专利汇可以提供Carbamoyloxime, Verfahren und Mittel zu deren Herstellung, Schädlingsbekämpfungsmittel, enthaltend solche Verbindungen, sowie Verwendung solcher Verbindungen als Schädlingsbekämpfungsmittel专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Verbindungen der allgemeinen Formel
worin A eine Gruppe (a) oder (b)
R' und R' Wasserstoff, nieder Alkyl oder Cycloalkyl, oder zusammen mit dem Kohlenstoffatom. an das sie geknüpft sind. einen 4- bis 6gliedrigen. gesättigten Kohlenwasserstoffring,
R 3 Wasserstoff, nieder Alkyl oder Cycloalkyl,
R 4 Wasserstoff
und R 5 nieder Alkyl, nieder Alkenyl oder Cycloalkyl,
oder R' nieder Alkyl
und R' nieder Alkyl, nieder Alkylcarbonyl, Tri-(nieder Alkyl)silyl oder eine Gruppe (c)
R 6 Alkyl; nieder Halogenalkyl; Phenyl, gegebenenfalls mit Halogen, nieder Alkyl und/oder Trifluormethyl substituiert; oder eine Gruppe (d) oder (e)
R' und R 6 nieder Alkyl oder nieder Halogenalkyl, oder zusammen mit dem Stickstoffatom, an das sie geknüpft sind, eine Piperidino- oder Morpholinogruppe,
R 9 nieder Alkyl
und m 1 oder 2 bedeuten.
Die Verbindungen eignen sich als Schädlingsbekämpfungsmittel bzw. als Wirkstoffe von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Die Mittel sind besonders wirksam bei der Bekämpfung von Insekten, Milben, Nematoden und Mollusken.,下面是Carbamoyloxime, Verfahren und Mittel zu deren Herstellung, Schädlingsbekämpfungsmittel, enthaltend solche Verbindungen, sowie Verwendung solcher Verbindungen als Schädlingsbekämpfungsmittel专利的具体信息内容。
Die Erfindung betrifft heterocyclische Verbindungen, insbesondere Carbamoyloxime der allgemeinen Formel
und m 1 oder 2 bedeuten.
Die Verbindungen der Formel I sind Schädlingsbekämpfungsmittel und eignen sich insbesondere zur Bekämpfung von Insekten, Milben, Nematoden und Mollusken. Somit umfasst die Erfindung auch Schädlingsbekämpfungsmittel, die eine oder mehrere der Verbindungen der Formel I enthalten, Verfahren zur Herstellung dieser Verbindungen und Mittel sowie die Verwendung solcher Mittel.
Der Ausdruck "nieder Alkyl" umfasst, wenn nicht ausdrücklich anderweitig definiert; sowohl geradkettige als auch verzweigte Alkylgruppen, insbesondere diejenigen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, wie Methyl, Aethyl, n-Propyl, Isopropyl, n-Butyl, Isobutyl und tert.-Butyl. Dies gilt auch für nieder Alkylgruppe enthaltende Reste, wie nieder Alkylcarbonyl und nieder Halogenalkyl. Unter Cycloalkyl sind insbesondere Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl und Cyclohexyl zu verstehen. Der Ausdruck "nieder Alkenyl" umfasst sowohl geradkettige als auch verzweigte Reste, insbesondere diejenigen mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen, wie Vinyl, Allyl, Butenyl, Pentenyl und dergleichen. Der Ausdruck "Halogen" umfasst Fluor, Chlor, Brom und Jod. Wenn in einem substituierten Phenylrest zwei oder mehr Substituenten vorhanden sind, können die Substituenten gleich oder verschieden sein.
Die Erfindung betrifft auch die syn- und anti-Formen der Verbindungen der Formel I, wobei die syn(Z)-Form bevorzugt ist. Da asymmetrische Kohlenstoffatome vorhanden sein können, liegen in solchen Fällen optische Antipoden vor. Durch das Vorliegen der Doppelbindung in den Verbindungen der Formel I, worin R5 nieder Alkenyl bedeutet, tritt für diese Verbindungen zusätzlich geometrische Isomerie auf. Die Formel I soll demnach all diese möglichen isomeren Formen umfassen.
Hat R oder R2 die Bedeutung nieder Alkyl, so ist dies vorzugsweise Methyl oder Aethyl, insbesondere Methyl. Darüber hinaus übersteigt die Gesamtzahl der Kohlenstoffatome in den Substituenten R und R2 vorzugsweise die Zahl 4 nicht.
Im Falle, dass R und R2 zusammen mit dem Kohlenstoffatom einen 4- bis 6-gliedrigen, gesättigten Kohlenwasserstoffring bedeuten, so ist dieser Ring vorzugsweise ein 5- oder 6-gliedriger Ring.
