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Einrichtung zum Verriegeln und Entriegeln des Deckels einer registrierkassengesteuerten Geldlade

阅读:1034发布:2020-09-20

专利汇可以提供Einrichtung zum Verriegeln und Entriegeln des Deckels einer registrierkassengesteuerten Geldlade专利检索,专利查询,专利分析的服务。并且Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Verriegeln und Entriegeln des Deckels (8) einer registrierkassengesteuerten Geldlade (2), die für ihren Betriebseinsatz auf ein ortsfestes Basisteil (14) aufsetzbar und auf diesem arretierbar ist, umfassend einen am Geldladengehäuse angeordneten, zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Verriegelungsstellung bewegbaren Riegel (26), ferner ein über ein Schloß (12) betätigbares Schließelement (22) zum Verstellen des Riegels (26), welches zwischen einer der Entriegelungsstellung des Riegels entsprechenden Wirkstellung und einer unwirksamen Stellung verstellbar ist, und ein elektrisch schaltbares Schaltelement (44) zum Verstellen des Riegels (26), welches ebenfalls zwischen einer Wirkstellung und einer unwirksamen Stellung schaltbar ist. Es ist ein Sperrelement (48) vorgesehen, welches beim Aufsetzen der Geldlade (2) auf das Basisteil (14) zwangsläufig mit dem Schließelement (22) in Eingriff kommt und dieses in seiner unwirksamen Stellung sperrt. Am Basisteil (14) ist eine Betätigungsfläche (54) ausgebildet, die beim Aufsetzen der Kassenlade (2) mit dem Sperrelement (48) in Eingriff kommt und dieses in seine Sperrstellung verstellt.,下面是Einrichtung zum Verriegeln und Entriegeln des Deckels einer registrierkassengesteuerten Geldlade专利的具体信息内容。

Einrichtung zum Verriegeln und Entriegeln des Deckels einer registrierkassengesteuerten Geldlade, die für ihren Betriebseinsatz auf ein ortsfestes Basisteil aufsetzbar und auf diesem arretierbar ist, umfassend einen am Geldladengehäuse angeordneten, zwischen einer Entriegelungsstellung und einer Verriegelungsstellung bewegbaren Riegel, ferner ein über ein Schloß betätigbares Schließelement zum Verstellen des Riegels, welches zwischen einer der Entriegelungsstellung des Riegels entsprechenden Wirkstellung und einer unwirksamen Stellung verstellbar ist, und ein elektrisch schaltbares Schaltelement zum Verstellen des Riegels, welches ebenfalls zwischen einer Wirkstellung und einer unwirksamen Stellung schaltbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sperrelement (48) vorgesehen ist, welches beim Aufsetzen der Geldlade (2) auf das Basisteil (14) zwangsläufig mit dem Schließelement (22) in Eingriff kommt und dieses in seiner unwirksamen Stellung sperrt.Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (48) am Geldladengehäuse (4) zwischen einer Sperrstellung und einer Freigabestellung verstellbar angeordnet ist, und daß am Basisteil (14) eine Betätigungsfläche (54) ausgebildet ist, die beim Aufsetzen der Kassenlade (2) mit dem Sperrelement (48) in Eingriff kommt und dieses in seine Sperrstellung verstellt.Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dem Sperrelement (48) eine Rückstellfeder (52) zugeordnet ist, die das Sperrelement in Richtung seiner Freigabestellung vorspannt.Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (48) ein Schwenkarm ist.Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (48) am Riegel (26) angeordnet ist.Einrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Schließelement (22) ein Schwenkhebel ist und daß das Sperrelement (48) zwischen einer in den Schwenkweg des Schließelementes (22) ragenden Sperrstellung und einer aus dem Schwenkweg zurückgezogenen Freigabestellung verstellbar ist.Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dem Riegel (26) eine Rückstellfeder (40) zugeordnet ist, die diesen in Richtung seiner Verriegelungsstellung vorspannt, und daß der Schließhebel (22) und das Schaltelement (44) mit dem Riegel (26) Jeweils für eine Verstellung in Richtung seiner Entriegelungsstellung in Eingriff bringbar bzw. für eine Verstellung in Richtung der Verriegelungsstellung außer Eingriff bringbar sind.Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloß (12) mittels eines Schlüssels (20) betätigbar ist.Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (26) mit einer am Deckel (8) ausgebildeten Riegelnase (34) zusammenwirkt.
说明书全文

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art.

