3 und aus Daten über die Anzahl und/oder die Verteilung der Linien 7 mittels eines kryp- tographischen Algorithmus eine Verschlüsselungszahl berechnet werden, welche als Codierung in Form des IR-Barcodes 2 auf die Banknote BN aufgedruckt wird.

Um eine ausreichende Absicherung vor Fälschungen vorzusehen, werden in die Co¬ dierung meßbare Eigenschaften von Elementen der Banknote eingehen, die aus un¬ terschiedlichen Produktionsschritten stammen. So können zB Eigenschaft zu mit Offsetdruck aufgebrachten Druckelementen, mit Siebdruck aufgebrachten Druck- elementen, als zB auch Eigenschaften eines aufgebrachten Transferelements, wie eines holographischen Patches in die Verschlüsselung eingehen. Vorzugsweise wird aus jedem unterschiedlichen Produktionsprozeß eine resultierende meßbare Eigen- schaft der Banknote in die Verschlüsselung eingehen. Hierdurch enthält das Ver¬ schlüsselungsergebnis Informationen über alle Produktionsprozesse, wodurch die Fälschung erheblich erschwert wird.

Zur Codierung können dabei sowohl symmetrische (MAC-Berechnung mit DES, AES,...), als auch asymmetrische Verschlüsselungsverfahren wie ein sogenanntes „public key"- Verfahren (RSA, DSA, ECC,...) verwendet werden.

Ein Vorteil von symmetrischen Verschlüsselungen liegt darin, daß hierdurch die Signatur, dh das Codierergebnis kürzer ausfallen, dh eine kleiner Datenmenge sein kann. Aufgrund der geringeren Datenmenge läßt sich hierfür auch bereits ein eindi¬ mensionaler Barcode 2 verwenden. Für asymmetrische Verschlüsselungsverfahren, die größere Signaturen ergeben, bieten sich allerdings zweidimensionale Barcodes 30 als besonders vorteilhaft an.

Wie bereits beschrieben, kann die Banknote BN beispielsweise einen erfassbaren Barcode 2 umfassen, der ein Codierergebnis einer Codierung von einer oder mehre¬ ren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Eigenschaften der Banknote ist. Insbesondere kann der Barcode ein Ergebnis einer komplexen, zB kryptographi- sehen, Verschlüsselung sein.

Erfindungsgemäß umfasst die Banknote BN ein Prüfelement 50 das aus dem Barco¬ de 2 mittels eines vergleichsweise einfachen Algorithmus erzeugt ist. Dabei erweitert im dargestellten Fall das Prüfelement 50 den Barcode 2. Die Qualitäts- bzw. Plausi- bilitätsprüfung im Rahmen der Endkontrolle bei der Banknotenherstellung erfolgt dann anhand des Prüfelements 50, indem der Barcode 2 erfasst wird, daraus ein Ver¬ gleichsprüfelement abgeleitet wird und dieses Vergleichsprüfelement mit dem auf der Banknote BN aufgebrachten Referenzprüfelement 50 verglichen wird. Das Prüf¬ element 50 muss jedoch nicht wie dargestellt den Barcode 2 erweitern, sondern kann auch separat auf der Banknote angeordnet sein. Zudem kann das Prüfelement 50 nicht nur aus dem Barcode 2 selbst, sondern auch mittels anderer Messwerte und/oder anderer aus den Messwerten ableitbarer Eigenschaften 3, 4, 5, 7 erzeugt sein.

Des weiteren kann die Banknote BN zusätzliche Prüfelement 51, 52 umfassen, die jeweils mittels eines vergleichsweise einfachen Algorithmus erzeugt sind. Im darge¬ stellten Fall erweitert das Prüfelement 51 die Seriennummer 3 und das Prüfelement 52 den weiteren Code 11. Die beschriebene Qualitäts- bzw. Plausibilitätsprüfung im Rahmen der Endkontrolle bei der Banknotenherstellung kann dann zusätzlich anhand der Prüfelemente 51, 52 erfolgen, um dadurch die Prüfung zu verbessern, wobei die Prüfung analog der beschriebenen Prüfung in Bezug auf das Prüfelement 50 erfolgt. Die Prüfelemente 51, 52 müssen jedoch nicht wie dargestellt die Seriennummer 3 bzw. den Code 11 erweitern, sondern können auch separat auf der Banknote ange¬ ordnet sein.

Des weiteren umfasst die Banknote BN gemäß Figur 1 ein übergeordnetes Prüfele¬ ment 53, welches aus mindestens zwei der Prüfelemente 50, 51, 52 erzeugt ist. Die¬ ses übergeordnete Prüfelement 53 dient insbesondere dazu, eine besonders einfache und damit zeitsparende Prüfung durchzuführen. Dazu kann die Berechnung des ü- bergeordneten Prüfelements 53 auf einem einfachen Algorithmus beruhen, zB die Quersumme der Prüfelemente 50, 51, 52 darstellen. Dann werden die Prüfelemente 50, 51, 52 bei der Banknotenprüfung erfasst, addiert und die Quersumme daraus ge¬ bildet. Das übergeordnete Prüfelement 53 wird ebenfalls erfasst und mit der errech¬ neten Quersumme verglichen. Um ein positives Prüfergebnis zu erhalten, müssen die beiden Quersummen übereinstimmen.

Bei der Herstellung solcher Banknoten BN kann folgendermaßen vorgegangen wer¬ den.

Falls eine Codierung, zB eine Verschlüsselung, von einer oder mehreren meßbaren Eigenschaften der Banknote BN erfolgt, kann vorgesehen sein, daß in der Produkti¬ onsmaschine Online alle oder ein Teil der zu verschlüsselnden Eigenschaften jeder Banknote gelesen und nach der Ermittelung des Verschlüsselungsergebnisses alle Banknoten dann mit dem jeweiligen Verschlüsselungsergebnis, wie dem Barcode 2 versehen werden. Es ist allerdings auch möglich, daß in der Produktionsmaschine Online alle oder ein Teil der zu verschlüsselnden Eigenschaften nur von einem Teil aller Banknote BN gelesen und nach der Ermittelung des Verschlüsselungsergebnis- ses alle Banknoten BN dann mit dem Verschlüsselungsergebnis versehen werden.

Wie in der Figur 2 in stark schematisierter Weise veranschaulicht ist, kann bei¬ spielsweise bei der Herstellung von noch ungeschnittenen Bögen 12 mit mehreren bedruckten oder noch zu bedruckenden Einzelnutzen 13 entsprechend der späteren Banknoten BN auch vorgesehen sein, daß nur bei einem Teil der Einzelnutzen 13 eines Bogens 12 eine Eigenschaft, wie eine der zu verschlüsselnden oder eine andere Eigenschaften gemessen oder anderweitig bestimmt wird, und auf die zugehörigen anderen zu verschlüsselnden Eigenschaften und/oder das Verschlüsselungsergebnis der Einzelnutzen 13 des Bogens 12 aufgrund dieser Messung bzw. Bestimmung ge- schlössen werden kann. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die zugehörige meßbare Eigenschaft bei allen Einzelnutzen 13 des Bogens 12 gleich ist oder in defi¬ nierter Weise variiert.

