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Abkratzvorrichtung für Scheibenschare einer Sämaschine

阅读:776发布:2022-05-19

专利汇可以提供Abkratzvorrichtung für Scheibenschare einer Sämaschine专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Eine Sämaschine weist zwei mit Abstand zueinander angeordnete Scheibenschare (14) auf, die mittels Abstreifrädern (30) gereinigt werden können, die über eine Zugfeder (13) gegen die Oberfläche der Scheibenschare (14) gedrückt werden. Sollen die Abstreifräder nicht mehr gegen die Scheibenschare (14) anliegen, so braucht lediglich der Schraubenbolzen (15) angezogen zu werden, so daß dann die Tragarme (18) zur Aufnahme der Abstreifräder (30) um je eine im Bereich des Bolzens (15) vorgesehene Noppe (17) schwenken können.,下面是Abkratzvorrichtung für Scheibenschare einer Sämaschine专利的具体信息内容。

1. Abkratzvorrichtung für Scheibenschare (14) eines Bodenbearbeitungsgerätes oder einer Sämaschine mit zwei gegenüberliegenden, an einer Halterung verstellbar angeordneten Tragarmen (18), an deren unteren Enden jeweils ein Abstreifrad (30) drehbar gelagert ist, das über eine zwischen den Tragarmen (18) wirkende Feder (13) gegen die Oberfläche des Scheibenschares (14) gedrückt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifrad (30) einen Radkranz (36) mit einem zwischen Radkranz (36) und Scheibenschar (14) angeordneten Abstreifring (Gußrad 40) aufweist, der mit dem Radkranz (36) lösbar verbindbar ist.2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifrad eine Nabe (32) mit zahlreichen sich radial erstreckenden Speichen (34) zur Aufnahme des Radkranzes (36) aufweist, an dem ein Abstreifring lösbar angeschlossen ist, der mit einem zwischen die Speichen (34) einsteckbaren Zapfen (42) ausgerüstet ist.3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstreifring (40) mit Arretierungsnoppen (44) ausgerüstet ist, die mit dem Abstreifrad form- und/oder kraftschlüssig verbindbar sind.4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Tragarme (18) einenends über einen Schraubenbolzen (15) an zwei mit Abstand zueinander angeordnete Tragplatten (12) lösbar angeschlossen sind und die Tragarme über eine endseitig an die Tragarme (18) angeschlossene Zugfeder (13) derart zusammengezogen werden, daß die an dem Abstreifrad angeordneten Abstreifringe gegen die Außenseiten der beiden Scheibenschare gedrückt werden.5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstreifrad ein lösbares Lager (20) aufweist,-das aus einem Flansch (22) mit beidseitig sich axial erstreckenden, stirnseitig je einen Wulst (25, 27) aufweisenden Lagerzapfen (24, 26) gebildet ist, wobei der eine Lagerzapfen in die Nabe und der andere Lagerzapfen (26) in eine in dem Tragarm (18) vorgesehene Bohrung (19) einrastbar und selbsttätig sicherbar ist.6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Wulste (25, 27) elastisch ausgebildet sein können und je einen Außendurchmesser aufweisen, der größer ist als der Innendurchmesser der Nabe (32) bzw. der Bohrung (19) des Tragarmes (18).7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstreifring als Gußrad (40) ausgebildet ist, das beispielsweise aus einem eine hohe Gleitfähigkeit aufweisenden Material, insbesondere aus Kunststoff, beispielsweise aus Nylon, gebildet ist.8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugfeder (13) in an den Tragarmen (18) vorgesehene Ösen (11) einhängbar ist.9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein jeder Tragarm (18) an seiner Innenseite zwischen dem Schraubenbolzen (15) und der Zugfeder (13) einen Bolzen (16) trägt, der in eine in der Tragplatte (12) vorgesehene Bohrung einrastbar ist und den Tragarm (18) gegen Drehen an dem Schraubenbolzen (15) sichert.10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwischen den Bolzen (16) und der Zugfeder (13) eine Noppe (17) derart angeordnet ist, daß bei Verstellung des Schraubenbolzens (15) der Tragarm um diese Noppe schwenken kann.
说明书全文