Bei modernen Registrierkassen wird die Geldlade vielfach aus arbeitstechnischen und ergonomischen Gründen nicht mehr als aus dem eigentlichen Registrierkassengehäuse ausfahrbare Schublade ausgebildet, sondern als neben dem Registrierkassengehäuse stehende Lade mit einem durch die Registrierkasse gesteuerten Deckel. Dieser Deckel wird bei einem Kassiervorgang durch einen vom Kassierer in die Registrierkasse eingegebenen Befehl automatisch geöffnet und nach dem Kassiervorgang automatisch oder manuell wieder geschlossen. Die elektrische Verbindung zwischen der Registrierkasse und der Geldlade erfolgt über das mit der Registrierkasse elektrisch gekoppelte Basisteil, auf das die Geldlade aufgesetzt wird. Nach der Geschäftszeit kann die Geldlade vom Basisteil abgenommen und beispielsweise in einen Kassenraum transportiert werden; dabei wird die Geldlade auch elektrisch von der Registrierkasse gelöst. Um auch jetzt die Geldlade öffnen und schließen zu können, ist im allgemeinen ein Schloß vorgesehen, welches es erlaubt, mittels eines Schlüssels den Deckel manuell zu verriegeln bzw. zu entriegeln.

Durch die EP O 136 372 B1 ist bereits eine registrierkassengesteuerte Geldkassette mit einer Verriegelungseinrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art bekannt, bei der der Riegel durch eine Feder in Richtung seiner Entriegelungsstellung vorgespannt ist und durch eine Klinke in seiner Verriegelungsstellung arretierbar ist. Die Klinke kann einerseits durch das Schließelement eines Schlosses, andererseits durch ein elektisch schaltbares Schaltelement aus ihrer Arretierstellung bewegt werden, wodurch der Riegel für eine Bewegung in die Entriegelungsstellung freigegeben wird und der Deckel sich öffnet.

Die bekannte Einrichtung ist mechanisch sehr aufwendig und deswegen in der Herstellung und Montage sehr teuer. Darüber hinaus besteht wegen der Vielzahl der zusammenwirkenden beweglichen Teile auch die Gefahr eines frühzeitigen Verschleißes bzw. einer Dejustierung dieser Teile, was zu einem Versagen der Einrichtung führen kann. Ein weiterer Nachteil der bekannten Einrichtung wird darin gesehen, daß auch bei auf das Basisteil aufgesetzter Geldlade ein Entriegeln des Deckels über das Schloß möglich ist, was die Möglichkeit eröffnet, daß die Geldlade auch unabhängig von einem über die Registrierkasse abgewickelten Kassiervorgang geöffnet und beispielsweise Geld entnommen wird.

Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einrichtung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu schaffen, bei der ein Entriegeln des Deckels bei auf das Basisteil aufgesetzter Geldlade über das Schloß nicht möglich ist, wobei die Einrichtung gleichzeitig mechanisch einfach und damit billig sowie wenig anfällig gegen Verschleiß und Dejustierung sein soll.

Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 beschriebenen Merkmale gelöst.

Gemäß der Erfindung ist ein Sperrelement vorgesehen, welches beim Aufsetzen der Geldlade auf das Basisteil zwangsläufig mit dem Schließelement in Eingriff kommt und dieses in seiner unwirksamen Stellung sperrt.

Das Sperrelement kann grundsätzlich Bestandteil der Geldlade oder auch des Basisteils sein; Bedingung ist, daß das Sperrelement so angeordnet bzw. ausgebildet ist, daß es bei korrekt auf das Basisteil aufgesetzter Geldlade das Schließelement in seiner unwirksamen Stellung blockiert, so daß es mittels des Schlüssels für das Schloß nicht mehr in seine wirksame Stellung bewegt werden kann, bei der es den Riegel in seine Entriegelungsstellung bewegt.