So kann zB vorgesehen sein, daß die einzelnen Bögen 12 eine zugehörige Bogenin- formation, wie eine Bogennummer als Barcode 15 aufweisen und nur diese Bogenin- formation gelesen und hieraus zumindest eine gleiche oder unterschiedliche meßbare Eigenschaft aller Einzelnutzen 13 des Bogens 12 ermittelbar und für die bzw. eine spätere Verschlüsselung verwendbar ist. Dann reicht es bereits aus, nur einmal pro Bogen 12 und nicht für jeden Einzelnutzen 13 extra diese Bogeninformation zu er- fassen. Exemplarisch kann zB durch den Barcode 15 angegeben sein, in welcher vorgegebenen und definierten Weise sich die Anzahl, Form, Verteilung oder die Ab¬ stände der kreisförmigen Strukturen 14 der Einzelnutzen 13 unterscheiden.

Zur Prüfung der Echtheit der Banknoten BN können Banknotenprüfgeräte eingesetzt werden, die in Banknotensortier-, Banknotenzählvorrichtungen, Geldautomaten, oder auch in Registrierkassen integriert oder als Handprüfgerät verwendet werden. Die Prüfgeräte können zum einen zur Prüfung der Echtheit von Banknoten BN, insbe- sondere auch von bereits im Umlauf gewesenen Banknoten BN, als auch für eine Qualitätssicherung bei der Herstellung der Banknoten BN eingesetzt werden.

Fig. 4 zeigt schematisch ein relativ komplexes Ausführungsbeispiel eines Prüfgeräts 26 zur Messung unterschiedlicher physikalischer Eigenschaften, die für die Prüfung der Codierung der Banknoten BN, wie zB der Banknote BN der Figur 1 gemessen werden können. Das Gerät kann in allen der genannten Bearbeitungseinrichtungen installiert werden. Denkbar ist insbesondere auch eine Verwendung als Prüfgerät an Registrierkassen.

Das Prüfgerät 26 verwendet mehrere unterschiedliche Strahlungsquellen B 1 , B2 und mehrere unterschiedliche Detektoren Dl bis D3 zum Überprüfen von Banknote BN, die mittels üblicher Transporteinrichtungen in einer Blattgutebene entlang geführt wird. Bei der Kassenanwendung kann der Benutzer beispielsweise sie Banknoten per Hand einzeln in einen Eingabeschlitz des Prüfgeräts 26 einschieben, welche dann zur Prüfung in der Blattgutebene transportiert wird. Die verschiedenen physikalischen Eigenschaften der Banknote BN werden in einem Bereich gemessen, der durch ein Meßfenster 102 definiert ist, welches hier durch eine Durchbrechung des (oberen) Gehäuses des Prüfgeräts 26 vorgegeben ist. Die Banknote BN wird mit Hilfe von Bürsten 103, die in Figur 4 lediglich angedeutet sind, gegen die Unterseite des obe¬ ren Gehäuses 101 gedrückt. Dadurch wird die Banknote BN in einem definierten Abstand zu in oder hinter dem Meßfenster 102 angeordneten Sensorelementen gehal¬ ten, was insbesondere für eine nachfolgend noch näher diskutierte magnetooptische Messung von Bedeutung ist. Eine in dem Meßfenster 102 angeordnete transparente Scheibe kann gegenüber der umgebenden Gehäusewand 101 geringfügig zurückge¬ setzt sein, so daß die Banknote BN in einem Abstand an der Scheibe vorbei geführt wird und diese nicht verkratzen kann.

Die schematische Darstellung in Figur 4 zeigt die Gesamtvorrichtung von der Seite im Querschnitt. Das bedeutet einerseits, daß das Meßfenster 102, welches in der

Realität nur etwa einige mm weit sein kann, sich senkrecht zur Blattebene erstreckt, beispielsweise über etwa 100 mm, so daß die zu überprüfende Banknote BN vor- zugsweise über die gesamte Abmessung in dieser Richtung erfaßt werden kann. Das bedeutet andererseits auch, daß die Strahlungsquellen Bl, B 2 und Detektoren Dl -D 3 vorzugsweise zeilenweise ausgebildet sein können, also beispielsweise als LED- Zeilen und Si-Detektorzeilen, die sich senkrecht zur Blattebene erstrecken. Im Aus- führungsbeispiel gemäß Figur 4 sind im einfallenden Strahlengang zwischen den Strahlungsquellen Bl, B2 und dem Meßfenster 2 Zylinderlinsen L, beispielsweise Fresnellinsen, und im ausfallenden Strahlengang zwischen dem Meßfenster 102 und den Detektoren Dl und D3 Selfoc-Linsen S vorgesehen. Alternativ können auch Lichtleiter eingesetzt werden, insbesondere um eine gleichmäßige Verteilung der von den LED-Zeilen ausgesendeten Strahlung sicherzustellen. Die Lichtleiter kön¬ nen zB Streuelemente enthalten und/oder als Fluoreszenzplatten ausgeführt sein.

Die im Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4 dargestellte Banknote BN enthält als ein zu überprüfendes Sicherheitsmerkmal der Codierung magnetisierbares Material, das exemplarisch mittels vier beidseitig der Blattgutebene und beidseitig des Me߬ fensters 102 angeordneter Magneten 104 aufmagnetisiert wird. Im Meßfenster ist ein mehrschichtiger magnetooptischer Wandler 105 vorgesehen, dessen optisches Ver¬ halten durch die magnetischen Streuflüsse der magnetisierten Bereiche der Banknote BN beeinflußt wird.

Der Aufbau und die genaue Funktionsweise eines solchen magnetooptischen Wand¬ lers 105 ist in der DE 101 03 378 Al im Zusammenhang mit der Untersuchung von Banknoten detailliert erläutert, und insoweit wird hier darauf Bezug genommen. Dementsprechend umfaßt der magnetooptische Wandler 105 zB drei Schichten, nämlich eine transparente Substratschicht 105a als Trägermaterial für eine magneto¬ optische Schicht 105b, die auf ihrer anderen Seite mit einer Reflektorschicht 105c beschichtet ist. Die Strahlung der Strahlungsquelle Bl ist auf das Meßfenster 102 gerichtet und durchläuft dabei die transparente Substratschicht 105a und die magne¬ tooptische Schicht 105b. Sie wird dann an der Reflektorschicht 105c in Richtung des im Glanzwinkel angeordneten Detektors Dl reflektiert und durchläuft dabei ein zweites mal, aber in umgekehrter Reihenfolge die magnetooptische Schicht 105b und die transparente Substratschicht 105a. Mittels des Polarisators Pl wird die ein- fallende Strahlung polarisiert, und die an der Reflektorschicht 105c reflektierte Strahlung wird nach Durchlaufen eines zweiten Polarisators P2 mit dem Detektor Dl detektiert. Aufgrund des durch die aufmagnetisierte Banknote BN hervorgerufenen geänderten optischen Verhaltens des Wandlers 105 ändert sich die Polarisationsrich- tung der den magnetooptischen Wandler 105 durchlaufenden Strahlung in charakte¬ ristischer Weise und entsprechend die Intensität der mittels des Detektors Dl detek- tierten Strahlung. Auf diese Weise lassen sich somit auf optischem Wege magneti¬ sche Eigenschaften der Banknote BN detektieren.