R1 und R2 bedeuten vorzugsweise je Wasserstoff oder nieder Alkyl.
Bedeuten A eine Gruppe (a) und R3 nieder Alkyl, so ist R3 vorzugsweise Methyl. Hingegen, wenn A die Gruppe (b) bedeutet, dann ist R3 als nieder Alkyl vorzugsweise Isopropyl.
Hat R4 die Bedeutung nieder Alkyl, so ist dies vorzugsweise Methyl.
R5 in der Bedeutung nieder Alkyl, nieder Alkenyl, Cycloalkyl, nieder Alkylcarbonyl und Tri(nieder Alkyl)-silyl ist vorzugsweise Methyl, Allyl, Cyclopropyl, Acetyl bzw. Trimethylsilyl oder Tri(tert.-butyl)silyl.
Bedeutet R5 eine Gruppe (c), in der R6 Alkyl ist, so kann diese bis 8 Kohlenstoffatome enthalten. Hat R6 in der Gruppe (c) die Bedeutung nieder Halogenalkyl, so ist dies vorzugsweise Perhalomethyl, insbesondere Trichlormethyl, Dichlorfluormethyl oder Trifluormethyl.
R6 ist vorzugsweise nieder Alkyl, insbesondere Methyl, wenn R4 Wasserstoff bedeutet.
Ganz besonders bevorzugte Verbindungen der Formel I sind:
Weitere Vertreter von Verbindungen der Formel I sind:
Das erfindungsgemässe Verfahren zur Herstellung der Verbindungen der Formel I ist dadurch gekennzeichnet, dass man
mit einem Isocyanat der Formel
zweckmässigerweise in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und eines säurebindenden Mittels umsetzt, oder
zweckmässigerweise in Gegenwart eines Verdünnungsmittels und eines säurebindenden Mittels umsetzt.
Die Verfahrensvariante a) führt zu Verbindungen der Formel I, worin R4 Wasserstoff und R5 nieder Alkyl, nieder Alkenyl oder Cycloalkyl bedeuten.
Für die Umsetzung gemäss Verfahrensvariante a) kommen als Verdünnungsmittel vorzugsweise inerte organische Lösungsmittel in Frage. Hierzu gehören vorzugsweise Aether und ätherartige Verbindungen, wie 1,2-Dimethoxyäthan, Tetrahydrofuran und Dioxan; Ketone wie Diäthylketon, insbesondere Aceton und Methyläthylketon; Nitrile wie Propionitril, insbesondere Acetonitril; Formamide wie Dimethylformamid; und halogenierte Kohlenwasserstoffe, wie Methylenchlorid, Tetrachlorkohlenstoff und Chloroform.
Bevorzugte Katalysatoren für diese Verfahrensvariante sind tertiäre Basen, wie Triäthylamin, Pyridin und 1,4-Diazabicyclo[2.2.2]octan; und zinnorganische Verbindungen, wie Dibutylzinndiacetat.
Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung dieser Verfahrensvariante in einem grossen Bereich variiert werden. Im allgemeinen wird zwischen 0°C und 100°C gearbeitet, vorzugsweise zwischen 20°C und 50°C. Bei der Anwesenheit eines Lösungsmittels wird zweckmässigerweise beim Siedepunkt des jeweiligen Lösungsmittels gearbeitet.
Bei der Durchführung dieser Verfahrensvariante arbeitet man vorzugsweise mit einem Ueberschuss an Isocyanat der Formel III. Zur Isolierung der so erhaltenen Verbindung der Formel I, worin R4 Wasserstoff bedeutet, kann das gegebenenfalls vorhandene Lösungsmittel entfernt werden, z.B. durch Abdestillieren, und der Rückstand nach üblichen Methoden aufgearbeitet werden.
Für die Durchführung der Verfahrensvariante b) kommen als Verdünnungsmittel vorzugsweise inerte organische Lösungsmittel in Frage. Hierzu gehören vorzugsweise die bei der Verfahrensvariante a) aufgezählten Lösungsmittel.
Die Umsetzung nach Verfahrensvariante b) wird zweckmässigerweise in Gegenwart eines säurebindenden Mittels vorgenommen. Man kann alle üblicherweise verwendbaren anorganischen und organischen säurebindenden Mittel zugeben. Hierzu gehören vorzugsweise Natriumhydrid; Alkalicarbonate., wie beispielsweise Natriumcarbonat, Kaliumcarbonat und Natriumhydrogencarbonat; ferner niedere tertiäre Alkylamine, Cycloalkylamine oder Arylalkylamine, wie beispielsweise Triäthylamin und Dimethylbenzylcyclohexylamin; weiterhin Pyridin und Diazabicyclooctan.
Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung dieser Verfahrensvariante in einem grossen Bereich variiert werden. Im allgemeinen arbeitet man zwischen 0°C und 100°C, vorzugsweise zwischen 0°C und 40°C.
Bei der Durchführung dieser Verfahrensvariante setzt man vorzugsweise auf 1 Mol der Verbindung der Formel II 1 bis 2 Mol an Carbamoylhalogenid der Formel IV ein. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, das säurebindende Mittel in geringem Ueberschuss (bis ca. 30 Gewichtsprozent) einzusetzen. Die Isolierung der so erhaltenen Verbindung der Formel I erfolgt in üblicher Weise.
Für die Umsetzung gemäss Verfahrensvariante c) kommen als Verdünnungsmittel vorzugsweise inerte organische Lösungsmittel in Frage, insbesondere Aether und ätherartige Verbindungen, wie 1,2-Dimethoxyäthan, Tetrahydrofuran und Dioxan; Nitrile wie Acetonitril; Formamide wie Dimethylformamid; und Kohlenwasserstoffe wie Toluol.
Die Umsetzung nach Verfahrensvariante c) wird zweckmässigerweise in Gegenwart eines säurebindenden Mittels vorgenommen. Man kann alle üblicherweise verwendbaren anorganischen und organischen säurebindenden Mittel zugeben, zu denen vorzugsweise die im Zusammenhang mit der Verfahrensvariante b) oben erwähnten gehören.
Die Reaktionstemperaturen können bei der Durchführung dieser Verfahrensvariante in einem grossen Bereich variiert werden. Im allgemeinen liegen sie zweckmässigerweise zwischen 0°C und 100°C, vorzugsweise zwischen 0°C und 40°C.
Zweckmässigerweise wird das Verfahren als ein Eintopfverfahren durchgeführt. Man setzt erst Phosgen mit dem Oxim der Formel II um, und dann gibt man zum Reaktionsgemisch das Amin der Formel V zu. Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, auf 1 Mol des Oxims der Formel II 1 bis 1,5 Mol Phosgen und 1 bis 1,5 Mol des Amins der Formel V einzusetzen. Ferner wird das säurebindende Mittel vorzugsweise in geringem Ueberschuss, z.B. bis ca. 30 Gewichtsprozent, verwendet. Die Isolierung der so erhaltenen Verbindung der Formel I erfolgt in üblicher Weise.
Die Verfahrensvariante d) führt zu Verbindungen der Formel I, worin R 4 nieder Alkyl und R5 eine Gruppe (c) bedeuten.
Bei der Durchführung der Verfahrensvariante d) kommen als Verdünnungsmittel und säurebindende Mittel vorzugsweise diejenigen in Frage, die im Zusammenhang mit der Verfahrensvariante a) bzw. b) oben erwähnt werden. Die Reaktionstemperaturen liegen im allgemeinen zweckmässigerweise zwischen 0°C und 100°C, vorzugsweise zwischen 0°C und 50°C.
Falls ein Sulfenylchlorid der Formel VI, worin R11 Chlor bedeutet, in dieser Verfahrensvariante verwendet wird, werden die Ausgangsmaterialien vorzugsweise in etwa stöchiometrischen Mengen eingesetzt, d.h. auf ein Mol des Sulfenylchlorids der Formel VI setzt man vorzugsweise etwa 2 Mol des Carbamoyloxims der Formel I' ein.
Die Isolierung der so erhaltenen Verbindung der Formel I erfolgt in üblicher Weise.
Sofern keine gezielte Synthese zur Isolierung reiner Isomerer durchgeführt wird, fällt normalerweise ein Produkt als Gemisch zweier oder mehrerer Isomerer an. Die Isomeren können nach an sich bekannten Methoden aufgetrennt werden.
Die als Ausgangsmaterialien in den Verfahrensvarianten a), b) und c) verwendbaren Oxime der Formel II sind bislang noch nicht bekannt; sie können aber auf einfache Weise hergestellt werden, indem man ein Thiazolin bzw. 5,6-Dihydro-2H-1,4-thiazin der Formel
zweckmässigerweise in Gegenwart eines Verdünnungsmittels nitrosiert.
Nitrosiert wird zweckmässigerweise nach an sich bekannten Methoden, also mittels:
Als Verdünnungsmittel eignen sich insbesondere Wasser, Alkohole, Acetonitril, aromatische Kohlenwasserstoffe, chlorierte Kohlenwasserstoffe sowie Aether.
Die Reaktionstemperaturen liegen zweckmässigerweise zwischen -20°C und 100°C, vorzugsweise zwischen 0°C und 60°C.