Die Erfindung bezieht sich auf eine Abkratzvorrichtung für Scheibenschare eines Bodenbearbeitungsgerätes oder einer Sämaschine mit zwei gegenüberliegenden, an einer Halterung verstellbar angeordneten Tragarmen, an deren unteren Enden jeweils ein Abstreifrad drehbar gelagert ist, das über eine zwischen den Tragarmen wirkende Feder gegen die Oberfläche des Scheibenschares gedrückt wird.

Es ist bereits eine Abkratzvorrichtung für die Scheibenschare einer Sämaschine bekannt (US-A-4 206 817), die aus zwei V-förmig zueinander angeordneten Speichenrädern besteht, die mittels lösbarer Lager an zwei mit Abstand zueinander angeordneten Tragarmen angeschlossen sind. Ein jeder Tragarm ist an seinem einen Ende an eine Tragvorrichtung schwenkbar angeschlossen. Im Bereich der Anschlußstelle der Tragarme befindet sich eine Druckfeder, die zwischen den beiden Tragarmen wirkt und diese nach außen drückt, so daß die Abstreifräder gegen die Innenseite der Scheibenschare zur Anlage kommen. Durch die Anordnung der Druckfeder zwischen den Tragarmen liegen die Abstreifräder ständig gegen die Oberfläche der Scheibenschare an. Bei einem Verschleiß der Abstreifräder müssen sie insgesamt ausgewechselt werden. Hierdurch erhält man eine relativ teure Vorrichtung.

Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Abstreifräder derart auszubilden und anzuordnen, daß bei einem Verschleiß des Anlageteiles gegen die Oberfläche der Scheibenschare nicht das gesamte Abstreifrad ausgewechselt werden muß. Diese Aufgabe ist dadurch gelöst worden, daß das Abstreifrad einen Radkranz mit einem zwischen Radkranz und Scheibenschar angeordneten Abstreifring aufweist, der mit dem Radkranz lösbar verbindbar ist. Durch die vorteilhafte Ausbildung und Anordnung des Abstreifrades mit dem lösbar angeordneten Abstreifring läßt sich bei einem Verschleiß des Abstreifringes dieser in kürzester Zeit gegen einen neuen Abstreifring auswechseln, so daß dadurch die Abkratzvorrichtung insgesamt kostengünstiger arbeiten kann. Zur leichteren Montage des Abstreifringes am Abstreifrad ist es vorteilhaft, daß das Abstreifrad eine Nabe mit zahlreichen sich radial erstreckenden Speichen zur Aufnahme des Radkranzes aufweist, an dem ein Abstreifring lösbar angeschlossen ist, der mit einem zwischen die Speichen einsteckbaren Zapfen ausgerüstet ist. Somit erhält man auf einfache Weise eine Drehverbindung zwischen dem Abstreifring und dem zugehörigen Abstreifrad. Eine einfache Montage wird auch dadurch ermöglicht, daß der Abstreifring mit Arretierungsnoppen ausgerüstet ist, die mit dem Abstreifrad form- und/oder kraftschlüssig verbindbar sind.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, daß die beiden Tragarme einenends über einen Schraubenbolzen an zwei mit Abstand zueinander angeordnete Tragplatten lösbar angeschlossen sind und die Tragarme über eine endseitig an die Tragarme angeschlossene Zugfeder derart zusammengezogen werden, daß die an dem Abstreifrad angeordneten Abstreifringe gegen die Außenseiten der beiden Scheibenschare gedrückt werden. Durch die Verwendung eines Schraubenbolzens oberhalb der Zugfeder können die Tragarme gemeinsam mit den Scheibenscharen auseinandergeschwenkt werden, indem der Schraubenbolzen weiter angezogen wird, so daß dadurch die Zugfeder auseinandergezogen wird. Hierdurch lassen sich die Abstreifräder auf einfache Weise von der Oberfläche der Scheibenschare abheben. Vorteilhaft ist es außerdem, daß das Abstreifrad ein lösbares Lager aufweist, das aus einem Flansch mit beidseitig sich axial erstreckenden, stirnseitig je einen Wulst aufweisenden Lagerzapfen gebildet ist, wobei der eine Lagerzapfen in die Nabe und der andere Lagerzapfen in eine in dem Tragarm vorgesehene Bohrung einrastbar und selbsttätig sicherbar ist, und daß die beiden Wulste elastisch ausgebildet sein können und je einen Außendurchmesser aufweisen, der größer ist als der Innendurchmesser der Nabe bzw. der Bohrung des Tragarmes.