Zur Überprüfung anderer physikalischer Eigenschaften der Banknote BN, wie zum Beispiel dem Druckbild, sind weitere Strahlungsquellen B2 auf gegenüberliegenden Seiten der Blattgutebene 1 sowie weitere Detektoren D2 und D3 vorgesehen. Die Strahlungsquellen B2 strahlen auf dasselbe Meßfenster 102, und ihr Strahlengang zu den Detektoren Dl bis D3 führt teilweise durch den magnetooptischen Wandler 105 hindurch. Demzufolge ist die Reflektorschicht 105c als dichroitische Spiegelschicht ausgebildet, die zumindest für Teile der Strahlung der Strahlungsquellen B2 transpa¬ rent ist. Für die Bestrahlung der magnetooptischen Schicht 105b mittels der Strah- lungsquelle Bl wird vorzugsweise Licht aus dem roten Spektralbereich verwendet (zB 600 nm), für den die Reflektorschicht 105c dementsprechend reflektierend ist. Dieselbe Schicht ist dagegen für Licht aus dem blauen (einschließlich UV) und infra¬ roten Spektralbereich transparent, im Bereich zwischen blau und IR teilweise reflek¬ tierend.

Demzufolge kann die auf der Seite des magnetooptischen Wandlers 105 liegende Strahlungsquelle B2 auch eingerichtet sein, Strahlung im Spektralbereich grün, blau, IR, UV oder insgesamt auch weißes Licht auszustrahlen. Des weiteren sind darin Laserdioden oder andere Strahlungsquellen integriert, um so genannte Merkmals¬ stoffe der Banknote zur Lumineszenz meist in einem schmalbandigen Spektralbe¬ reich anzuregen. Die gegenüberliegende Strahlungsquelle B2 kann dieselbe Strah- hang oder Spektralausschnitte dieser Strahlung ausstrahlen. Der Detektor Dl ist in dem in Figur 4 dargestellten Ausfuhrungsbeispiel als Silizi¬ um-Detektorzeile ausgeführt, die für unterschiedliche Spektralbereiche, zB UV- Strahlung und Strahlung im sichtbaren Spektralbereich, empfindlich ist. Der Detek¬ tor Dl wird daher sowohl zur Detektierung der von dem magnetooptischen Wandler 105 reflektierten, roten Polarisationsstrahlung der Strahlungsquelle Bl als auch zur Detektierung der von der Banknote BN im UV und sichtbaren Bereich remittierten Strahlung der Strahlungsquelle B2 eingesetzt. Strahlt die Strahlungsquelle B2 selbst Licht im roten Spektralbereich aus, so kann dieser Anteil durch geeignete Filter aus- gefiltert werden, oder es kann mit einer unterschiedlichen Taktung der Strahlungs- quellen Bl, B2 gearbeitet werden, so daß der Siliziumdetektor nacheinander die ent¬ sprechenden Messungen durchfuhrt.

Alternativ kann die zu detektierende Strahlung auch mit einer Spektraleinrichtung, zB einem 60°-Prisma, in einzelne Spektralanteile auf parallel zueinander angeord- nete Detektorzeilen zerlegt werden, wie dies beispielsweise in der DE 101 59 234 Al vorgeschlagen wird. Eine Datenauslesung kann darüber hinaus mit Hilfe eines Multi- plexverfahrens durchgeführt werden, um die unterschiedlichen, mittels desselben Detektors erfaßten Signale der verschiedenen Spektralbereiche nacheinander ausle¬ sen zu können. Die vorbeschriebenen Varianten zur Differenzierung zwischen den einzelnen Spektralanteilen ist einzeln oder in Kombination in entsprechender Weise auch in Zusammenhang mit den nachfolgend noch erläuterten Ausführungsbeispie¬ len geeignet. Es muß aber nicht im Multiplexbetrieb gearbeitet werden, falls sich die unterschiedlichen Wellenlängen auf Grund der Empfindlichkeiten der verschiedenen Detektoren und insbesondere beim Einsatz geeigneter Filter nicht stören. In diesen Fällen ist eine gleichzeitige Messung in verschiedenen Wellenlängen möglich.

Der Detektor Dl kann bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel darüber hinaus zur Messung der von der unteren Strahlungsquelle B2 ausgesendeten, durch die Bankno¬ te BN transmittierten Strahlung eingesetzt werden. Da sich der Detektor Dl bezüg- lieh der unteren Strahlungsquelle B2 im Dunkelfeld befindet, handelt es sich um eine Dunkelfeldmessung. D. h., es wird mit dem Detektor Dl die diffus transmittierte Strahlung der unteren Strahlungsquelle B2 detektiert. Die Transmissions- und Re- missionsmessungen mittels des Detektors Dl können beispielsweise zur Erfassung eines auf der Banknote BN aufgedruckten Druckbilds dienen. Bei dieser Erfassung bleiben allerdings die roten Anteile des Druckbilds unberücksichtigt, da die Reflek- torschicht 105c für diese Strahlung undurchlässig ist.

Bei dem gegenüberliegenden Detektor D3 handelt es sich beispielsweise um eine InGaAs-Detektorzeile zur Detektierung von IR-Strahlung oberhalb von 11 OOnm, für die die Silizium-Detektorzeile des Detektors Dl unempfindlich ist. D. h., der Detek¬ tor D3 mißt zB die IR-Transmissionsstrahlung der oberen Strahlungsquelle B2 im Dunkelfeld sowie die IR- Remissionsstrahlung der unteren Strahlungsquelle B2.

Der weitere Detektor D2 dient zum Nachweis lumineszierender Merkmalsstoffe, die mittels der vorerwähnten Laserdioden oder LEDs zur Strahlung, beispielsweise im UV-Bereich, angeregt werden. Diese Messung erfolgt hier wiederum in Transmissi- on, da die Anregungsstrahlungsquelle B2 und der Lumineszenzdetektor D2 auf ge¬ genüberliegenden Seiten der Blattgutebene liegen. Alternativ ist auch eine Messung in Remission möglich, in diesem Fall befinden sich der Detektor D2 und die Anre¬ gungsquelle, zB eine LED auf der gleichen Seite der Banknote, wodurch die Sig¬ nalstärke erhöht werden kann.

Mithilfe dieses Prüfgeräts 26 läßt sich nun -zB durch den Detektor Dl das Druckbild der Banknote BN im sichtbaren auswerten, um zB die Lage und Verteilung der Kreise 10 und die Seriennummer 3 der Banknote BN der Figur 1 bestimmen zu kön¬ nen. Mittels des Detektors D2 kann zusätzlich zB der im infraroten meßbare Barco- de 2 ermittelt werden, der bei einer echten Banknote BN das Verschlüsselungsergeb¬ nis einer Verschlüsselung von Daten zB der Lage und Verteilung der Kreise 10 und der Seriennummer 3 angibt.

Insbesondere bei Handprüfgeräten, bei denen die zu prüfenden Banknoten BN ma- nuell ohne automatischen Transport über eine Ablagefläche gezogen werden, ist al¬ lerdings auch denkbar, daß nur der obere oder der untere Gehäuseteil des Prüfgeräts 26 der Figur 4 vorhanden ist. Ist zB nur der obere Teil der Figur 4 in umgedrehter Anordnung vorhanden, so kann zB vorgesehen sein, daß die Lichtquellen Bl, B2 sichtbares-, UV- und IR-Li cht aussenden und der Detektor Dl zumindest auch sicht¬ bares und IR Licht detektieren kann, um die Codierung zu überprüfen.