Zur Isolierung der so erhaltenen Verbindung der Formel II kann das Lösungsmittel entfernt werden, z.B. durch Abfiltrieren oder Abdestillieren, und der Rückstand entweder gewaschen, z.B. mit Wasser, getrocknet und kristallisiert bzw. chromatographisch gereinigt werden, oder in ein geeignetes Lösungsmittel aufgenommen, mit Wasser gewaschen, die Lösung über einem geeigneten Trocknungsmittel, z.B. wasserfreiem Natriumsulfat, getrocknet und nach Abdestillieren des Lösungsmittels das Produkt umkristallisiert oder chromatographisch gereinigt werden.
Die als Ausgangsmaterialien verwendbaren Thiazoline der Formel VII, worin A eine Gruppe (a) bedeutet, sind entweder bekannt oder können nach an sich bekannten Methoden, z.B. gemäss F.Asinger et al., Ann. 610, 17-24 und 33-49 (1957), Angew. Chemie 79, 953 (1967) oder DOS 2 645 731, hergestellt werden.
Die als Ausgangsmaterialien verwendbaren 5,6-Dihydro-2H-1,4-thiazine der Formel VII, worin A die Gruppe (b) bedeutet, sind ebenfalls zum Teil bekannt (z.B. aus Ann. 652, 50 (1962) und Asinger et al., Monatsheft für Chemie 102, 321-332 (1971)), oder können analog zu den bekannten Methoden hergestellt werden. Das nachstehende Verfahrensschema stellt ein allgemeines Herstellunsverfahren dar:
Die als Ausgangsmaterialien in den Verfahrensvarianten a), b) und c) verwendbaren Oxime der Formel II können auch aus Glyoxylhydroxamsäurechlorid oder dessen Alkyl- oder Cycloalkylderivat und dem entsprechenden Mercaptoamin der Formel H2N-A-SH hergestellt werden, und zwar nach dem folgenden Verfahrensschema: ,
Die Umsetzung wird zweckmässigerweise in einem inerten Verdünnungsmittel, in Gegenwart eines säurebindenden Mittels und in einem Temperaturbereich zwischen -30°C und der Raumtemperatur durchgeführt. Als inerte Verdünnungsmittel eignen sich insbesondere polare Lösungsmittel, wie beispielsweise Aether und ätherartige Verbindungen, z.B. Diäthyläther und Tetrahydrofuran; Pyridin; Acetonitril; Alkohole; und Wasser. Als säurebindende Mittel kommen insbesondere Alkalicarbonate, wie beispielsweise Natriumcarbonat, Kaliumcarbonat und Natriumhydrogencarbonat; niedere tertiäre Alkylamine, wie beispielsweise Triäthylamin; und Pyridin in Frage.
Die Isocyanate der Formel III sind entweder bekannt oder können nach an sich bekannten Methoden, z.B. durch Umsetzung des diesbezüglichen Amins RSNH2 mit Phosgen und anschliessendes Erhitzen, hergestellt werden. Beispiele solcher bekannter Isocyanate sind Methylisocyanat, Aethylisocyanat, Isopropylisocyanat, tert.-Butylisocyanat, Allylisocyanat, Cyclopropylisocyanat und Cyclohexylisocyanat.
Die Carbamoylhalogenide der Formel IV sind ebenfalls entweder bekannt oder können nach an sich bekannten Methoden, z.B. durch Umsetzung des diesbezüglichen Amins R4RSNH mit Phosgen, hergestellt werden. Beispiele solcher bekannter Carbamoylhalogenide sind Dimethylcarbamoylchlorid, Methyläthylcarbar"oylchlorid, N-Methyl-N-trichlormethylsulfenyl-carbamoylfluorid, N-Methyl-N-fluordichlormethylsulfenyl-carbamoylfluorid, N-Methyl-N-chlordifluormethylsulfenyl-carbamoylfluorid, N-Methyl-N-(3-trifluor- methylphenylsulfenyl)-carbamoylfluorid, N-Acetyl-N-methylcarbamoylchlorid, N-Methyl-N-(4-chlorphenylsulfenyl)-carbamoylfluorid, N-Methyl-N-(morpholin-1-ylsulfenyl)-carbamoylfluorid und N-Methyl-N-(tert.-butylthio)sulfenyl- carbamoylfluorid.
Die Amine der Formel V sind ebenfalls entweder bekannt oder können nach an sich bekannten Methoden hergestellt werden. Beispiele solcher bekannter Amine sind Methylamin, Aethylamin, Dimethylamin, Methyläthylamin und Allylmethylamin.