In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß das Sperrelement am Geldladengehäuse zwischen einer Sperrstellung und einer Freigabestellung verstellbar angeordnet ist, wobei am Basisteil eine Betätigungsfläche ausgebildet ist, die beim Aufsetzen der Kassenlade mit dem Sperrelement in Eingriff kommt und dieses in seine Sperrstellung verstellt; entsprechend wird beim Abnehmen der Geldlade vom Basisteil das Sperrelement wieder in seine Freigabestellung zurückgestellt, so daß bei vom Basisteil abgenommener Geldlade das Schloß wieder seine volle Funktionsfähigkeit hat. Eine technisch einfache Lösung ergibt sich dann, wenn gemäß der Erfindung dem Sperrelement eine Rückstellfeder zugeordnet ist, die das Sperrelement in Richtung seiner Freigabestellung vorspannt. Das Sperrelement wird dann beim Aufsetzen der Geldlade auf das Basisteil gegen die Kraft der Rückstellfeder in seine Sperrstellung verstellt und kehrt beim Abnehmen der Geldlade durch die Kraft der Rückstellfeder wieder in seine Freigabestellung zurück.

In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Sperrelement als am Riegel angeordneter Schwenkarm ausgebildet. Die Schwenkbarkeit des Sperrelementes ermöglicht einerseits die Bewegung desselben zwischen der Sperrstellung und der Freigabestellung, andererseits erlaubt sie eine registrierkassengesteuerte Bewegung des Riegels zwischen der Entriegelungsstellung und Verriegelungsstellung, ohne daß das Sperrelement dabei außer Eingriff mit dem Schließelement kommt.

Das Schließelement ist gemäß einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung ein Schwenkhebel, wobei das Sperrelement zwischen einer in den Schwenkweg des Schließelementes ragenden Sperrstellung und einer aus dem Schwenkweg zurückgezogenen Freigabestellung verstellbar ist.

Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist auch dem Riegel eine Rückstellfeder zugeordnet, die diesen in Richtung seiner Verriegelungsstellung vorspannt, wobei der Schließhebel des Schlosses und das registrierkassengesteuerte Schaltelement mit dem Riegel jeweils für eine Verstellung in Richtung seiner Entriegelungsstellung in Eingriff bringbar bzw. für eine Verstellung in Richtung der Verriegelungsstellung außer Eingriff bringbar sind. Die Bewegung des Riegels in seine Entriegelungsstellung erfolgt gegen die Kraft der Rückstellfeder, während die Bewegung in Verriegelungsstellung durch diese Rückstellfeder verursacht wird.

Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale ergeben sich aus den Patentansprüchen, aus der folgenden Beschreibung und der Zeichnung, auf die bezüglich der Offenbarung aller nicht im Text beschriebenen Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, welches im folgenden näher beschrieben wird. Es zeigen:

Fig. 1
eine Geldlade sowie ein Basisteil, auf welches die Geldlade aufsetzbar ist;

Fig. 2
schematisch in perspektivischer Darstellung eine Ver- bzw. Entriegelungseinrichtung, bevor sie auf das Basisteil aufgesetzt worden ist;

Fig. 3
eine Darstellung der Einrichtung entsprechend der Fig. 2, nachdem sie auf das Basisteil aufgesetzt worden ist.

Die in Fig. 1 dargestellte Geldlade 2 besteht im wesentlichen aus dem unteren Geldladengehäuse 4 und dem an diesem um eine horizontale Achse 6 schwenkbar angeordneten Deckel 8. In der Geldlade 2 befinden sich in an sich bekannter Weise Geldeinsätze 10 für Papiergeld oder Münzgeld.