Da die einzelnen Lagerzapfen endseitig mit Wulsten ausgerüstet sind, die beispielsweise federelastisch ausgebildet sein können, lassen sich die Lagerzapfen in die entsprechenden Bohrungen des Abstreifrades bzw. des Tragarmes einschie-Den und dann durch den Wulst sichern, der hierzu gegen die eine Oberfläche der Nabe des Abstreifrades bzw. des Tragarmes zur Anlage kommt.

Eine einfache und effektvolle Reinigung des Scheibenschares erhält man dadurch, daß der Abstreifring als Gußrad ausgebildet ist, das beispielsweise aus einem eine hohe Gleitfähigkeit aufweisenden Material, insbesondere aus Kunststoff, beispielsweise aus Nylon, gebildet ist. Da beispielsweise das Abstreifrad aus Nylon hergestellt sein kann, wird eine hohe Lebensdauer des Abstreifrades gewährleistet, da der Abrieb zwischen der Metalloberfläche des Scheibenschares und des aus Kunststoff hergestellten Abstreifringes gering ist. Ferner wird bei vollständigem Verschleiß des Abstreifringes und bei Anlage eines Metallteiles bzw. des Tragarmes gegen die Oberfläche des Scheibenschares der Bedienungsperson durch entsprechend höhere Abriebgeräusche ein Signal übermittelt, das der Bedienungsperson Aufschluß darüber gibt, daß der Abstreifring ausgewechselt werden muß.

In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, daß die Zugfeder in an den Tragarmen vorgesehene Ösen einhängbar ist, daß ein jeder Tragarm an seiner Innenseite zwischen dem Schraubenbolzen und der Zugfeder einen Bolzen trägt, der in eine in der Tragplatte vorgesehene Bohrung einrastbar ist und den Tragarm gegen Drehen an dem Schraubenbolzen sichert, und daß jeweils zwischen den Bolzen und der Zugfeder eine Noppe derart angeordnet ist, daß bei Verstellung des Schraubenbolzens der Tragarm um diese Noppe schwenken kann. Durch die Verwendung eines Bolzens im Bereich des Schraubenbolzens wird auf einfache Weise eine Drehsicherung des Tragarmes an der Tragplatte vorgenommen. Ferner ist es möglich, durch die Verwendung einer im Bereich des Bolzens vorgesehenen Noppe die Tragarme um diese Noppe so weit zu verschwenken, bis ein ausreichender Abstand zwischen der Oberfläche der Scheibenschare und der Abstreifräder hergestellt ist. Eine derartige Verstellung der Abstreifräder wird dann durchgeführt, wenn die Bodenverhältnisse nicht zu einer übermäßigen Verschmutzung der Scheibenschare führen. Hierdurch kann das Abstreifelement geschont werden, so daß die Standzeit des Abstreifelementes sich erhöht.

Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:

  • Fig. 1 eine perspektivische Darstellung zweier V-förmig zueinander angeordneter Scheiben einer Sämaschine mit einer Abkratzvorrichtung,
  • Fig. 2 die Abkratzvorrichtung gemäß Fig. 1 in auseinandergezogener Darstellung,
  • Fig. 3 eine Schnittdarstellung des Rades der Abstreifvorrichtung,
  • Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie 4 - 4 gemäß Fig. 1.