Die Sulfenylchloride der Formel VI sind ebenfalls entweder bekannt oder können nach an sich bekannten Methoden hergestellt werden. Beispiele solcher bekannter Sulfenylchloride sind Methylsulfenylchlorid, Trichlormethylsulfenylchlorid, Dichlorfluormethylsulfenylchlorid, Chlordifluormethylsulfenylchlorid, Trifluormethylsulfenylchlorid, Phenylsulfenylchlorid, 2,4-Dichlorphenylsulfenylchlorid, 3-Trifluormethylphenylsulfenylchlorid, 3-Methylphenylsulfenylchlorid, 4-Chlor-3-trifluormethylphenylsulfenylchlorid, Schwefeldichlorid und Schwefelmonochlorid.
Die Verbindungen der Formel I sind ganz allgemein als Pestizide von Wert. Sie zeigen sich besonders wertvoll zur Bekämpfung von Insekten, Milben, Nematoden und Mollusken, insbesondere gegen
Die erfindungsgemässen Verbindungen wirken als Kontakt- und Frassgifte und sind systemisch wirksam.
Das erfindungsgemässe Schädlingsbekämpfungsmittel ist dadurch gekennzeichnet, dass es eine wirksame Menge von mindestens einer Verbindung der Formel I, wie oben definiert, sowie inertes Trägermaterial enthält.
Die erfindungsgemässen Wirkstoffe der Formel I können in die üblichen Formulierungen übergeführt werden, wie Lösungen, Emulsionen, Suspensionen, Pulver,'Pasten und Granulate. Diese werden in bekannter Weise hergestellt, z.B. durch Vermischen der Wirkstoffe mit Streckmitteln, also flüssigen Lösungsmitteln, unter Druck stehenden verflüssigten Gasen und/oder festen Trägerstoffen, gegebenen- ' falls unter Verwendung von oberflächenaktiven Mitteln, also Emulgiermitteln, Netzmitteln und/oder Dispergiermitteln. Im Falle der Benutzung von Wasser als Streckmittel können z.B. auch organische Lösungsmittel als Hilfslösungsmittel verwendet werden.
Als flüssige Lösungsmittel kommen im wesentlichen in Frage: Aromaten wie Toluol, Xylole und Alkylnaphthaline; chlorierte Aromaten und chlorierte aliphatische KohlenWasserstoffe wie Chlorbenzole, Chloräthylene und Methylenchlorid; aliphatische-Kohlenwasserstoffe wie Cyclohexan und Paraffine, z.B. Erdölfraktionen; Alkohole, wie Butanol und Glykol, sowie deren Aether und Ester; Ketone wie Aceton, Methyläthylketon, Methylisobutylketon und Cyclohexanon; und stark polare Lösungsmittel wie Dimethylformamid, N-Methylpyrrolidon und Dimethylsulfoxid sowie Wasser. Unter verflüssigten gasförmigen Streckmitteln oder Trägerstoffen sind solche Flüssigkeiten gemeint, welche bei normaler Temperatur und unter Normaldruck gasförmig sind, z.B. Aerosol-Treibgase wie Halogenkohlenwasserstoffe, z.B. Dichlordifluormethan.
Als feste Trägerstoffe kommen im wesentlichen in Frage: natürliche Mineralstoffe wie Kaoline, Tonerden, Talkum, Kreide, Quarz, Attapulgit, Montmorillonit und Diatomeenerde; und synthetische Mineralstoffe wie hochdisperse Kieselsäure, Aluminiumoxyd und Silikate.
Als oberflächenaktive Mittel, insbesondere Emulgiermittel und Netzmittel, kommen in Betracht: nichtionogene und anionische Emulgatoren wie Polyoxyäthylen-FettsäureEster, Polyoxyäthylen-Fettalkohol-Aether, Alkylarylpolyglykoläther, Alkylsulfonate, Alkylsulfate und Arylsulfonate; und als Dispergiermittel: z.B. Lignin, Sulfitablaugen und Methylcellulose.
Die erfindungsgemässen Schädlingsbekämpfungsmittel enthalten im allgemeinen zwischen 0,0005 und 95 Gewichtsprozent der Verbindung bzw. Verbindungen der Formel I als Wirkstoff, vorzugsweise zwischen 1 und 75 Gewichtsprozent. Sie können in einer Form vorliegen, die sich für die Lagerung und den Transport eignet. In solchen Formen ist die Wirkstoffkonzentration normalerweise im höheren Bereich.der obigen Konzentrationsreihe. Diese Formen können dann mit gleichen oder verschiedenen Trägermaterialien bis zu Wirkstoffkonzentrationen verdünnt werden, die sich für den praktischen Gebrauch eignen, und solche Konzentrationen liegen normalerweise im niedrigeren Bereich der obigen Konzentrationsreihe. Als Anwendungsformen kommen u.a. gebrauchsfertige Lösungen, Emulsionen, Suspensionen, Schäume, Pulver, Pasten, Stäubemittel und Granulate in Frage, deren Anwendung in üblicher Weise geschieht, z.B. durch Verspritzen, Versprühen, Vernebeln, Verstäuben, Verstreuen, Eindrillen, Verräuchern, Giessen, Beizen oder Inkrustieren.