Figur 5 zeigt in schematischer Weise ein weiteres Ausfuhrungsbeispiel für ein

Handprüfgerät 216. Auf der Oberseite des Gehäuses 21 ist eine Glasfläche 22 instal¬ liert, aufweicher die zu prüfende Banknote BN abgelegt wird, im Innern des Gehäu¬ ses sind eine oder mehrere Lichtquellen 28 installiert, welche die Banknote BN vor¬ zugsweise im Multiplexbetrieb mit Licht unterschiedlicher Wellenlängen, insbeson- dere mit sichtbarem, UV- und IR-Licht großflächig bestrahlen können. Zudem sind eine oder mehrere Bildkameras 27 installiert, welche ein zweidimensionales Bild eines beleuchteten Bereichs der Banknote BN aufnehmen können. Die Bildkameras 27 sollten vorzugsweise zumindest im sichtbaren und infraroten Spektralbereich empfindlich sein, um dadurch zumindest fluoreszierende Eigenschaften 3, sichtbare Eigenschaften wie das Druckbild 4, 7, 10 und infrarote Eigenschaften wie den IR- Barcode 2 erfassen und hierdurch die Codierung prüfen zu können.

Werden zB die Seriennummer 3 und die Verteilung von fluoreszierenden Fasern 5 einer Banknote BN verschlüsselt und das Verschlüsselungsergebnis als IR-Barcode 5 auf der Banknote BN aufgedruckt, so kann als Prüfgerät 26 beispielsweise bereits eine im sichtbaren und infraroten empfindliche Bildkamera oder Sensorzeile Dl mit sichtbarer und UV-(B litz-) Beleuchtung B 1 ausreichen, um all diese Merkmale mes¬ sen zu können.

Bei Kassenanwendungen werden die Prüfgeräte 26 bevorzugt im einem für den

Kunden sichtbaren Bereich der Registrierkassen installiert sein, insbesondere mit der Registrierkasse mechanisch direkt verbunden sein. Das Prüfgerät 26 wird vorzugs¬ weise zwei unterschiedliche Ausgabeschnittstellen aufweisen. Eine Schnittstelle führt zumindest zu einer Anzeige von drei unterschiedlichen Prüfergebnissen: „echte Banknote", „falsche Banknote", „Messung nicht möglich", die zB als Signallampen in unterschiedlichen Farben dem Kassenpersonal angezeigt werden. Nach einer weiteren unabhängigen Idee der vorliegenden Erfindung besitzt somit das Prüfgerät 26 eine eigene Anzeige. Auf dieser können nicht nur Informationen über das Ergebnis der Prüfung, zB die Echtheit der Banknote, sondern auch der Grad der Sicherheit angezeigt werden, mit der die Banknote als echt bestimmt wurde. Es kön- nen auch Informationen über den Wert der Banknoten, sowie über die Summe der Werte aller im Verlauf eines Zahlungsvorgangs als echt bewerteten Banknoten ange¬ zeigt werden.

Weiterhin wird eine weitere Schnittstelle vorzugsweise direkt mit der Registrierkasse verbunden sein können, um zB den Nennwert der als echt geprüften Banknoten einem Prozessor zu übermitteln, um das bei der laufenden Transaktion notwendige Wechselgeld (Differenz Banknotenwert abzüglich Warenwert) berechnen und anzei¬ gen zu können.

Mit anderen Worten ist das Prüfgerät 26 nach einer weiteren unabhängigen Idee der vorliegenden Erfindung somit in der Lage, diese Informationen an die an diesem "point of sale" befindliche Registrierkasse zu übergeben. Besonders vorteilhaft ist dies, wenn die vom Prüfgerät übertragene Information bereits zu Berechnungen in¬ nerhalb der Registrierkasse, zB zur Berechnung des Wechselgeldes, verwendet werden können.

Die Überprüfung kann zB auch erfolgen, indem in einer im Prüfgerät 26 installier¬ ten oder in einer per Datenleitung mit dieser verbundenen Auswertungseinheit 25 der Auswertungsalgorithmus, wie insbesondere auch der Verschlüsselungsalgorithmus vorhanden ist und aus den zu verschlüsselnden gemessenen Eigenschaften (zB der Kreise 10 und der Seriennummer 3) ein Verschlüsselungsergebnis berechnet und mit dem tatsächlich auf der Banknote BN vorhandenen Verschlüsselungsergebnis (zB den Barcode 2) verglichen wird. Wenn der Vergleich eine Übereinstimmung zeigt, wird die Banknote BN als echt klassifiziert.

Es kann auch vorgesehen sein, daß die Auswertung oder ein Teil der Auswertung in einem Sicherheitsmodul 23 des Prüfgeräts 26, insbesondere in einer Chipkarte 23 erfolgt. Das Sicherheitsmodul 23 wird vorzugsweise kryptographisch verschlüsselte Berechnungen durchführen, so daß beispielsweise auch der Verschlüsselungsalgo¬ rithmus oder zumindest der Schlüssel zur Berechnung des Verschlüsselungsergeb¬ nisses aus den gemessenen Eigenschaften selbst verschlüsselt im Chip der Chipkarte 23 gespeichert ist. Dies ist vor allem für symmetrische Verschlüsselungsalgorithmen von Vorteil, bei denen der geheime Schlüssel des Verschlüsselungsalgorithmus si¬ cher verwahrt werden muß. Vorzugsweise wird das Sicherheitsmodul 23 des Prüfge¬ räts 26, insbesondere die Chipkarte 23 austauschbar sein, um einfach eine Aktuali¬ sierung der zur Verschlüsselung notwendigen Daten, wie zB des Schlüssels und/oder des Verschlüsselungs- bzw. Auswertungsalgorithmus durchfuhren zu kön¬ nen.

Insbesondere bei symmetrischen Verfahren kann auch vorgesehen sein, daß bei der Produktion der Banknoten einer erweiterter Schlüssel und bei der Prüfung nur ein Teil des Produktionsschlüssel vorhanden und verwendet wird. Dies hat den Vorteil, daß auch dann, wenn ein Fälscher unerlaubten Zugriff auf den Teilschlüssel des Prüfgeräts erhält, er nicht auf den Produktionsschlüssel schließen kann.

In diesem Sinne kann auch vorgesehen sein, daß eine zentrale Kontrollinstanz, wie eine für die Banknotenherstellung zuständige Zentralbank die Druckereien, Banken und/oder sonstigen Institutionen zur Erzeugung und/oder Überprüfung der geheimen Codierung autorisiert, indem die Zentralbank den Institutionen auf gesichertem We¬ ge Chipkarten 23 zur Verfügung stellt, die geheimzuhaltende Daten, die für die Co¬ dierung bzw. Überprüfung der Codierung notwendig sind, wie zB den oder die mehreren Schlüssel und/oder zumindest Teile der Verschlüsselungsalgorithmen, mit deren Hilfe das Verschlüsselungsergebnis aus den verschiedenen meßbaren Eigen¬ schaften der Banknote BN berechnet wird.