In der Zeichnung ist in Fig. 1 mit 10 eine Abstreif- bzw. eine Abkratzvorrichtung bezeichnet, die auf einer Tragplatte 12 eines in der Zeichnung nicht dargestellten Rahmens einer Sämaschine angeordnet ist. Die Abstreifvorrichtung 10 wird mittels einer Feder 13 gegen die konvexe Seite der Scheibe 14 der Sämaschine gedrückt. Es ist jedoch auch möglich, die Abkratzvorrichtung gegen die konkave Seite der Scheibe 14 anzudrücken.

Die Abkratzvorrichtung 10 ist an einem Tragarm 18 angeordnet, der an seinem oberen Ende über einen Schraubenbolzen 15 mit einer zugehörigen Mutter an der Tragplatte 12 befestigt ist. An der Innenseite des Tragarmes 18 im Bereich des Schraubenbolzens 15 befindet sich ein nach innen stehender Bolzen 16, der in eine entsprechende Bohrung der Tragplatte 12 hineinragt, so daß der Tragarm 18 gegen Drehen an der Tragplatte 12 gesichert ist.

Wie aus den Figuren 2 und 3 hervorgeht, ist ein Gußlager 20 in dem Tragarm 18 aufgenommen, in dem ein Abstreifrad 30 drehbar gelagert ist. Das Gußlager 20 weist einen Flansch 22 und einen ersten und zweiten Lagerzapfen 24 und 26 auf, die sich beiderseits vom Flansch 22 axial nach außen erstrecken. Jeweils an der Stirnseite des Lagerzapfens 24 und 26 ist ein im Durchmesser größerer wulst 25 bzw. 27 vorgesehen.

Das Abstreifrad 30 besteht aus einer Nabe 32, an der zahlreiche sich radial erstreckende Speichen 34 vorgesehen sind, die an ihren äußeren Enden einen Radkranz 36 tragen. An der Innenseite des Radkranzes 36 befindet sich ein Gußrad 40, das mit einer sich radial erstreckenden Nut versehen ist, in der der Radkranz 36 aufgenommen ist. Das Gußrad 40 weist an seiner Innenseite einen sich radial erstrekkenden Zapfen 42 auf, der sich zwischen die Speichen 34 erstreckt. Weiterhin sind an dem Radkranz 36 zwei Arretierungsnoppen 44 vorgesehen, die mit der Innenseite des Radkranzes 36 bzw. mit einer in dem Radkranz 36 vorgesehenen Nut 37 kraftschlüssig bzw. auch fdrmschlüssig verbunden sind. Die Lage des Zapfens 42 ist so gewählt, daß das Gußrad 40 sich dreht, wenn auch das Abstreifrad 30 gedreht wird.

Bei dem Zusammenbau der Abstreif- bzw. Abkratzvorrichtung 10 wird das Gußlager 20 in die Nabe 32 und in eine in dem Tragarm 18 vorgesehene Bohrung 19 eingesetzt, wobei die beiden federelastisch ausgebildeten Wulste 25 und 27 das Abstreifrad 30 auf dem Lagerzapfen 24 und dem Lagerzapfen 26 in der Bohrung 19 sichern (siehe Fig. 3). Das Gußrad 40 wird in den Radkranz 36 eingesetzt und schnappt dort ein und wird dann mittels der Arretierungsnoppen 44 gesichert, die hierzu in der Nut 37 aufgenommen sind. Die beiden Wulste 25 und 27 sowie die Arretierungsnoppen 44 ermöglichen einen einfachen und schnellen Zusammenbau der einzelnen Teile und sichern gleichzeitig den Radkranz 36 im Abstreifrad 30, wobei die Federkräfte der Feder 13 die Scheiben 14 gegenseitig zur Anlage bringen.