Die Wirkstoffkonzentrationen in den anwendungsfertigen Zubereitungen können in grossen Bereichen variiert werden. In Spritzbrühen können z.B. Konzentrationen zwischen 0,0005 und 20 Gewichtsprozent vorliegen. Im Ultra-Low-Volume-Verfahren können Spritzbrühen formuliert werden, in denen die Wirkstoffkonzentration vorzugsweise von 10 bis 20 Gewichtsprozent beträgt, während die im Low-Volume-Verfahren und im High-Volume-Verfahren formulierten Spritzbrühen vorzugsweise eine Wirkstoffkonzentration von 0,5 bis 1,0 bzw. 0,05 bis 0,1 Gewichtsprozent aufweisen. Granulate enthalten vorzugsweise von 2 bis 10 Gewichtsprozent der Verbindung bzw. Verbindungen der Formel I als Wirkstoff.
Die erfindungsgemässen Schädlingsbekämpfungsmittel können neben den Wirkstoffen der Formel I auch andere Wirkstoffe enthalten, z.B. anderweitige Schädlingsbekämpfungsmittel. Solche Kombinationsmittel eignen sich zur Verstärkung der Aktivität bzw. zur Verbreiterung des Wirkungsspektrums.
Zur .Herstellung von den erfindungsgemässen Schädlingsbekämpfungsmitteln wird der Wirkstoff der Formel I mit inertem Trägermaterial vermischt. Im Falle von pulverförmigen Mitteln kann der Wirkstoff mit den Trägerstoffen vermischt werden, z.B. durch Zusammenmahlen; oder man kann das inerte Trägermaterial mit einer Lösung oder Suspension des Wirkstoffs imprägnieren und dann die Lösungs- oder Suspensionsmittel durch Abdunsten, Erhitzen oder durch Absaugen unter vermindertem Druck entfernen.Durch Zusatz von Netz- und/oder Dispergiermitteln kann man solche pulverförmige Mittel mit Wasser leicht benetzbar machen, so dass sie in wässrige Suspensionen, die sich z.B. als Spritzmittel eignen, übergeführt werden können. Zur Herstellung emulgierbarer Konzentrate, die sich insbesondere für die Lagerung und den Transport eignen, kann der Wirkstoff beispielsweise mit einem Emulgiermittel gemischt oder auch in einem inerten Lösungsmittel gelöst und danach mit einem Emulgator gemischt werden. Durch Verdünnen solcher Konzentrate mit Wasser erhält man gebrauchsfertige Emulsionen.
Die erfindungsgemässen Schädlingsbekämpfungsmittel werden dadurch verwendet, dass man die zu schützenden Gegenstände oder die Schädlinge selbst mit dem erfindungsgemässen Schädlingsbekämpfungsmittel behandelt. Dieses Anwendungsverfahren wird vorzugsweise durch Boden- oder Blattapplikation, je nach Art der zu bekämpfenden Schädlinge, durchgeführt.
Die nachfolgenden Beispiele dienen zur näheren Erläuterung der Erfindung.
20,0 g (0,126 Mol) 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin- oxim werden in 100 ml Chloroform gelöst. Zu der Lösung gibt man 15 ml (0,252 Mol) frisch destilliertes Methylisocyanat sowie 3 Tropfen Triäthylamin hinzu. Das Gemisch, das sich nach kurzer Zeit leicht erwärmt, wird 16 Stunden bei Raumtemperatur stehen gelassen. Man filtriert anschliessend die schwach trübe Lösung und destilliert das Lösungsmittel und überschüssiges Methylisocyanat im Vakuum ab. Der ölige Rückstand wird an 250 g Kieselgel mit Aethylacetat/n-Hexan (1:1) α-s Laufmittel filtriert, das Lösungsmittel durch Eindampfen entfernt und der entstehende Rückstand aus Methylenchlorid/n-Hexan/Diäthyläther umkristalisiert. Man erhält als weisse Kristalle, Fp. 90-92°C, 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-0-(methylcarbamoyl)oxim.