An der Vorderseite des Geldladengehäuses 4 ist ein Schloß 12 vorgesehen, welches mittels eines nicht dargestellten Schlüssels betätigbar ist; das Schloß 12 erlaubt eine mechanische Verriegelung des Deckels 8 mit dem Geldladengehäuse 4 bzw. eine Entriegelung zum Öffnen des Deckels 8.

Die Geldlade 2 kann unabhängig von einer Registrierkasse transportiert werden. Für ihren Betriebseinsatz wird sie auf ein am Kassenplatz ortsfest angeordnetes Basisteil 14 aufgesetzt. Wie in Fig. 1 nicht im einzelnen dargestellt ist, hat das Geldladengehäuse 4 an seiner Unterseite Ausnehmungen, die die Funktionselemente 16 des Basisteils 14 aufnehmen können. Diese Funktionselemente dienen beispielsweise zum Zentrieren und Halten der Geldlade 2 auf dem Basisteil; darüber hinaus enthalten sie beispielsweise die registrierkassengesteuerten, elektrisch schaltbaren Schaltelemente zum Verstellen eines in der Geldlade angeordneten Riegels, wie anhand der Fig. 2 und 3 genauer erläutert wird. Außerdem weisen die Funktionselemente 16 eine Betätigungsfläche auf, die beim Aufsetzen der Geldlade 2 auf das Basisteil 14 ein Sperrelement in eine Sperrstellung verstellt, wie ebenfalls anhand der Fig. 2 und 3 erläutert wird. Das Basisteil 14 ist elektrisch mit einer nicht dargestellten Registrierkasse verbunden, so daß die am Basisteil vorgesehenen Schaltelemente durch in die Registrierkasse eingegebene Befehle betätigbar sind. Die Geldlade kann mit dem Basisteil durch nicht dargestellte Mittel verriegelt werden derart, daß sie beispielsweise nur durch befugte Personen abgenommen werden kann.

Fig. 2 zeigt fragmentarisch die Geldlade 2 mit geöffnetem Deckel 8. An der Vorderwand 18 des Geldladengehäuses ist das Schloß 12 angeordnet, welches mittels eines Schlüssels 20 betätigbar ist. Ein an der Innenseite der Vorderwand 18 angeordnetes Schließelement 22 ist Bestandteil des Schlosses 12. Es ist um die Achse 24 des Schlosses 12 zwischen der in Fig. 2 dargestellten Wirkstellung und der in Fig. 3 dargestellten unwirksamen Stellung verschwenkbar.

Ein Riegel 26 ist im Geldladengehäuse in Richtung des Pfeiles 28 verschiebbar angeordnet. An seinem der Vorderwand 18 zugewandten Ende ist ein Riegelhaken 30 ausgebildet, welcher mit einer an der nach unten abgebogenen Vorderwand 32 des Deckels 8 angeordneten Riegelnase 34 zusammenwirkt, wie insbesondere Fig. 3 erkennen läßt.

Ebenfalls an dem der Vorderwand 18 zugewandten Ende des Riegels 26, und zwar im unteren Bereich ist eine schräge Betätigungsfläche 36 ausgebildet, die mit einem am Schließelement 22 angeordneten Keilstück 38 zusammenwirkt. Wie insbesondere die Fig. 2 erkennen läßt, drückt das Keilstück 38 bei der nach oben geschwenkten Wirkstellung des Schließelementes 22 den Riegel 26 über die Betätigungsfläche 36 nach hinten in seine Entriegelungsstellung, so daß der Deckel 8 geöffnet werden kann oder über in Öffnungsrichtung wirkende Federn selbsttätig in seine Öffnungsstellung schwenkt. Bei der nach unten geschwenkten unwirksamen Stellung des Schließelementes 22 gibt das Keilstück 38 den Riegel 26 so weit frei, daß dieser seine Verriegelungsstellung einnehmen kann, bei der der Riegelhaken 30 des Riegels 26 die Riegelnase 34 des Deckels 8 hintergreift und diesen in seiner geschlossenen Stellung verriegelt.