Zur Ausführung des Verschlüsselungsalgorithmus werden die Daten dann beispiels- weise entweder von der Chipkarte 23 an eine externe Einheit übertragen oder die zu verschlüsselnden Daten von einer externen Einheit der Chipkarte zugeführt. Die ex¬ terne Einheit kann zB das Prüfgerät 26 oder eine bei der Banknotenherstellung verwendete Maschine sein, wie zB eine Laser- oder Tintenstrahldrackmaschine. Das Verschlüsselungsergebnis kann dann an die bei der Banknotenherstellung ver¬ wendeten Maschinen weiterleitet werden, welche dieses Verschlüsselungsergebnis anschließend zB in Form eines IR-Barcodes 2 auf die Banknote aufdrucken.

Um den Schlüssel geheimzuhalten kann auch vorgesehen sein, daß das Gehäuse des Prüfgeräts 26 oder zumindest der Auswertungsprozessor 25 und/oder das Sicher¬ heitsmodul 23, in dem der Schlüssel gespeichert ist, vor Zugriffen von außen ge¬ schützt ist. Wenn das Gehäuse unerlaubt geöffnet oder aufgebrochen wird, kann zB auch der in einem flüchtigen Speicher gespeicherte Schlüssel aktiv gelöscht werden.

Es kann auch vorgesehen sein, daß das Gerät selbst von der Chipkarte überprüft wird, insbesondere daß die Chipkarte feststellen kann, ob Manipulationen an den Sensoren vorgenommen wurden.

Es kann auch vorgesehen sein, das zumindest Teile des Auswertungsalgorithmus in einem integrierten Digital-Signal-Prozessor und/oder in einem speziell gefertigten ASIC- Prozessor („application specific integrated circuit") durchgeführt werden.

Es kann auch vorgesehen sein, daß der Prozessor, Sicherheitsprozessor, zB auch die Chipkarte, über öffentliche (bzw. veröffentlichte) oder einem spezifischen Kreis von Personen zur Kenntnis gebrachte Schnittstellen verfügt, an die verschiedene Me߬ systeme, zB Kameras, Magnetköpfe etc. angeschlossen werden können. Auf diese Weise wird der Sicherheitsprozessor sehr viel flexibler einsetzbar und es ist vorstell- bar, verschiedene Nachweisgeräte zu bedienen, die unterschiedliche Parameter der Banknote nachweisen können.

Weiterhin kann auch eine Aktualisierung von Teilen der Verschlüsselungsalgorith¬ men, insbesondere des Schlüssels über eine Datenfernübertragungsleitung, wie zB einer Internet- und/oder Mobilfunkverbindung erfolgen. Nach einer weiteren unabhängigen Idee der vorliegenden Erfindung werden auf der Banknote mehrere verschlüsselte Informationen abgelegt. Diese können entweder ohne Zusammenhang zueinander auf die Banknote aufgebracht werden oder auch zu einem Code vereinigt werden. Von besonderem Vorteil ist es, wenn die verschiede- nen verschlüsselten Informationen mit unterschiedlichen Verschlüsselungsalgorith¬ men verschlüsselt werden, oder auch mit unterschiedlichen Schlüsseln mit dem glei¬ chen Verschlüsselungsalgorithmus. Für die Banknotenprüfung kann dann vorgese¬ hen sein, alle, eine Teilmenge oder auch nur eine der Verschlüsselungen auf Echtheit zu prüfen. Die Auswahl der Teilmenge an Verschlüsselungen, die beim Nachweis tatsächlich geprüft werden, kann insbesondere auch zufällig erfolgen, dh von Prü¬ fung zu Prüfung der Banknote variieren.

In einer weiteren Ausprägung dieser Idee können nacheinander so viele dieser Ver¬ schlüsselungen überprüft werden, bis mit hinreichender Sicherheit festgestellt wer- den kann, daß es sich um eine echte Banknote handelt. Auf diese Weise wird zuge¬ lassen, daß einige der Verschlüsselungen, zB durch Degradation der Banknote im Umlauf, zerstört sein können. Die Bewertung der Echtheit muß jedoch nicht nur auf der Überprüfung der Verschlüsselungen basieren. Sie kann zusätzlich auch auf klas¬ sische Echtheitsmerkmale, die am "Point of sale" gemessen werden können, zB die Existenz von Fluoreszenz (und / oder ihre Eigenschaften) beruhen.

Es kann auch eine Fälschungsdatenbank auf diese Wiese aktualisiert werden, die Daten von üblichen Fälschungen an die Prüfgeräte weiterleitet, damit entsprechende Banknoten sofort als wahrscheinlich falsch registriert werden. Hierzu wird auch auf die DE 10241149 Al der Anmelderin verwiesen, in solche Systeme detaillierter be¬ schrieben sind.

Nach einer weiteren unabhängigen Idee der vorliegenden Erfindung erfolgt eine zweistufige Auswertung. So wird zuerst eine Vorauswertung durchgeführt, die zB die von einem optischen Sensor, wie einem OCR- (optical character recognition) Lesegerät aus Kamera 27 oder Scannerzeile Dl ermittelte Seriennummer 3 der Banknote BN als eine der verschlüsselten Eigenschaften ermittelt. Vorzugsweise kann zusätzlich oder alternativ auch vorgesehen sein, daß aufgrund der Messung des optischen Sensors 27, Dl erst ein Teilbereich der Banknotenfiäche bestimmt wird und nur innerhalb dieses Bereichs oder eines daraus abgeleiteten Teilbereich der Banknotenfläche die Daten desselben oder eines anderen Sensors Dl 5 D2, D3 ge- messen und/oder auswertet werden, um andere der verschlüsselten Eigenschaften zu messen bzw. zu bestimmen. Hierdurch kann Rechenzeit gespart und die Auswertung beschleunigt werden.

So können zB als Ergebnis der Auswertung des optischen Sensors 27, Dl die Daten über diesen Teilbereich an die Auswertungseinheit 25 und/oder das Sicherheitsmo¬ dul 23 übermittelt werden, welcher nachfolgend andere verschlüsselte Eigenschaften der Banknoten BN nur für diesen Bereich ermittelt bzw. auswertet.

Werden zB Abstände oder Winkel zwischen unterschiedlichen Elementen 7, 10 der Banknote BN gemessen, kann das Problem auftreten, daß zB Unebenheiten, Knicke oder Risse von abgenutzten Banknoten die optische Wahrnehmung der Abstandsma¬ ße auf der Banknote BN stark verändern. Deshalb kann zB auch in diesem Fall in einem ersten Schritt erst ermittelt werden, ob die Meßwerte vorgegebene Bedingun¬ gen erfüllen, im speziellen Fall zB der Abstand zwischen zwei Elementen 7 bzw. 10 des Druckbilds überhaupt bestimmbar ist.

In einem zweiten Schritt werden dann andere Messungen durchgeführt und/oder an¬ dere Daten an die Auswertungseinheit 25 und/oder das Sicherheitsmodul 23 weiter¬ geleitet und/oder andere Auswertungen durchgeführt. Im speziell beschriebenen Fall werden dann zB die Einflüsse der Knicke oder Risse auf die gemessenen optischen Abstände herauskorrigiert.