Ist die Abkratzvorrichtung 10 zusammengebaut, so kann sie auf der Tragplatte 12 montiert werden, wobei das Gußrad 40 dann plan gegen die außenliegende Oberfläche der Scheibe 14 anliegt. Wie aus Fig. 4 hervorgeht, ist hierzu die Feder 13 mit den gegenüberliegenden Tragarmen 18 verbunden, an der je eine Scheibe 14 angeordnet ist, die an ihrem unteren äußeren Umfang gegeneinander anliegen. Die Scheiben 14 werden bei der Sämaschine als Furchenöffner eingesetzt. Ein jeder Tragarm 18 weist unterhalb des Bolzens 16 einen sich nach irnen erstreckenden Vorsprung bzw. eine Noppe 17 auf, die: gegen die Oberfläche der Tragplatte 12 anliegt. Die beiden gegenüberliegenden Enden der Feder 13 sind in eine entsprechende an dem jeweiligen Tragarm 18 vorgesehene Öse 11 eingehängt. Die Feder 13 zieht, wie bereits erwähnt, die Oberfläche des Gußrades 40 gegen die ebene bzw. konvex ausgebildete Oberfläche der Scheibe 14. Sind die Bodenverhältnisse so, daß die Abkratzvorrichtung nicht eingesetzt zu werden braucht, so wird der Schraubenbolzen 15 etwas angezogen, so daß der Tragarm 18 um die Noppe schwenkt und somit die Federkräfte der Feder 13 überwindet, so daß das Gußrad 40 nicht mehr gegen die Oberfläche der Scheibe 14 anliegt. Wird die Abkratzvorrichtung 10 wieder benutzt, so wird lediglich der Schraubenbolzen 15 ein wenig gelöst, um somit die Federkräfte der Feder 13 zu verringern und somit das Gußrad 40 wieder gegen die Oberfläche der Scheibe zu drücken. Die Bewegung des Gußrades 40 ist begrenzt, da das Gußrad stets zwischen dem Radkranz 36 und der Scheibe 14 angeordnet ist, wobei der Zwischenraum zwischen diesen beiden Teilen stets so groß ist, daß das Gußrad nicht entfernt werden bzw. abspringen kann. Die Federbeaufschlagung des Gußrades 40 kann auch erfolgen, wenn lediglich eine Scheibe 14 eingesetzt wird. In diesem Falle wird das eine Ende der Feder 13 an eine Befestigungsöse der Tragplatte 12 angeschlossen, oder es wird anstelle der als Zugfeder ausgebildeten Feder 13 eine Druckfeder verwendet, die oberhalb der Noppe 17 vorgesehen werden kann, um somit das Gußrad 40 gegen die Oberfläche der Scheibe 14 zu pressen.

Verschleißt beispielsweise das Gußrad 40 der Abstreifvorrichtung 10, so braucht lediglich der Schraubenbolzen 15 entfernt zu werden, um ein neues Gußrad gegen das verschlissene Gußrad 40 auszutauschen. Anschließend wird der Schraubenbolzen wieder eingesetzt und angezogen. Das mit 40 bezeichnete Gußrad kann beispielsweise aus gegossenem Nylon hergestellt werden oder auch aus einem anderen geeigneten Material. Dabei ist es vorteilhaft, ein derartiges Material für das Gußrad 40 zu wählen, das einen geringen Reibungswiderstand und somit eine hohe Lebensdauer gewährleistet. Wird das Rad 40 der Abstreifvorrichtung 10 aus einem Material hergestellt, das einen sehr geringen Reibungswiderstand aufweist, so wird das drehbar gelagerte Rad im Arbeitseinsatz so lange nicht wahrgenommen, bis ein entsprechender Verschleiß aufgetreten ist und dann ein entsprechendes Kratzgeräusch durch die Bedienungsperson wahrgenommen wird, das dann als Anzeichen dafür angesehen werden kann, daß das Gußrad 40 ausgewechselt werden muß. Das übermäßig laute Kratzgeräusch kann beispielsweise auch dadurch auftreten, daß der Radkranz 36 bei entsprechendem Verschleiß des Gußrades 40 gegen die Scheibe 14 zur Anlage kommt.

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