Wie Fig. 2 zeigt, ist der Riegel 26 durch eine Rückstellfeder 40 in Richtung seiner Verriegelungsstellung vorgespannt, so daß er die Kraft gegen der Rückstellfeder in seine Entriegelungsstellung gedrückt werden muß, während die Rückführung des Riegels 26 in seine Verriegelungsstellung durch die Rückstellfeder 40 bewirkt wird.

Für die registrierkassenbetätigte Verstellung des Riegels 26 ist ein beispielsweise durch einen Solenoidantrieb 42 elektrisch schaltbares Schaltelement 44 vorgesehen, welches in eine an der Oberseite des Riegels 26 ausgebildete Ausnehmung 46 eingreift. Der Riegel 26 kann alternativ zur Betätigung durch das Schließelement 22 auch durch das Schaltelement 44 in seine in Fig. 2 dargestellte Entriegelungsstellung bewegt werden.

Im vorderen Bereich des Riegels 26 ist ein Sperrelement 48 um einen Schwenkzapfen 50 schwenkbar angeordnet. Das Sperrelement 48 kann zwischen einer in Fig. 2 dargestellten Freigabestellung und einer in Fig. 3 dargestellten Sperrstellung verschwenkt werden. Eine zwischen dem Sperrelement 48 und der Vorderwand 18 des Geldladengehäuses 4 angeordnete Rückstellfeder 52 spannt das Sperrelement in Richtung seiner Freigabestellung vor.

In seiner Freigabestellung befindet sich das Sperrelement 48 außerhalb des Schwenkweges des Schließelementes 22, so daß es dessen Betätigung mittels des Schlüssels 20 nicht behindert. Bei seiner in Fig. 3 dargestellten Sperrstellung befindet sich das Sperrelement 48 in einer in den Schwenkweg des Schließelementes 22 ragenden Stellung, so daß es das Schließelement 22 in dessen unterer, unwirksamer Stellung blockiert.

Das Basisteil 14 weist eine Betätigungsfläche 54 auf, die beim Aufsetzen der Geldlade 2 auf das Basisteil 14 mit dem Sperrelement 48 in Kontakt kommt und dieses aus der in Fig. 2 dargestellten Freigabestellung in die in Fig. 3 dargestellte Sperrstellung zwangsläufig verschwenkt. Damit das Sperrelement 48 seine Sperrstellung einnehmen kann, muß das Schließelement 22 seine untere, unwirksame Stellung einnehmen, d.h. der Deckel 8 muß mechanisch verriegelt sein. Diese Eigenschaft kann dazu verwendet werden, sicherzustellen, daß die Geldlade 2 nur bei mechanisch verriegeltem Deckel 8 auf das Basisteil 14 aufgesetzt werden kann. Gemäß einer anderen Ausgestaltung kann am Sperrelement 48 eine Schrägfläche 56 ausgebildet sein (in Fig. 2 gestrichelt dargestellt), mit deren Hilfe das Schließelement 22 automatisch in seine untere unwirksame Stellung geschwenkt wird, wenn das Sperrelement 48 durch die Betätigungsfläche 54 in seine Sperrstellung bewegt wird.

Der Verschiebeweg des Riegels 26 ist nur kurz und entspricht etwa der Tiefe der Riegelnase 34. Wenn der Riegel 26 mittels des Schaltelementes 44 entriegelt wird, bleibt das Sperrelement 48 wirksam, da es entweder eine ausreichende Breite hat derart, daß es bei einer Entriegelungsbewegung des Riegels 26 nicht außer Eingriff mit dem Schließelement 22 kommt, oder da es infolge seiner schwenkbare Lagerung dieser Entriegelungsbewegung des Riegels 26 folgen kann, ohne den Kontakt mit dem Schließelement 22 zu verlieren.

Mit der vorliegenden Einrichtung wird das Schließelement 22 des Schlosses 12 bei auf das Basisteil 14 aufgesetzter Geldlade 2 zwangsläufig in seiner unwirksamen Stellung blockiert, so daß ein Entriegeln des Deckels 8 nur noch über das registrierkassengesteuerte Schaltelement 44 möglich ist.

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