Weiterhin können auch Fehlerkorrekturverfahren zur Erhöhung der Lesesicherheit eingesetzt werden. So kann zB vorgesehen sein, daß geprüft wird, ob eine vorgege- bene Mindestmenge der Meßwerte auswertbar ist, dh zum Beispiel die Meßwerte innerhalb vorgegebener Toleranzbereiche liegen und nur dieser auswertbare Anteil wird dann zur weiteren Auswertung verwendet. Wird bei der Prüfung zB die Seriennummer 3, die Verteilung der Linien 7 und der Barcode 2 gelesen bzw. gemessen, so wird anschließend der vorgegebene Zusam¬ menhang zwischen diesen gemessenen Eigenschaften überprüft. Es kann also geprüft werden, ob die Codierung, dh das Verschlüsselungsergebnis (Barcode 2) zu den zugrundeliegenden verschlüsselten Größen (Seriennummer 3, Linien 7) paßt. Falls die errechnete und die gemessene Codierung nicht übereinstimmen, wird die Bank¬ note BN vom Prüfgerät 26 als unecht zurückgewiesen.

Falls zur Berechnung der Codierung symmetrische Verfahren zum Einsatz kommen, kann, wie erwähnt, in den Prüfgeräten 26 ein geheimer Schlüssel abgelegt sein, be¬ vorzugt in dem Sicherheitsmodul 23.

Wesentlich hierbei ist, daß neben den Banknoteneigenschaften 3, 7 zB auch die Banknoten individuelle Seriennummer 3 in das Verschlüsselungsergebnis 2 einfließt, denn sonst könnte ein Angreifer eine Codeliste aus allen Kombinationen der Bank¬ noteneigenschaften mit zugehörigem Verschlüsselungsergebnis erstellen.

Da die Messungen der Banknoteneigenschaften im Prüfgerät 26 einer gewissen Feh- lertoleranz unterliegen, kann auch ein Fehlerkorrekturverfahren vorgesehen sein, mit dessen Hilfe auch leicht unterschiedliche Meßergebnisse der Banknoteneigenschaf¬ ten immer auf das gleiche Verschlüsselungsergebnis führen. Größere Unterschiede in den Meßergebnissen müssen dabei jedoch auf unterschiedliche Verschlüsselungser¬ gebnisse führen, da dann vermutet werden muß, daß ein anderes Exemplar der Banknote BN gemessen worden ist.

Besonders vorteilhaft ist es, wenn nicht nur Abweichungen als solche überprüft wer¬ den, sondern wenn zusätzlich überprüft wird, ob diese Abweichungen bei den beim Druck der echten Banknoten bekannten Produktionsabweichungen plausibel sind. Da Fälschungen mit anderen Druckverfahren gedruckt werden, treten dort andere Tole¬ ranzen auf, auch wenn die Abstände (zur Referenzbanknote) absolut gleich oder ähn¬ lich sein können. Bei der Herstellung der Banknote BN werden hierbei zB zunächst die in Frage kommenden Banknoteneigenschaften gemessen. Anschließend wird eine Prüfsumme über diese Meßwerte gerechnet. Das Verfahren der Prüfsummenberechnung muß geeignet sein, Fehler in dem Maße korrigieren zu können, wie sie bei einer typischen Banknoten- Prüfung bzw. durch Degradation der Banknote im Umlauf auftreten können. Besonders geeignet hierfür sind Blockcodierverfahren, wie Reed-Solomon- Codes oder BCH-Codes.

Die so berechnete Prüfsumme muß bei der Banknotenprüfung zur Verfügung stehen, daher ist sie ebenfalls in geeigneter Weise auf die Banknote BN aufzubringen. Sie kann auf die Banknote BN separat gedruckt werden oder auch als Message-Recovery in dem Verschlüsselungsergebnis untergebracht werden.

Bei der Prüfung der Banknote BN werden die in Frage kommenden Banknotenei¬ genschaften gemessen und die zugehörige Prüfsumme gelesen, bzw. aus dem Ver¬ schlüsselungsergebnis zurückgewonnen (im Fall von Message Recovery). Anschlie¬ ßend werden eventuelle Meßfehler mit einem entsprechenden Decodieralgorithmus korrigiert. Mit den so korrigierten Meßwerten wird dann das Verschlüsselungsergeb- nis geprüft.

Falls die Sensoren in den Banknoten-Prüfgeräten 26 Zuverlässigkeitsinformationen ausgeben, also Informationen über die Güte der Messungen, können diese zur Ver¬ besserung der Fehlerkorrektur in den Decodieralgorithmus mit einfließen (Soft- Decision-Decoding). Somit werden unzuverlässig erhaltene Meßwerte eher korri¬ giert, als Meßwerte, die vom Prüfgerät 26 als zuverlässig eingestuft wurden.

Es ist insbesondere auch möglich, dass die Prüfsumme bereits bei der Banknotenher- stellung ermittelt und als Prüfelement auf die Banknote aufgebracht wird. Dann kann bei der Qualitätsprüfung der Banknote, bevor sie in Umlauf gelangt, das Prüfelement herangezogen werden, um die Qualität der Banknote zu überprüfen. Liegt dem Prüf¬ element beispielsweise die Seriennummer der Banknote zugrunde, kann bei der Qua- litätsprüfung die Seriennummer erfasst werden, daraus eine Prüfziffer ermittelt wer¬ den und diese Prüfziffer mit der entsprechenden Prüfziffer auf der Banknote vergli¬ chen werden. Ist ein Vergleich der beiden Prüfziffern positiv, wurde die Seriennum¬ mer richtig erfasst, was auf eine gute Qualität der Banknote hindeutet.

Wie erwähnt können, zB auch unabhängig von der Codierung mittels Barcode, mehrere unterschiedliche Codierungen auf einer Banknote vorhanden sein. In Figur 1 ist der Fall dargestellt, daß zusätzlich zur ersten Codierung, deren Ergebnis der Barcode 2 angibt, noch eine zweite Codierung vorhanden ist, deren Ergebnis ein weiterer Barcode 1 1 angibt. Dabei können sich die codierte Eigenschaften und/oder das Codierergebnis bei den unterschiedlichen. Codierungen unterscheiden. Während bei der ersten Codierung die Seriennummer 3 und Eigenschaften des Druckbilds 4 verschlüsselt und das Verschlüsselungsergebnis als Barcode 2 aufgebracht worden sind, können zB auch Eigenschaften der Fasern 5, des Sicherheitsfadens 8 und der Seriennummer 3 verschlüsselt und das Codierergebnis als Barcode 11 aufgedruckt worden sein.

Es kann vorgesehen sein, daß das Prüfgerät nur einen Teil aller Codierungen prüft und/oder eine wechselnde Menge aus allen vorhandenen bzw. prüfbaren Codierun- gen prüft, wobei die wechselnde Menge zB für unterschiedliche Messungen kann variieren oder auch zufällig ausgewählt werden kann.

Dabei kann das Prüfgerät so eingerichtet sein, dass es Codierungen, die gewissen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entsprechen, nicht überprüft werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese Codierungen geknackt wurden und auf Fäl¬ schungen verwendet werden. Des weiteren können diese Codierungen dann bei der Herstellung nicht weiter auf die neu herzustellenden Banknoten aufgebracht werden und ggf. durch andere Codierungen ersetzt werden.