3,0 g (0,019 Mol) 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin- oxim werden portionenweise zu einer Suspension von 0,9 g Natriumhydrid in 20 ml Tetrahydrofuran gegeben. (Das Natriumhydrid selbst wurde kurz vor seiner Verwendung aus dessen 55%iger Suspension in Oel.durch zweimaliges Extrahieren mit wenig absolutem Pentan freigesetzt.) Nach beendeter Wasserstoffentwicklung wird 1 Stunde bei Raumtemperatur nachgerührt. Man tropft 2,05 g (0,019 Mol) Dimethylcarbamoylchlorid zu und lässt das Reaktionsgemisch 16 Stunden bei'Raumtemperatur nachrühren. Der Rückstand wird dann in Diäthyläther aufgenommen und die organische Phase mit gesättigter Natriumchloridlösung gewaschen und über wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet. Anschliessend destilliert.man das Lösungsmittel ab und lässt den Rückstand aus Diäthyläther/n-Hexan umkristallisieren. Man erhält 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-O-(dimethylcarbamoyl)oxim, Fp. 92-95°C.
Analog dem in Beispiel 1 beschriebenen Verfahren werden die entsprechenden Ausgangsmaterialien der Formeln II und III umgesetzt, um die in der nachstehenden Tabelle A aufgeführten Verbindungen der Formel I herzustellen.
Analog dem in Beispiel 2 beschriebenen Verfahren wird 2-Oxo-5,6-dihydro-3-methyl-2H-1,4-thiazin-oxim mit Dimethylcarbamoylchlorid umgesetzt. Man erhält 2-Oxo-5,6-dihydro-3-methyl-2H-1,4-thiazin-O-(dimethylcarbamoyl)oxim, Fp. 64-65°C.
3,2 g (0,015 Mol) 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-0-(methylcarbamoyl)oxim werden in 15 ml absolutem Methylenchlorid gelöst und bei 0°C unter gutem Rühren tropfenweise mit 1,2 ml Pyridin und 0,55 ml (0,086 Mol) frisch destilliertem Schwefeldichlorid versetzt. Man lässt das Gemisch langsam.Raumtemperatur erreichen und rührt 16 Stunden nach. Das Gemisch wird anschliessend mit 100 ml Methylenchlorid verdünnt, einmal mit verdünnter Salzsäure und zweimal mit halbgesättigter Natriumchloridlösung gewaschen und über wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet. Danach destilliert man das Lösungsmittel ab und reinigt den öligen Rückstand mittels zweimaliger Chromatographie an Silicagel (Laufmittel 7% Aceton in Chloroform; 40% Toluol in Aethylacetat) und Umkristallisierens aus Aceton/n-Hexan. Man erhält N,N'-Bis-[2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-5-0-(methylcarbamoyl)oximino]sulfid, Fp. 152-154°C.
3,0 g (0,019 Mol) 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin- oxim werden in 10 ml absolutem Acetonitril suspendiert.
Zu der Suspension bei 0°C werden nacheinander 5,5 g wasserfreies Kaliumcarbonat und, tropfenweise, eine Lösung von 4,52 g N-(Di-n-butylaminosulfenyl)-N-methylcarbamoylfluorid in 10.ml absolutem Acetonitril gegeben. Man lässt das Reaktionsgemisch 20 Stunden bei Raumtemperatur gut rühren. Anschliessend filtriert man die ausgefallenen Kaliumsalze ab und dampft das Filtrat ein. Chromatographie des so erhaltenen öligen Rohproduktes an Silicagel mit Aethylacetat/Toluol (1:3) als Laufmittel liefert 5-0xo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-0-[N-(di-n-butylaminosulfenyl)-N-methylcarbamoyl]oxim,
Analog dem in Beispiel 25 beschriebenen Verfahren werden 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-oxim und das entsprechende Ausgangsmaterial der Formel IV umgesetzt, um die in der nachstehenden Tabelle B aufgeführten Verbindungen der Formel I herzustellen.
Analog dem in Beispiel 25 beschriebenen Verfahren wird 2-Oxo-5,6-dihydro-3-isopropyl-2H-1,4-thiazin-oxim mit N-Methyl-N-morpholinosulfenylcarbamoylfluorid umgesetzt. Man erhält 2-Oxo-5,6-dihydro-3-isopropyl-2H-1,4-thiazin-O-(N-methyl-N-morpholinosulfenylcarbamoyl)oxim, Fp. 127-128,5°C.
Zu einer Suspension von 8,59 g 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-oxim in einer auf -50°C gekühlten Lösung von 10,0 g Bis-(N-methyl-N-fluorcarbonylamino)sulfid in 100ml absolutem Toluol tropft man 8,3 ml Triäthylamin zu. Man lässt die sich ergebende klare Lösung während 1,5 Stunden langsam auf 0°C erwärmen, währenddessen bei -30°C kristallines Produkt ausfällt. Dann giesst man das Reaktionsgemisch auf eiskalte Kochsalzlösung und extrahiert mit Aethylacetat. Die organische Phase wird über wasserfreiem Natriumsulfat getrocknet und anschliessend eingedampft. Der entstehende Rückstand wird mittels Chromatographie an Silicagel (Laufmittel Aethylacetat/n-Hexan 1:1) und Kristallisieren aus Aethylacetat/n-Hexan gereinigt. Man erhält 5-0xo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-O-[N-(N-methyl-fluor- formamidothio)-N-methylcarbamoylloxim, Fp. 77-79°C.