Es kann auf vorgesehen sein, daß zuerst die Lesbarkeit der mehreren Codierungen bei einer Banknote geprüft wird, die zB bei stärker abgenutzten Banknoten beein- trächtigt sein kann, und die Auswahl der zu prüfenden Codierungen für diese Bank¬ note von der Lesbarkeit, dh Überprüfbarkeit der Codierungen abhängig ist.

Es sei angemerkt, daß zwar die Echtheitsprüfung nur durch eine Überprüfung der Codierung erfolgen kann, allerdings auch andere Messungen der Echtheitsprüfung zugrundegelegt werden können, die zB auch nicht codierte Eigenschaften der Banknote prüfen. Sind zB beim Fall der Figur 1 die Seriennummer 3 und Eigen¬ schaften des Druckbilds 4 verschlüsselt und das Verschlüsselungsergebnis als Bar¬ code 2 aufgebracht, so kann zur Verifizierung der Echtheit nicht nur die Codierung, sondern zB auch die Anwesenheit der Fasern 5 verifiziert werden müssen.

Bei Kassenanwendungen im Einzelhandel kann zB auch vorgesehen sein, daß zwei Prüfgeräte mit unterschiedlicher Prüfgenauigkeit und Geschwindigkeit vorhanden sind, wobei eines der Prüfgeräte eine höhere Meßgenauigkeit, aber längere Meß- und Auswertungsdauer hat als das andere Prüfgerät. In diesem Fall wird das schnellere, aber ungenauere erste Gerät vorzugsweise zuerst zur Prüfung der Banknoten BN verwendet werden und nur dann, wenn dieses erste Gerät nicht eindeutig die Echtheit der geprüften Banknoten BN verifizieren oder ausschließen kann, das zweite Gerät zur Prüfung verwendet werden.

Der gleiche Effekt kann allerdings auch mit nur einem hochwertigeren Prüfgerät erzielt werden, wenn zuerst nur eine schnellere Grobauswertung und nur dann eine anschließende feinere Auswertung der Meßdaten des Prüfgeräts 26 durchgeführt wird, wenn die Grobprüfung nicht eindeutig die Echtheit der geprüften Banknoten BN verifizieren oder ausschließen kann.

Im Fall, daß die Banknoten BN im Prüfgerät 26 nicht in definierter ebner Lage posi¬ tioniert bzw. transportiert werden, weil die Banknoten BN zB in einem im Einzel¬ handel verwendeten Prüfgerät 26 von dem Kassenpersonal einzeln auf eine Ablage 22, 101 des Prüfgeräts 26 abgelegt werden, oder frei in eine Meßanordnung gehalten werden, kann das Problem auftreten, daß sich mit üblichen Abbildungssystemen kein scharfes Abbild der gesamten Banknote BN gewinnen läßt. Nach einer weiteren Idee kann deshalb auch vorgesehen sein, daß bei einer solchen optischen Messung eine zu prüfende Banknote BN in mehreren unterschiedlichen Fokusebenen gemessen wird. So kann zB die Fokusebene der Abbildungsoptik ei- ner Bildkamera 27, Dl bei der Messung einer unebenen Banknote BN variiert wer¬ den, um jeweils unterschiedliche Bereiche der Banknote BN scharf abzubilden und aus den mehreren Messungen bei unterschiedlichen Fokusebenen ein Bild der Bank¬ note BN über größere Bereiche ermitteln zu können.

Im Einzelhandel kann das Prüfgerät 26 weiterhin auch in der Scannerkasse zum Er¬ fassen der zu bezahlenden Waren integriert sein. Diesbezüglich wird auf die DE 10 2004 045 708.5 der Anmelderin Bezug genommen, in der solche Varianten be¬ schrieben sind. Im speziellen kann dabei ein Laserstrahl zum Lesen des IR-Barcodes 2 der Banknote BN auf den gleichen Polygonspiegel wie ein roter Laserstrahl für den sichtbaren Barcode der Waren und/oder der Banknoten BN eingekoppelt werden.

Werden nicht nur die zu scannenden Waren, sondern auch die zu prüfenden Bankno¬ ten BN auf die gleiche Glasplatte 101 der Scannerkasse gelegt, so wird vorzugsweise über verschiedene Umlenkspiegel der Laserstrahl in einem gewinkelten Streifenmus- ter auf die Scanner-Glasplatte gelenkt, so daß ein omnidirektionales Lesen ermög¬ licht wird. Fig. 6 zeigt ein Beispiel für ein Lesefeld mit gewinkelten Streifen des projizierten Laserstrahls 38.

Bei allen genannten Prüfgeräten 26 können auch mehrere Detektoren für jeweils unterschiedliche Messungen eingesetzt werden und das von den zu prüfenden Bank¬ noten BN ausgehende Licht mittels eines Strahlteilers auf die jeweiligen Detektoren verteilt werden.

Figur 7 zeigt eine schematische Ansicht von oben auf ein anderes in einer Waren- scannerkasse 40 integriertes Prüfgerät 26 für Banknoten BN. Die Waren werden zum Scannen der Preisschilder in Transportrichtung Tl über eine in einer Fläche 45 integ¬ rierte Glasplatte 46 eines an sich bekannten Barcodescanners 41 gezogen. Zur Prü- fung der Echtheit von Banknoten BN ist nun in der Fläche 45 zusätzlich ein Prüfge¬ rät 26 integriert, welches zB sowohl eine Bildmessung mittels des Barcodescanners 41 durchfuhrt, als auch einen Magnetsensor 43 aufweist kann. Wird die Banknote BN nun in Richtung T2 (senkrecht zur Richtung Tl) an diesem Prüfgerät 26 vorbei- gezogen, können optische Messungen und Magnetmessungen von Banknoteneigen¬ schaften durchgeführt werden, um die Codierung und die codierten Eigenschaften messen und überprüfen zu können.

Die Integration des Magnetsensors 43 in den Rand der Fläche 45 erleichtert es dem Bediener die Banknote berührend über den Magnetsensor 43 zu ziehen, was insbe¬ sondere für die sehr abstandsabhängigen Magnetmessungen notwendig sein kann. Zudem können zB trichterförmige Führungselemente 42 in der Fläche 45 vorgese¬ hen sein, um die Banknote BN in weitegehend definierter Lage vorbeiziehen zu kön¬ nen. Diese Anordnung eignet sich besonders vorteilhaft dafür, magnetisch kodiere Information, die in Abzugsrichtung der Banknote gelesen werden kann, in die Prü¬ fung der Echtheit der Banknote BN zu integrieren.

Es ist auch ein Prüfgerät denkbar, das speziell ausgelegt ist zur Erfassung von op¬ tisch variablen Elementen, die bei Betrachtung von unterschiedlichen Seiten einen unterschiedlichen Farbeindruck aufweisen. Durch den Einsatz von Zeilenkameras mit zwei verschiedenen zirkulär polarisierenden Filtern können zusätzliche Informa¬ tionen aus dem Differenzbild gewonnen werden, falls zur Prüfung der Codierung entsprechende Eigenschaften von Sicherheitselementen auf flüssigkristalliner Basis gemessen werden, wie es im Detail in der WO 2004/011273 A2 der Anmelderin be- schrieben sind.

Wie erwähnt kann bei einem Handprüfgerät nicht nur eine Bildkamera 27 zB mit einem zweidimensionalen CCD-Array, sondern auch eine Zeilenkamera zur Auf¬ nahme von zweidimensionalen Bildern der Banknoten BN verwendet werden, wenn die Banknote BN manuell an dem Meßfenster der Zeilenkamera vorbeibewegt wird. Beim Beispiel der Figur 7 kann ein solcher Zeilensensor anstatt des Barcodescanners 41 zB parallel zum Magnetsensor 43, dh senkrecht zur Abzugsrichtung der Bank¬ noten BN orientiert sein. Alternativ ist es auch möglich, nur einzelne Meßspuren vorzusehen, die zB alternierend abwechselnd in einer Zeile verschiedene Eigen- Schäften nachweisen.

Weiterhin kann vorgesehen sein, daß das Prüfgerät 26 selbständig feststellen kann, ob sich eine Banknote BN im Meßbereich des Prüfgeräts 26, wie zB auf einer Ab¬ lagefläche 22, 45, 101 des Prüfgeräts befindet, um dann die entsprechenden Messun- gen durchzuführen. Dies kann zB mittels einer Infrarot-Beleuchtung erfolgen, die den Bediener des Prüfgeräts nicht stört und vorzugsweise auch zur Messung von IR- Licht, beispielsweise des IR-Barcodes 2, dienen kann. Erst wenn somit eine Bankno¬ te BN im Meßfenster erkannt wird, werden dann weitere Beleuchtungs- und/oder Meßkanäle zur Prüfung der Banknote BN aktiviert und zB erst dann auch eine sichtbare oder ultraviolette Beleuchtung angeschaltet.

Um auch zweidimensionale Barcodes erfassen zu können, ist auch denkbar, daß flä¬ chig bzw. mit einer größeren Anzahl von dicht benachbarten Spuren gemessen wird.

Figur 8 zeigt in schemati scher Weise einen Teil eines hierzu verwendbaren Prüfge¬ räts 26 zur Messung eines Barcodes, insbesondere auch eines zweidimensionalen Barcodes 30 einer Banknote BN. Das Prüfgerät 26 nach Figur 8 weist eine Glasplatte 31 zur Auflage einer zu prüfenden Banknote BN auf. Eine Lichtquelle 33 dient zur Beleuchtung eines in zwei senkrechten Richtungen verdrehbaren Mikrospiegels 34. Durch Verdrehen des Mikrospiegels 34 in den beiden Richtungen ist möglich, den von der Lichtquelle 33 ausgehenden Laserstrahl zeilenweise über den gesamten Ab¬ tastbereich 32 der Glasplatte 31 abzulenken. Die Verwendung einer solchen nicht flächigen Abtastung mittels eines in zwei senkrechten Richtungen automatisch ver¬ stellbaren Spiegels 34 ist besonders bei Handprüfgeräten sinnvoll, da es dort nicht auf extrem hohe Abtastgeschwindigkeiten ankommt und deshalb ausreichen Zeit verbleibt, durch Verstellen des Spiegels 34 die Banknote BN flächig abzutasten. Hierdurch kann vor allem auch die von einem zweidimensionalen Barcode 30 aus- gehende Strahlung über eine Abbildungsoptik 35 von einem Detektor 36 erfaßt wer¬ den.

Für alle vorgenannten Ausführungsformen können als Strahlenquellen Bl, B2, 28 spezielle Leucht- oder Laserdioden verwendet werden, die monochromatisches Licht, dh Licht eines schmalen Frequenzbandes des elektromagnetischen Spekt¬ rums, oder multispektrales bzw. mehrfarbiges Licht emittieren. Vorzugsweise wer¬ den jedoch zumindest auch Leuchtdioden eingesetzt, die Wellenlängen aus dem na¬ hen Infrarot-Bereich oder dem fernen Infrarot-Bereich emittieren. Ebenso ist es mög- lieh, Leuchtdioden oder Laser zu verwenden, die im ultravioletten bzw. dem sich daran anschließenden blauen Spektralbereich emittieren.

Ebenso ist es bei der Verwendung entsprechender Detektoren und Strahlungsquellen möglich, gleichzeitige Messungen im sichtbaren und nahen IR-Bereich oder eine gleichzeitige oder ausschließliche Abtastung lumineszierender oder fluoreszierender Strukturen vorzunehmen. Dadurch ist es beispielsweise möglich, gleichzeitig zwei oder mehrere Barcodes zu detektieren, zB einen roten und einen IR-absorbierenden Barcode 2.

Es sei erwähnt, daß auch bereits innerhalb der Herstellungsvorrichtungen nach dem Aufbringen der Codierungen eine Überprüfung der Codierungen erfolgen kann. An sich kann diese Prüfung aber auch vor der Erstausgabe der Wertdokumente außer¬ halb der Herstellungsvorrichtungen in einem externen Gerät erfolgen.

Figur 9 zeigt eine schematische Ansicht auf eine Banknote BN nach einem zweiten Aspekt der Erfindung. Die herkömmlich auf Banknoten vorgesehenen Objekte, wie sie teilweise in Figur 1 dargestellt sind, sind in Figur 9 der Übersicht halber nicht dargestellt. Auf der Banknote BN der Figur 9 sind lediglich mehrere Barcodes 2, 55, 56, 57 dargestellt. Zusätzlich zum ersten Barcode 2 sind drei weitere Barcodes 55, 56, 57 auf der Banknote BN aufgebracht, wobei die insgesamt vier Barcodes eine Menge M von Barcodes darstellen. Jeder der Barcodes ist ein Ergebnis einer Codie¬ rung von einer oder mehreren messbaren und/oder aus Messwerten ableitbaren Ei- genschaften des Wertdokuments. Dabei können sich die codierten Eigenschaften der Banknote und/oder das Codierergebnis der unterschiedlichen Barcodes unterschei¬ den. Beispielsweise können im ersten Barcode die Seriennummer 3 und Eigenschaf¬ ten des Druckbilds 4 codiert sein. Dagegen können im zweiten Barcode beispiels- weise Eigenschaften der Fasern 5 und die Seriennummer 3 codiert sein. Bei dem dritten und vierten Barcode 56, 57 können entsprechend andere Eigenschaften der Banknote BN codiert werden, wobei sich die codierten Eigenschaften der unter¬ schiedlichen Barcodes auch überschneiden können.

Es kann vorgesehen sein, dass das Prüfgerät nur einen Barcode oder nur eine Aus¬ wahl aller Barcodes prüft und/oder eine wechselnde Teilmenge aus allen vorhande¬ nen bzw. prüfbaren Barcodes prüft, wobei die wechselnde Teilmenge zB für unter¬ schiedliche Messungen variieren oder auch zufällig ausgewählt werden kann. Dabei ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass nur die Barcodes bzw. nur eine Teilmenge der Menge M der Barcodes in Bezug auf die Echtheit der Banknoten geprüft werden, die entsprechenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Barcodes, die unauthorisiert entschlüsselten wurden, werden bei der Echtheitsprüfung nicht mehr herangezogen und vorzugsweise nicht mehr auf neu herzustellende Banknoten aufgedruckt. Beson¬ ders bevorzugt werden diese geknackten Barcodes durch neue Barcodes ersetzt, die bisher noch nicht in der Menge M der Signaturen 2, 55, 56, 57 enthalten waren.

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