1,13 g des Produktes der vorigen Verfahrensstufe und 0,61 g 2-Oxo-5,6-dihydro-3-isopropyl-2H-1,4-thiazin-oxim werden bei 0°C in 25 ml absolutem Toluol suspendiert und mit 0,57 ml Triäthylamin behandelt. Man lässt das Reaktionsgemisch 16 Stunden langsam unter gutem Rühren auf Raumtemperatur erwärmen und arbeitet das Gemisch weiter wie für die vorige Verfahrensstufe beschrieben auf. Nach Kristallisation aus Aethylacetat/n-Hexan erhält man das O,O'-LThiobis(methyliminocarbonyl)]dioxim von 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin und 2-Oxo-5,6-dihydro-3-isopropyl-2H-1,4-thiazin, Fp. 141,5-143,5°C.
Das als Ausgangsmaterial in den Beispielen 1, 2, 12, 20, 21, 25-30 und 32 benötigte 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-oxim kann wie folgt hergestellt werden:
Man engt dann das Reaktionsgemisch im Vakuum etwas ein, versetzt den Rückstand mit ca. 500 ml Wasser und gibt zum Gemisch genug festes Natriumhydrogencarbonat zu, bis pH 6 erreicht wird. Nach dreimaligem Extrahieren mit je 200 ml Chloroform wäscht man die Extrakte mit Wasser, trocknet die organische Phase über wasserfreiem Natriumsulfat und engt die Phase im Vakuum ein, bis sie trüb wird. Man filtriert die organische Phase und versetzt das Filtrat mit n-Hexan. Das 5-Oxo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-oxim fällt als hellbraunes Kristallisat aus und wird abfiltriert und zweimal aus Chloroform/n-Hexan umkristallisiert. Man erhält ein Produkt, das bei 161-163°C schmilzt.
Das 5-0xo-2,2,4-trimethyl-3-thiazolin-oxim kann auch wie folgt hergestellt werden:
Analog dem in Beispiel 33 oder 34 beschriebenen Verfahren werden die entsprechenden substituierten 3-Thiazoline mit Natriumnitrit umgesetzt, um die in der nachstehenden Tabelle C aufgeführten Ausgangsmaterialien der Formel II herzustellen. Die entsprechenden Endprodukte der Formel I sind auch in dieser Tabelle angegeben.
Das als Ausgangsmaterial in den Beispielen 16, 31 und 32 benötigte 2-Oxo-5,6-dihydro-3-isopropyl-2H-1,4-thiazin- oxim kann wie folgt hergestellt werden:
Zum Reaktionsgemisch gibt man dann eine Lösung von 18,4 g (0,80 Mol) Natrium in 400 ml Methanol und versetzt nach 10 Minuten tropfenweise mit 106,4 ml (0,80 Mol) Isopentylnitrit. Die Innentemperatur des Reaktionsgemisches steigt dabei innert 50 Minuten auf 56°C. Man lässt das Gemisch 16 Stunden bei Raumtemperatur rühren und versetzt dann mit 2,3 Liter Wasser. Das wässrige Gemisch wird durch Celite filtriert und das klare Filtrat unter gutem Rühren und Kühlen mit 45,6 ml (0,80 Mol) Essigsäure versetzt, womit pH 6 erreicht wird. Nach 30 Minuten werden die ausgefallenen Kristalle abfiltriert, mit viel Wasser und anschliessend mit kaltem Isopropanol gewaschen, und getrocknet. Man erhält 2-Oxo-5,6-dihydro-3-isopropyl-2H-1,4-thiazin-oxim als Kristalle, Fp. 167-169°C.
Analog dem in Beispiel 47 beschriebenen Verfahren werden aus entsprechenden Ausgangsmaterialien die in der nachstehenden Tabelle D aufgeführten Ausgangsmaterialien der Formel II hergestellt. Die entsprechenden Endprodukte der Formel I sind auch in dieser Tabelle angegeben.
Das als Ausgangsmaterial in den Beispielen 14 und 23 benötigte 2-Oxo-5,6-dihydro-3-methyl-2H-1,4-thiazin-oxim kann auch wie folgt hergestellt werden:
Die Verbindungen der Formel I können beispielsweise wie folgt formuliert werden:
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